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Taxi fahren mit Behinderung – Wer bezahlt wann?

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiges Thema. Wer nicht mit dem eigenen Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, muss häufig ein Taxi nutzen, um zur Arztpraxis oder zur Arbeit zu kommen. Doch wer bezahlt die Fahrt und was muss man beachten?

Zwei leuchtende Taxizeichen bei Nacht | © Lexi Anderson/unsplash

Taxis können für Menschen mit Behinderung eine Alternative zu Fahrdienste sein. (Lexi Anderson/unsplash)

Menschen mit Behinderung werden unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos im öffentlichen Nahverkehr befördert. Mit der Wertmarke auf dem Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes können sie Busse, U-Bahnen und S-Bahnen in ganz Deutschland unbegrenzt nutzen. Was aber, wenn Betroffene aufgrund ihrer Behinderung nicht selbstständig in öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können? Werden die Kosten einer Taxifahrt dann übernommen?

Vorherige Genehmigung von Taxifahrten

Eine generelle kostenfreie Beförderung mit dem Taxi gibt es nicht. Anders als bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, müssen die Fahrten mit dem Taxi in aller Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme ist hier die Fahrt zu einer stationären Behandlung.

Anspruch auf Kostenübernahme

Die Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ und „H“
sowie Menschen mit Pflegestufe II oder III haben einen Anspruch auf eine Übernahme der Taxi-Kosten durch die Krankenkasse. Hierzu muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse geschickt werden. Sobald die Krankenkasse die Fahrten genehmigt hat, bezahlen Betroffene nur noch den gesetzlichen Eigenanteil - wie er auch bei Heil- und Hilfsmitteln fällig wird.

Taxis stehen im Stau | © pixabay Das Taxi als dauerhaften „Fahrdienst“ zur Arbeit zu benutzen, wird in der Regel nicht von Kostenträgern erstattet. (pixabay)

Antrag auf Kostenübernahme von den Krankenkassen

Auch wer nicht das Merkzeichen  „aG“, „BI“ und „H“ im Schwerbehindertenausweis stehen hat oder gar keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, bekommt die Kosten für die Taxi-Fahrt unter Umständen erstattet.

Das gilt insbesondere für Fahrten zu Arztpraxen oder zu einer ambulanten Behandlung. Müssen Betroffene beispielsweise regelmäßig zur Physiotherapie, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass kein eigenes Auto zur Verfügung steht und die Betroffenen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.

In einem solchen Fall ist es ratsam, ein ärztliches Attest beziehungsweise eine entsprechende Verordnung bei der Krankenkasse einzureichen. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall und erteilt gegebenenfalls eine Kostenübernahme-Erklärung.

Bedeutung von Merkzeichen B

Sind noch Fragen offen geblieben oder möchten Sie sich zum Thema Kostenübernahme beim Taxifahren mit anderen austauschen?

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Weitere Kostenträger

Die Krankenkasse ist nicht der einzige Kostenträger, wenn es darum geht, die Mobilität von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Agentur für Arbeit einen Zuschuss genehmigen - insbesondere wenn dadurch die berufliche Integration gefördert werden kann. Ob und in welcher Höhe Taxi-Fahrten übernommen werden, ist vom Einzelfall abhängig. Als dauerhaften „Fahrdienst“ zur Arbeit oder Ausbildungsstätte werden Taxis in der Regel jedoch nicht anerkannt.

Deshalb ist es sinnvoll, sich auch bei der Gemeinde nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Manche Städte haben Fahrdienstangebote für Menschen mit Behinderung oder vergeben Beförderungsgutscheine. Hierfür gibt es aber keine einheitlichen Regelungen, zumal jede Gemeinde verschiedene Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung umsetzt. Schließlich ist auch das Sozialamt eine Anlaufstelle, um einen Zuschuss für die Beförderung im Taxi zu bekommen, wenn keine andere Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe besteht.

Ein großes Taxi | © Foto: Nicole Campana/unsplash Ein behindertengerechtes Taxi sollte möglichst frühzeitig bestellt werden, damit genügend Platz im Auto zur Verfügung steht. (Foto: Nicole Campana/unsplash)

Behindertengerechtes Taxi rechtzeitig bestellen

Menschen mit Behinderung sollten ihr Taxi rechtzeitig bestellen. Nur so ist sichergestellt, dass das Fahrzeug behindertengerecht ist und genügend Platz für den Transport von Hilfsmitteln zur Verfügung steht. Wichtig ist zu wissen, dass die Taxifahrer*innen keine Tragedienste übernehmen. Soll ein Mensch mit Behinderung beispielsweise in ein Gebäude begleitet werden, sollte rechtzeitig Hilfe organisiert werden oder ein Krankentransport gebucht werden.

Vorsicht bei privaten Fahrdiensten

Ob man das Taxi telefonisch über die Zentrale bestellt oder per App, spielt grundsätzlich keine Rolle - solange es sich um ein offizielles Taxi-Unternehmer handelt. Vorsicht ist bei privaten Fahrdiensten, beispielsweise durch sogenannte „Mitfahr-Apps“, geboten. Die Haftungsfrage ist bei den neuen Mitfahrdiensten bislang nicht geklärt.

Wer sich von einer Privatperson befördern lässt, hat im Falle eines Unfalls also möglicherweise das Nachsehen. Und auch von der Krankenkasse und anderen Kostenträgern gibt es in der Regel nur einen Zuschuss für das Taxi - nicht für das Mitfahren bei Privatpersonen.


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