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Barrierefreier ÖPNV: Was macht Bahnhof und Verkehrsmittel barrierefrei?

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule der Mobilität in Deutschland und spielt eine bedeutende Rolle für Menschen mit Behinderungen. Die Gewährleistung eines barrierefreien ÖPNV ist nicht nur eine Frage der Zugänglichkeit, sondern auch ein Maßstab für die gesellschaftliche Inklusion. In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die Herausforderungen, Fortschritte und Perspektiven im Bereich des barrierefreien ÖPNV, insbesondere in Bezug auf Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel.

Immer mehr Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel sind für Menschen mit Behinderung zugänglich. Neben Umbauten für barrierefreie Bahnhöfe gibt es in einigen Städten auch unterstützende Mobilitätsservices. Personen mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können eine sogenannte Wertmarke erhalten. Mit einer gültigen Wertmarke kann dann der öffentliche Personennahverkehr innerhalb von Deutschland kostenlos in Anspruch genommen werden. Sofern Sie das Merkzeichen „B“ erhalten haben, kann sogar die Begleitperson gratis mitgenommen werden. Dazu müssen der Schwerbehindertenausweis und die gültige Wertmarke mitgeführt werden. Auch die BahnCard der Deutschen Bahn können Sie mit dem Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 70 oder voller Erwerbsminderung reduziert erhalten.

Was macht einen Bahnhof barrierefrei?

In Deutschland ist die Mobilität auch ohne ein eigenes Fahrzeug relativ hoch. Die Infrastruktur Deutschlands gilt weltweit als eine der besten. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt vor, dass eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen ist.

Grundsätzlich gelten die DIN-Normen 18040-1 (Barrierefreies Bauen: Öffentliche Gebäude) und 18040-3 (Barrierefreies Bauen: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum). Diese Normen enthalten Verweise auf weitere relevante DIN-Normen und andere Regelwerke, die für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs wichtig sind.

Die Definition von Barrierefreiheit in Bezug auf Bahnhöfe umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die Mobilität und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste gewährleisten sollen. Einige der wichtigsten sind:

  • Aufzüge und Rampen: Um Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Gehbehinderung einen einfachen Zugang zu den Bahnsteigen zu ermöglichen.

  • Tastbare Bodenmarkierungen: Zur Orientierung von sehbehinderten Personen.

  • Visualisierte Informationssysteme: Für Personen mit Hörbehinderungen.

  • Barrierefreie Informationen: Durch gut lesbare Beschilderungen und leicht verständliche Durchsagen werden auch kognitiv behinderte Fahrgäste unterstützt.

Dennoch stellt sich erfahrungsgemäß die Frage, wie zugänglich die öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderung tatsächlich sind. Trotz der Gesetzgebung in Deutschland, durch die eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit im ÖPNV angestrebt werden muss, sind nicht alle Bahnhöfe barrierefrei. Eine Studie der „Allianz pro Schiene“ aus dem Jahr 2019 ergab, dass nur knapp über 80 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei waren.

Mehr zum rechtlichen Rahmen, technischen Standards und Empfehlungen lesen Sie im „Blauen Buch“ Barrierefreier ÖPNV in Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre „Selbstbestimmt unterwegs“ des ADAC.

Barrierefreier ÖPNV: Wer muss berücksichtigt werden?

Die Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV muss die vielfältigen Anforderungen an die Barrierefreiheit verschiedener Personengruppen berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Rollstuhlfahrer*innen: Die Zugänglichkeit zu Bahnhöfen und Fahrzeugen ist entscheidend. Sogenannte Niederflurbusse erleichtern das Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug. Für Menschen mit Gehbehinderungen verbessern auch Rampen und Aufzüge den Zugang zu Bahnsteigen und Fahrzeugen. Weitere Informationen lesen Sie im Artikel: „Barrierefreier ÖPNV für Rollstuhlfahrer*innen

  • Hörbehinderte Menschen: Visuelle Hinweise und Informationen sind für sie unerlässlich. Weitere Informationen lesen Sie im Artikel: „Barrierefreier ÖPNV mit Hörbehinderung

  • Sehbehinderte Menschen: Tastbare Bodenmarkierungen, die über den Langstock wahrgenommen werden und klare Wegeführung sind wichtig für ihre Orientierung. Weitere Informationen lesen Sie im Artikel: „Barrierefreier ÖPNV mit Sehbehinderung“.

Aber auch Menschen mit Lernbehinderung müssen berücksichtigt werden. Eine klare, einfache und verständliche Kommunikation sowie gut lesbare Beschilderungen sind hierbei von großer Bedeutung.

Zwei Menschen warten an einer Bushaltestelle | © Miran Lesnik/pixabay Viele Busse haben mittlerweile Rampen eingebaut, sodass ein einfaches Ein- und Aussteigen auch Rollstuhlfahrer*innen ermöglicht wird. (Miran Lesnik/pixabay)

Fortschritte und Herausforderungen

Obwohl Fortschritte im Ausbau barrierefreier Bahnhöfe und Verkehrsmittel erzielt wurden, bestehen nach wie vor Herausforderungen. Viele Städte und Verkehrsunternehmen in Deutschland bemühen sich, ihre Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. So werden beispielsweise immer mehr S-Bahn- und U-Bahnstationen mit Aufzügen ausgestattet. Dennoch ist der technische und finanzielle Aufwand für solche Maßnahmen oft hoch, was zu Verzögerungen führen kann. Sind im städtischen Bereich wegen Ausfalls oder einer Baustelle Aufzüge oder Rampen des U- und S-Bahn-Verkehrs nicht nutzbar, kann man den Notknopf in der Nähe der Informationstafeln drücken. Über eine automatische Verbindung mit der Leitstelle kann die S-Bahn oder U-Bahn-Wache informiert werden, die Rollstuhlfahrer*innen beispielsweise mit der Rolltreppe helfen kann.

Eine der größten Herausforderungen ist auch, alle alten Haltestellen barrierefrei zu machen. Oft gibt es Schwierigkeiten wegen der Lage, des Platzes oder der Finanzierung. Ein Beispiel für dieses Problem ist, dass Städte und Gemeinden laut Gesetz barrierefreie Haltestellen haben müssen, aber nicht immer für den Umbau verantwortlich sind, denn an Bundesstraßen kann auch der Kreis oder das Land zuständig sein. Zudem sind in engen Straßen Gehwege oft nur 100 bis 150 cm breit. Eine barrierefreie Bushaltestelle braucht aber 250 cm Platz. Lösungen sind dann entweder die Straße zu verengen oder die Haltestelle zu verlegen. Deshalb müssen die Verantwortlichen jede Haltestelle genau anschauen und individuelle Lösungen finden. Dies benötigt natürlich viele Ressourcen.

Ein weiteres Problem ist der begrenzte Platz in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies betrifft insbesondere Gruppen von Rollstuhlfahrer*innen, aber auch Fahrgäste mit Kinderwagen, die um Stellplätze konkurrieren müssen. EU-Sicherheitsvorschriften sehen begrenzte Stellplätze für Rollstühle vor. Besonders zu Stoßzeiten können Engpässe auftreten.

Jeder gute Webauftritt eines Verbundnetzes hat eine eigene Rubrik zum Thema Barrierefreiheit. Dort kann man sich meistens recht umfassend über die Begebenheiten informieren oder – falls nötig – über eine Servicenummer telefonisch anfragen. Bei manchen lässt sich bereits bei der elektronischen Fahrplanauskunft die Mobilitätseinschränkung mit einbeziehen.

Vielfalt der Fahrzeuge und Infrastrukturen

Der ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Fahrzeugen und Infrastrukturen, die unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit haben. Dazu gehören Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen und Regionalzüge. Jedes dieser Verkehrsmittel erfordert spezifische Maßnahmen, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

  • Busse: Viele Busse in Deutschland sind bereits barrierefrei und verfügen über Rampen oder sogenannte Niederflureinstiege. Diese ermöglichen einen einfachen Zugang für Rollstuhlfahrer*innen und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Es gibt sowohl manuell ausführbare als auch elektronisch gesteuerte Rampen. 

  • Straßenbahnen: Während einige moderne Straßenbahnen barrierefrei gestaltet sind, sind insbesondere ältere Modelle häufig noch mit Stufen versehen und somit nicht vollständig zugänglich.

  • S-Bahnen und U-Bahnen: Der Ausbau von Aufzügen und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen ist ein Schwerpunkt vieler Städte und Verkehrsunternehmen. Dennoch sind nicht alle Stationen vollständig barrierefrei.

Allgemein gilt: Je weiter von den Stadtzentren entfernt, desto weniger barrierefrei sind die öffentlichen Verkehrsmittel.

Eine alte Trambahn in Leipzig | © Dirk Pohlers/unsplash Alte Trambahnen sind meistens noch mit Stufen ausgestattet und nicht barrierefrei. (Dirk Pohlers/unsplash)

Unterstützender Mobilitätsservice

Um die Mobilität von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern, bieten einige Städte und Verkehrsunternehmen unterstützende Mobilitätsservices an. Diese Dienste umfassen unter anderem:

  • Begleitservices: Einige Städte bieten einen kostenlosen Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an, der ihnen bei komplizierten Umsteigepunkten hilft. Die Hauptstadt Berlin bietet hier beispielsweise einen kostenlosen Begleitservice an. Man muss den Bedarf jedoch spätestens einen Tag vorher melden. Über eine Websuche nach dem Begleitservice und der gewünschten Stadt, finden Sie detaillierte Informationen für Ihre Reise.

  • Mobilitätsservice der Deutschen Bahn: Die Deutsche Bahn bietet einen Mobilitätsservice an, der Unterstützung bei der Sitzplatzreservierung, dem Ein- und Ausstieg, Nutzung von Rampen oder Hubliften sowie anderen Anliegen bietet. Dies ist insbesondere bei weiteren Fahrten relevant.

Allgemein sollte jedoch erwähnt werden, dass diese unterstützenden Services in der Regel einiges an Vorlaufzeit, oft mindestens einen Tag, benötigen. Dies macht eine spontane Reise für Betroffene nach wie vor schwierig.

Perspektiven und Ausblick des barrierefreien ÖPNV

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreibt vor, dass die Verantwortlichen die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen beachten müssen. Bei der Planung des Nahverkehrs müssen Behindertenbeauftragte, Behindertenbeiräte und Verbände, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sinnesbehinderungen vertreten, angehört werden. Ihre Interessen sollen fair und ohne Diskriminierung berücksichtigt werden und demnach bei allen Neuerungen berücksichtigt und im Voraus besprochen werden.

Die Gewährleistung eines barrierefreien ÖPNV ist demnach eine fortlaufende Aufgabe, die kontinuierliche Anstrengungen und Investitionen erfordert. Es ist wichtig, dass Städte, Verkehrsunternehmen und Gesetzgeber gemeinsam daran arbeiten, eine umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch eine Sensibilisierung für die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen und eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung der bestehenden Infrastruktur. Ein barrierefreier ÖPNV ist nicht nur ein Indikator für eine inklusive Gesellschaft, sondern auch ein entscheidender Faktor für die individuelle Mobilität und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger.


Wir bedanken uns bei der ADAC Stiftung für die Unterstützung zu diesem Artikel.


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