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(Assistenz-) Hunde auf Reisen: Was ist erlaubt?

Hunde gehören mit 21 Prozent zu den beliebtesten Haustieren in deutschen Haushalten, aber sie können auch ein wesentliches Hilfsmittel im Alltag von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Neurodivergenz sein. Da stellt sich natürlich auch die Frage: „Was ist auf Reisen mit dem Vierbeiner erlaubt?“. Denn viele Menschen sind auf den ÖPNV angewiesen, wenn sie von A nach B möchten.

Ein Hund mit zotteligem Fell trägt eine blaue Diensthund-Weste. Der Hund sitzt auf einer grünen Wiese und schaut zu einer Person, die im Vordergrund des Bildes in einem Rollstuhl sitzt. Die Person trägt eine dunkelblaue Jacke und ist von hinten zu sehen. Der Hund hat eine freundliche Ausstrahlung und seine Zunge hängt leicht aus dem Mund. | © Andi Weiland Gesellschaftsbilder

Assistenzhunde dürfen ihren Menschen in Bus, Bahn und Flugzeug begleiten. (Andi Weiland Gesellschaftsbilder)

Assistenzhunde in Bus und Bahn

Mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis ist die Person des Ausweises berechtigt, kostenfrei eine Begleitperson und einen Hund in Verkehrsmitteln des ÖPNV und des Fernverkehrs mitzunehmen. Zu erwähnen ist, dass sich die Mitnahme eines Hundes nicht auf einen Blindenführhund oder anderweitige Assistenzhunde beschränkt. Diese speziell ausgebildeten Hunde können unabhängig von dem Merkzeichen B kostenfrei mitfahren. Wichtig ist natürlich, dass es zu erkennen ist, dass es sich um einen Blindenführhund oder Assistenzhund handelt. Ebenfalls sind sie von der Maulkorbpflicht in Zügen befreit.

Assistenzhunde sind darin ausgebildet sich angemessen während der Fahrt zu verhalten. Das bedeutet, dass sie während der Fahrt keine anderen Menschen belästigen oder an ihnen Schnüffeln.

Die Deutsche Bahn klärt jedoch auf, dass dies nicht für andere Hunde gilt, wenn kein Merkzeichen B vorhanden ist. Können diese nicht in einer Transportbox mitgeführt werden, so müssen sie an der Leine mitgeführt werden und einen Maulkorb tragen.

Um einen Hund mitzunehmen, wird die Wertmarke nicht benötigt.

Mitnahme von Hunden in Bus und Bahn

Sollte keines der bisher genannten Kriterien auf Sie zu treffen und Sie dennoch einen Hund mitnehmen wollen, so können Sie für Ihren Hund ein Ticket buchen. Dafür müssen Sie bei Ihrer Buchung unter „Reisende“ den Reisendentyp „Hund“ auswählen. Der Hund wird bei der Berechnung des Preises automatisch hinzugefügt.

Hunde müssen immer vor, neben oder unter Ihrem Sitzplatz liegen. Eine Sitzplatzreservierung für Ihren Hund ist nicht möglich.

Assistenzhunde im Flugzeug

Wie bereits erwähnt, sind Assistenzhunde darin ausgebildet, sich angemessen zu verhalten. Dies gilt auch für die Reise in Flugzeugen. Assistenzhunde sollten auch hier nicht durch Bellen, dem Einnehmen von Platz der anderen Passagiere oder durch das Versperren von Wegen auffallen. Es ist ihnen erlaubt in der Kabine mitzufliegen. Dies sollten Sie jedoch rechtzeitig anmelden.

Auf der Internetseite Vier Pfoten finden Sie einen Ratgeber zum Thema Fliegen mit Hund. Aufgrund des hohen Stresslevels wird hier vom Fliegen mit einem Hund abgeraten. Vor allem wenn es sich um einen Kurzurlaub handelt. Sollte es jedoch nicht anders möglich sein, sollte immer ein Direktflug gebucht werden.

Denken Sie auch an Einreisebestimmungen, insbesondere bei US-Flügen.

Mitnahme von Hunden im Flugzeug

Auch Hunde, die nicht als Hilfsmittel gelten, können an einer Flugreise teilnehmen. Hier sind allgemeinen Regelungen:

Kleine Hunde: Achten Sie auf die Bestimmungen der Reisegesellschaft. Diese können immer variieren. Kleine und leichte Hunde können in einer verschlossenen Transportbox mitgenommen werden. Das Handgepäck darf nicht überschritten werden. Sie sollten jedoch rechtzeitig buchen, denn es kann sein, dass ihr Fluganbieter nur eine begrenzte Anzahl an Hunden in der Kabine zulässt.

Große Hunde: Große Hunde müssen im Frachtraum mitfliegen. Dabei sollte beachtet werden, dass dies für den Hund eine große Belastung darstellt.

Sie finden im Ratgeber von Vier Pfoten einige Tipps zur Mitnahme eines Hundes, welche Vorkehrungen Sie treffen und welche Informationen Sie einholen können.

Bestimmungen zur Mitnahme von Hunden bei bekannten Fluglinien

  1. Hier finden Sie beispielsweise Informationen von der Lufthansa.
  2. Bestimmungen und Empfehlungen für klm-Flüge erhalten Sie auf der Internetseite.
  3. Ryanair hat beispielsweise auf der Homepage angegeben, auf welchen Reisen keine Blindenführ- und Assistenzhunde erlaubt sind und welche Spezifische Richtlinien zum Mitführen von Blinden-/Assistenzhunden auf Flügen innerhalb der EU/des EWR  vorhanden sind. Zusätzlich gibt es ebenfalls Informationen zum Thema Heimtierausweis/Veterinärsbecheinigung.

  4. Condor bittet um frühzeitige Anmeldung des Begleithundes und setzt sie auf der Internetseite ebenfalls über die Voraussetzungen in Kenntnis.

  5. Swiss setzt Sie auf der Internetseite über die allgemeinen und erweiterten Bestimmungen sowie zum Thema Assistenzhunde in Kenntnis. Sie werden zu erforderlichen Anmeldedokumenten verwiesen.

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung setzt sich für individuelle Mobilität und soziale Teilhabe ein. Ein Unfall kann jede*n treffen, ob im Verkehr während der Arbeit oder in der Freizeit. Die ADAC Stiftung möchte Menschen in dieser Situationen zur Seite stehen. Sie unterstützt Betroffene darin, ihre persönliche Mobilität wiederherzustellen, um damit ihre Lebensqualität zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür bietet sie persönliche, professionelle Beratung und gibt Zuschüsse für Sachleistungen oder therapeutische Maßnahmen.

Zur Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung


Wir bedanken uns bei der ADAC Stiftung für die Unterstützung zu diesem Artikel.


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