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Was bedeutet das Merkzeichen H?

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und berechtigen zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit.

Geöffneter Geldbeutel mit Schlüsselbund, Geld und einem Schwerbehindertenausweis | © familienratgeber.de

Der Schwerbehindertenausweis mit eingetragenem GdB kann Ihnen Nachteilsausgleiche ermöglichen. (familienratgeber.de)

Das Merkzeichen H wird denjenigen Menschen ausgewiesen, die konstant auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist ein Standard-Merkzeichen und auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises notiert.

Gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten Menschen als hilflos, wenn sie bei wiederkehrenden alltäglichen sowie lebensnotwendigen Tätigkeiten fremde Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung kann auch in Form einer Überwachung, Anleitungen zu verschiedenen Tätigkeiten sowie ständigen Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich sein. Beispiele hierfür sind das An- und Auskleiden sowie die selbstständige Körperpflege und Nahrungsaufnahme.

Merkzeichen H – Voraussetzungen

Merkzeichen werden zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt ausgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Das Ausstellen eines bestimmten Merkzeichens basiert auf dem Feststellungsbescheid, welcher einer medizinischen Beurteilung entspricht. In einigen Fällen werden mehrere Merkzeichen in Kombination vergeben.

Das Merkzeichen H wird immer erteilt bei:

Das Merkzeichen H wird meistens erteilt bei:

  • Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen mit einem GdB von 100
  • Verlust von zwei oder mehrerer Gliedmaßen (ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits)

Merkzeichen H – Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderung haben abhängig von den ihnen anerkannten Merkzeichen Anspruch auf verschiedene Leistungen und Vergünstigungen. Das Merkzeichen H steht in der Regel bei einem Pflegegrad 4 und 5 in der Pflegeversicherung zu.

Das Merkzeichen H befugt zu folgenden Leistungen:

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie das zuständige Versorgungsamt kontaktieren.

Mehr Informationen zu Vergünstigungen finden Sie in unseren Artikeln:

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