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Wertmarke und Schwerbehindertenausweis: Fahrpreisermäßigungen für Menschen mit Behinderung

Wenn bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorhanden sind, können Menschen mit einer Behinderung Freifahrten oder Fahrpreisermäßigungen in Anspruch nehmen, indem Sie eine separate Wertmarke erhalten. Doch welche Verkehrsmittel dürfen mit einer Wertmarke genutzt werden? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und alle Rahmenbedingungen, die Sie für den Erhalt einer Wertmarke kennen sollten.

Berliner U-Bahn | © Claudio Schwarz: unsplash

Die Teilnahmemöglichkeiten an öffentlichen Verkehrsmitteln werden stetig verbessert. (Claudio Schwarz: unsplash)

Voraussetzungen für eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung

Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Wertmarke ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises, den Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 beantragen können. In unserem Artikel „Schwerbehindertenausweis beantragen“ geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten.

Übrigens: Die Wertmarke ist nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis gültig. Sowohl die Wertmarke als auch der Ausweis müssen bei einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden können. Tragen Sie also immer beides mit sich.

Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises allein reicht aber nicht aus, um eine Wertmarke zu erhalten. Entscheidend sind die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen. Dies sind die Buchstabenkürzel, die im Ausweis eingetragen werden können. Lesen Sie dazu unseren Artikel „Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis“, dort finden Sie eine detaillierte Auflistung der einzelnen Abkürzungen.

Die im Ausweis eingetragenen Merkzeichen bestimmen, ob man überhaupt berechtigt ist, eine Wertmarke zu erhalten. Es gibt einige Merkzeichen, die keine Wertmarken vorsehen wie beispielsweise das Merkzeichen RF (Rundfunkbeitrag und Telefonermäßigung).

Des Weiteren definieren die Merkzeichen, welche Art der Wertmarke man erhält. Grundsätzlich werden zwei Situationen unterschieden. Erstens gibt es Menschen, die den öffentlichen Personenverkehr aufgrund ihrer eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten kostenlos nutzen dürfen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zweitens erhalten einige Menschen aufgrund Ihrer Behinderung eine Wertmarke mit Eigenbeteiligung und können Bus und Bahn somit vergünstigt nutzen. Im Anschluss erfahren Sie im Detail, welche Merkzeichen zu welcher dieser beiden Situationen führen.

Wertmarken mit Eigenbeteiligung: Vergünstigte Nutzung des ÖPNV

Menschen mit dem Merkzeichen G (Gehbehinderung), AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung) und GL (Gehörlosigkeit) können Bus und Bahn in Deutschland mit einer Eigenbeteiligung nutzen:

  • Wer im Straßenverkehr eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit hat und nur eingeschränkt unter erheblichen Gefahren bis zu 2 Kilometer gehen kann, bekommt das Merkzeichen G (Gehbehinderung) und darf somit vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
  • Das Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung) hingegen erhalten nur Menschen, die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigungen haben und sich auf Grund ihrer Behinderung ausschließlich mit fremder Hilfe - wie beispielsweise einem Rollstuhl - oder unter äußerster Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
  • Menschen, die beispielsweise von Geburt an taub sind, sowie Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, bekommen das Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit) in ihrem Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich liegen oft schwere Sprachstörungen wie schwer verständliche Lautsprache oder ein sehr geringer Wortschatz vor.

Wertmarken ohne Eigenbeteiligung: Kostenlose Nutzung des ÖPNV

Einige Gruppen sind jedoch von der Eigenbeteiligung ausgenommen. Liegt das Merkzeichen H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) vor, dürfen Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis kostenlos mit dem ÖPNV fahren, indem Sie eine Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten:

  • Menschen mit Behinderung, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind, bekommen das Merkzeichen H (Hilflosigkeit). Dazu zählt das Verrichten von Tätigkeiten, die zur Sicherung der persönlichen Existenz notwendig sind. Beispiele hierfür sind das An- und Auskleiden sowie die selbstständige Körperpflege und Nahrungsaufnahme.
  • Das Merkzeichen BL (Blindheit) steht Menschen zu, die auf beiden Augen und bei beidseitiger Sehprüfung nicht mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe besitzen oder andere, entsprechend schwere Störungen des Sehvermögens oder Gesichtsfeldeinschränkungen haben.

Zusätzlich werden einkommensschwache Menschen, entschädigungs- und versorgungsberechtigte Personen (Merkzeichen VB oder EB), Schwerkriegsgeschädigte oder Asylbewerber von der Eigenbeteiligung befreit. Das heißt, sie dürfen Bus und Bahn kostenfrei nutzen.

Das Wichtigste in Kürze: Wie erhalte ich eine Wertmarke?

Voraussetzungen:

  • Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Nachweis über mindestens eins der folgenden Merkzeichen: G, AG, GL, H, BL, VB, EB

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • Gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Wo erhalte ich meine Wertmarke:

  • Beim zuständigen Versorgungsamt

Welche Kosten fallen an:

  • Bei Eigenbeteiligung: 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr

Fristen:

  • Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt

Bearbeitungsdauer:

  • Mit Eigenbeteiligung ca. 2-3 Werktage
  • Ohne Eigenbeteiligung ca. 2 Wochen

Falls Sie sich bzgl. Ihrer Wertmarken unsicher sind, beantworten Sie folgenden Fragebogen zur unentgeltlichen Beförderung und bekommen Sie Klarheit über Ihre Möglichkeiten.

Preis und Gültigkeitsbereich einer Wertmarke mit einem Schwerbehindertenausweis

Die Wertmarke mit Eigenbeteiligung erhalten Sie für 91 Euro im Jahr bzw. 46 Euro je Halbjahr unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt, das zuvor auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Sie wird in der Regel 2-3 Tage nach Geldeingang vom Versorgungsamt versandt und ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Nach einem Jahr können Sie die Wertmarke unter Vorlage Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises und der jeweiligen Merkzeichen erneut beantragen. Wenn sich der Gesundheitszustand beispielsweise verschlechtert, kann es sinnvoll sein, einen sogenannten Verschlimmerungsantrag zu stellen. Dieser Antrag dient dazu, eine bereits anerkannte Schwerbehinderung neu zu bewerten und gegebenenfalls den Grad der Behinderung neu festzustellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema "Verschlimmerungsantrag".

Auch die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erhalten Sie unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt, das zuvor auch Ihren Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Hier beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.

Berechtigte Personen können Regionalzüge (Regionalbahn, Regionalexpress und Interregionalexpress) sowie S-Bahnen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse bundesweit kostenlos bzw. mit Eigenbeteiligung, mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke nutzen. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen.

Bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist die Beförderung seit 2016 ebenfalls kostenlos, wenn Ausweis und Wertmarke vorgezeigt werden können. Daher kann auch der städtische Nahverkehr bundesweit kostenlos genutzt werden.

Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden zudem kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 Zentimeter breit, 1,20 Meter lang und 300 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).

Zug in winterlicher Landschaft | © Tiplister/unsplash Regionalverkehr in Bayern (Tiplister/unsplash)

Von Freifahrten ausgeschlossen sind der Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE und IC). Schwerbehinderte Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben, können die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis erwerben. Mit der BahnCard 50 erhält man 50 Prozent Preisnachlass auf den Normalpreis. Mit der BahnCard 25 bekommt man 25 Prozent Preisnachlass, wobei dieser Rabatt auch auf Sparpreise gewährt wird.

Ebenfalls ausgeschlossen von den Freifahrten sind Beförderungsangebote von privaten Busunternehmen. Die Beförderung in diesen Kategorien ist aber unter Umständen für betroffene Personen ermäßigt. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema „Rabatte für Menschen mit Behinderung“.

Wertmarke oder KFZ-Steuerermäßigung?

Nicht für jeden ist die Fahrt mit dem öffentlichen Personenverkehr eine geeignete Lösung. Einige Menschen mit Behinderung fahren lieber mit dem Auto, daher gibt es für Menschen mit Schwerbehindertenausweis in einigen Fällen auch Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigungen oder andere steuerliche Vergünstigungen. Die Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Merkzeichen ab:

  • Merkzeichen G: Wertmarke mit 80€ Eigenbeteiligung jährlich oder 50% Kfz-Steuer-Ermäßigung
  • Merkzeichen AG: Wertmarke mit 80€ Eigenbeteiligung jährlich und Kfz-Steuer-Befreiung
  • Merkzeichen H: Wertmarke ohne Eigenbeteiligung und Kfz-Steuer-Befreiung
  • Merkzeichen GL: Wertmarke mit 80€ Eigenbeteiligung jährlich oder 50%-Kfz-Steuer-Ermäßigung
  • Merkzeichen BL: Wertmarke ohne Eigenbeteiligung und Kfz-Steuer-Befreiung

Begleitpersonen und Unterstützungen bei Fahrpreisermäßigung

Wenn bestimmte Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis aufgeführt sind, erhält die berechtigte Person zusätzliche Erleichterungen zur Teilhabe am öffentlichen Leben. In bestimmten Fällen ist die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder anderer technischer Unterstützungen möglich. Dazu zählt beispielsweise ein Blindenhund oder Rollstuhl.

Menschen mit schwer eingeschränkter Mobilität, die für die gefahrlose Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, erlangen das Merkzeichen B. Dieses Merkzeichen ermöglicht Freifahrten für die Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr in Deutschland. Grundvoraussetzung ist die Zusprache der Merkzeichen G, GL oder H. Sofern das Merkzeichen B (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis vorhanden ist, können Sie also weitere Personen mitnehmen, die Ihnen beispielsweise beim Ein- und Aussteigen sowie im Notfall zur Seite stehen. Unabhängig davon, was die Person mit eingeschränkter Mobilität für die Fahrkarte oder Wertmarke  bezahlen muss, benötigt die Begleitperson keine eigene Wertmarke und fährt sogar in Fernverkehrszügen kostenlos mit.

Im internationalen Fernverkehr wird die Begleitperson von Rollstuhlfahrer*innen und Blinden (Merkzeichen BL) in vielen europäischen Staaten kostenlos befördert. Die Begleitperson erhält dazu am Fahrkartenschalter eine besondere, unentgeltliche Fahrkarte. Die Fahrkarte muss in dem Staat erworben werden, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Nähere Informationen dazu erteilt die Deutschen Bahn AG.

Bei schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen „BL“ werden Blindenführhunde grundsätzlich kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein Mensch mit Schwerbehinderung mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.

Tipp: Auch viele private und öffentliche Einrichtungen, wie Kinos, Schwimmbäder oder Museen gewähren Ihrer Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt, erkundigen Sie sich hierfür am besten im Vorfeld auf der jeweiligen Homepage der Einrichtung.

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