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Unfall mit umgebautem Auto

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ein angepasstes Fahrzeug nutzen, müssen im Falle eines Unfalls auf Besonderheiten achten. Zudem ist es wichtig, die behindertengerechten Anpassungen an dem Auto der Versicherung zu melden.

Autounfall | © Valter Cirillo/pixabay

Viele Menschen mit Behinderung sind auf Fahrzeugumbauten angewiesen, um eine sichere Reise zu gewährleisten. (Valter Cirillo/pixabay)

Langsam, aber stetig wächst die Zahl der Menschen mit Behinderung, die ein angepasstes Auto besitzen. In der Regel sind die Fahrzeuge mit behindertengerechten Anpassungen versehen und diese stellen einen Mehrwert beim Fahrzeug dar, der nicht automatisch versichert ist.

Wenn ein Kostenträger ein Fahrzeug samt Umbauten bewilligt hat, ist das erfreulich. Ein Unfall dagegen ist in jedem Fall ärgerlich. Handelt es sich dabei um ein umgerüstetes Fahrzeug, müssen sich Besitzer*innen unter Umständen auf eine aufwendige Abwicklung gefasst machen – vor allem, wenn die Umbauten durch den Unfall beschädigt wurden.

Behindertengerechte Anpassungen der Versicherung melden

Außerdem ist eine versicherungstechnische Frage dringend mit dem Abschluss der Umrüstung zu erledigen. Durch die Umrüstung eines Autos entsteht ein Mehrwert. Die Fahrzeugumbauten sind jedoch nicht automatisch bei der Kfz-Versicherung mitversichert.

Deshalb sind Inhaber*innen eines umgerüsteten Fahrzeuges verpflichtet, der Kfz-Versicherung den Mehrwert durch die Umbauten mitzuteilen, damit die Umrüstungen mitversichert werden. Eventuell erhöht sich dadurch der Beitragssatz, aber viele Versicherungen versichern Fahrzeugumrüstungen bis zu einer gewissen Summe ohne Mehrkosten mit.

Ein Abschleppwagen schleppt ein Auto ab | © pixabay Unfallschäden an den Umbauten sind mitversichert - vorausgesetzt, diese wurden der Versicherung gemeldet. (pixabay)

Zur Werkstatt oder zum Umrüster?

Ist ein Unfall mit einem umgebauten Auto passiert, sollte an der Unfallstelle nicht anders als bei einem gewöhnlichen Auto vorgegangen werden. Die Polizei sollte gerufen werden, der Schaden dokumentiert und die Versicherungsdaten ausgetauscht werden.

Dann aber gilt es, die Schadensbehebung möglichst reibungslos abzuwickeln. Bei leichten Schäden wie einem zerkratzten Kotflügel oder einer verbeulten Stoßstange kann das Fahrzeug – solange es noch verkehrstauglich ist – zur Werkstatt gefahren und dort zur Reparatur abgegeben werden. Ist dabei ein Fahrzeugumbau beschädigt worden, sollte der Wagen nach der Reparatur in der Werkstatt dem Umrüster übergeben werden.

Im Falle einer Begutachtung

Falls eine Begutachtung stattfindet, sollte der Umrüster bei dieser anwesend sein. So kann bei der Beurteilung durch die Sachverständigen auf eventuelle Unfallfolgen für die Fahrzeuganpassungen hingewiesen werden.

Ist die Begutachtung abgeschlossen, geht es an die Instandsetzung. Generell kümmert sich die Kfz-Werkstatt um den Wagen und der Umrüster um die beschädigten Fahrzeuganpassungen. Die komplette Instandsetzung kann vom Umrüster organisiert werden, damit die Kundin oder der Kunde sich erholen kann.

Kfz-Versicherung

Bezüglich der versicherungstechnischen Abwicklung gibt es im Grunde keinerlei Unterschiede zwischen umgebauten und nicht umgebauten Fahrzeugen. Die Versicherung der Person, die Schuld an dem Unfall hat, übernimmt die Kosten der Reparatur.  Bei Vollkasko wird grundsätzlich der gesamte Schaden – auch der behindertengerechten Anpassungen – von der Kfz-Versicherung übernommen.


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