Was bedeutet das Merkzeichen H?
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und berechtigen zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Das Merkzeichen H steht für Hilflosigkeit.
Der Schwerbehindertenausweis mit eingetragenem GdB kann Ihnen Nachteilsausgleiche ermöglichen. (familienratgeber.de)
Das Merkzeichen H wird denjenigen Menschen ausgewiesen, die konstant auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es ist ein Standard-Merkzeichen und auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises notiert.
Gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten Menschen als hilflos, wenn sie bei wiederkehrenden alltäglichen sowie lebensnotwendigen Tätigkeiten fremde Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung kann auch in Form einer Überwachung, Anleitungen zu verschiedenen Tätigkeiten sowie ständigen Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich sein. Beispiele hierfür sind das An- und Auskleiden sowie die selbstständige Körperpflege und Nahrungsaufnahme.
Merkzeichen H – Voraussetzungen
Merkzeichen werden zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt ausgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Das Ausstellen eines bestimmten Merkzeichens basiert auf dem Feststellungsbescheid, welcher einer medizinischen Beurteilung entspricht. In einigen Fällen werden mehrere Merkzeichen in Kombination vergeben.
Das Merkzeichen H wird immer erteilt bei:
- Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung (Merkzeichen Bl)
- hochgradiger Sehbehinderung mit einem GdB von 100 (ohne Merkzeichen Bl)
- Querschnittslähmung und Behinderungen ähnlicher Art, die ständig und auf Dauer die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
- Behinderungen, die mit anhaltender Bettlägerigkeit einhergehen
Das Merkzeichen H wird meistens erteilt bei:
- Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen mit einem GdB von 100
- Verlust von zwei oder mehrerer Gliedmaßen (ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits)
Merkzeichen H – Nachteilsausgleiche
Menschen mit Behinderung haben abhängig von den ihnen anerkannten Merkzeichen Anspruch auf verschiedene Leistungen und Vergünstigungen. Das Merkzeichen H steht in der Regel bei einem Pflegegrad 4 und 5 in der Pflegeversicherung zu.
Das Merkzeichen H befugt zu folgenden Leistungen:
- Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit einer Wertmarke (Straßenbahn, Bus, Obus, U- und S-Bahn)
- Steuerermäßigungen
- Pflegepauschbetrag für Pflegende: 1.800 € (ab dem Veranlagungszeitraum 2021)
- Fahrdienste / Fahrtkosten Krankenbeförderung
- Kraftfahrzeughilfe
- Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen (als Fahrzeugführer*innen sowie als Mitfahrer*innen)
- In einigen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer für Schutz- und Blindenhunde
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie das zuständige Versorgungsamt kontaktieren.
Mehr Informationen zu Vergünstigungen finden Sie in unseren Artikeln:
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