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Kfz-Hilfe: Kostenübernahme, Zuschüsse und Finanzierung

Für Menschen mit Behinderung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für einen Fahrzeugumbau. Beispielsweise Pedale, die mit der Hand bedient werden können, Verladehilfen für den Rollstuhl, Trittstufen, Lenkhilfen oder Personenlifter. Die Möglichkeiten, ein Fahrzeug barrierefrei umzubauen, sind vielfältig und von den individuellen Fähigkeiten abhängig. Doch wer kommt für die Kosten auf?

Eine junge Frau sitzt im Rollstuhl auf einer Rampe, die aus dem Kofferraum eines silbernen Vans herausführt. Sie trägt eine Sonnenbrille, ein ärmelloses Oberteil und Shorts. Im Hintergrund ist ein ruhiger Wasserkanal mit einem kleinen Boot und mehrstöckigen, terrakottafarbenen Gebäuden zu sehen. | © Timo Hermann | Gesellschaftsbilder.de

Die Kosten für einen behindertengerechten Umbau variieren. (Timo Hermann | Gesellschaftsbilder.de)

Teilhabe am Arbeitsleben: Kostenübernahme, Zuschüsse und Finanzierung der Kfz-Hilfe

Die Kosten für einen behindertengerechten Fahrzeugumbau variieren sehr stark. Hierbei hängt es nicht nur davon ab, was Sie benötigen und wie aufwändig der Umbau ist, sondern wie und ob auch Ihr Fahrzeug umrüstbar ist. Sie sehen also, es ist schwer pauschal zu sagen, wie die Kosten sich in Ihrem Fall belaufen. Aus diesem Grund empfiehlt die Seite Pflege für Angehörige sich mehrere Angebote einzuholen. Auf der Seite von Smuuvcar können Sie sich bereits eine Vorstellung von den Kosten machen.

Grundlage für die Beantragung ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Kraftfahrzeughilfe-(KfzHV). Außerdem gehört hierzu noch §83 aus dem neunten SGB, der die Leistung zur Mobilität beschreibt. Zwischen dem Kostenträger und der antragstellenden Person findet vorab ein Beratungsgespräch statt. Daher sollten Sie sich vorher informieren, welche Umbauten Sie benötigen. Zudem sollten Sie ungefähr über die Kosten Bescheid wissen. Die Unterlagen können Sie dann als Argumentationshilfe nutzen. Dadurch gehen sie gut vorbereitet in das Gespräch und wissen über die Vor- und Nachteile bescheid. Damit Sie mit Fachkräften sprechen können, finden Sie hier eine Liste mit Umrüstbetrieben.

Soziale Teilhabe: Kostenübernahme, Zuschüsse und Finanzierung der Kfz-Hilfe

Auch Menschen mit Behinderung, die nicht berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden, können die Kfz-Hilfe beantragen. In diesem Fall beantragen Sie Kfz-Hilfe für die Freizeitgestaltung und erhalten Leistungen zur Mobilität nach §83 SGB 9. Sie erhalten diese Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe. Hier kann es jedoch sein, dass die Höhe der Förderung der Kfz-Hilfe von den bisher genannten Summen abweicht (vgl. §114 SGB IX).

Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig. Sie tritt also erst dann in Kraft, wenn alle anderen Leistungsträger nicht verantwortlich sind.

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung setzt sich für individuelle Mobilität und soziale Teilhabe ein. Ein Unfall kann jede*n treffen, ob im Verkehr während der Arbeit oder in der Freizeit. Die ADAC Stiftung möchte Menschen in dieser Situationen zur Seite stehen. Sie unterstützt Betroffene darin, ihre persönliche Mobilität wiederherzustellen, um damit ihre Lebensqualität zu verbessern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dafür bietet sie persönliche, professionelle Beratung und gibt Zuschüsse für Sachleistungen oder therapeutische Maßnahmen.

Zur Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung

Voraussetzungen für Zuschüsse der Kfz-Hilfe

Sie haben eine Behinderung und benötigen ein Fahrzeug, um an ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu kommen? Dabei darf es sich nicht um eine vorübergehende Benutzung des Fahrzeugs handeln. Einen Zuschuss würden Sie nur erhalten, wenn Sie langfristig von der Behinderung betroffen sein werden und die Nutzung des ÖPNV nicht zumutbar ist. Außerdem müssen Sie oder ein Dritter in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen. Zusätzlich sollte mindestens eine anteilige Erwerbsfähigkeit bestehen. Ausgenommen hiervon sind Minijobs. Der Job sollte dabei mindestens 15 Stunden die Woche ausgeübt werden.

Seit der letzten Förderung sollten fünf Jahre vergangen sein. Hier kann es natürlich Ausnahmen geben, wenn Ihr Auto nicht mehr geeignet ist. Ebenso sollten die Kosten eines Fahrdienstes auf fünf Jahre gerechnet höher als die Kosten für den Umbau des Autos sein.

Hierfür sollten Sie auch Belege anführen, sofern möglich. Als Voraussetzung wird oftmals das Merkzeichen aG und ein Grad der Behinderung von 100 benötigt.

Für Menschen mit Behinderung, die nicht berufstätig sind (beispielsweise Schüler*innen, Studierende, Rentner*innen) kann die Kraftfahrzeughilfe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage über die Sozialhilfe gewährt werden. Ebenso kann dies auf Eltern behinderter Kinder, Menschen, die im Homeoffice arbeiten oder Menschen die Aussicht auf einen Arbeitsplatz zutreffen.

Dies sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Kraftfahrzeughilfe. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss für

Wo Sie den Antrag stellen müssen, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.

Kostenübernahme, Zuschüsse und Finanzierung

Zuschüsse für einen Fahrzeugkauf

Bis zu 22.000 Euro Zuschüsse werden für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs gewährt. Abhängig ist dies vom Einkommen des Antragstellers. Eine Ausnahme besteht, wenn aufgrund der Behinderung ein teureres Fahrzeug benötigt wird. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, muss der Wert des Wagens mindestens 50 Prozent des Neuwertes betragen. Außerdem wird gegebenenfalls der Wert eines vorhandenen alten Fahrzeugs eingerechnet/ abgezogen.

Zudem können Sie ebenfalls bedenken, dass einige Fahrzeughersteller Rabatte für Menschen mit Behinderung anbieten.

Zuschüsse für Fahrzeugumbauten

In der Regel wird der behindertengerechte Fahrzeugumbau unabhängig vom Einkommen übernommen.

Zuschüsse für den Führerschein

Die Höhe des Zuschusses hängt ebenfalls von dem Einkommen der antragstellenden Person ab.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine Kraftfahrzeughilfe können folgende Leistungsträger übernehmen:

  • Agentur für Arbeit, für Arbeitnehmer*innen, die noch keine 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – für Arbeitnehmer*innen, die mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Gesetzliche Unfallversicherung – für Arbeitnehmer*innen, deren Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit entstanden ist.
  • Integrationsamt – zuständig für Eltern behinderter Kinder, Rentner*innen, Nichtberufstätige, Schüler*innen, Studierende, Hausfrauen.
  • Kriegsopferfürsorge – zuständig für Wehrdienstgeschädigte bzw. Kriegsopfer.
  • Sozialamt – für Menschen, die kein Vermögen oder Einkommen haben. Hier handelt es sich um eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
  • Krankenkasse: in Einzelfällen

Sie sind sich nicht sicher, wer für Sie zuständig ist? Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, dies vorab bei einem der Träger zu erfragen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Antrag einfach einzureichen. Sollte sich der Träger nicht in der Zuständigkeit sehen, ist er verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Auch der Kostenträger muss Fristen einhalten. So muss er innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob er zuständig ist oder nicht. Wenn dem Kostenträger zur Bearbeitung noch weitere Unterlagen fehlen, so muss er dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Nach weiteren zwei Wochen sollte eine Entscheidung gefällt werden. Ist ihr Antrag abgelehnt worden? Sie können einen Widerspruch einlegen. Wenden Sie sich hierfür gerne auch an Beratungsstellen und greifen Sie auf Fachwissen zurück. Dies können Sie auch bereits bei der Antragsstellung tun.

Sollte die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden, ist es denkbar, sich an Stiftungen zu wenden, um weitere finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Nachteilsausgleiche bei Steuern und Versicherungen

In unserem Artikel über Versicherungen und Kfz-Steuer können Sie alles Wichtige zu diesem Thema nachlesen und in Erfahrung bringen, ob Sie Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen erhalten. Außerdem kann auch in Ihrer Steuererklärung einiges angegeben werden. Hier finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel Steuerermäßigungen bei Schwerbehinderung: Ein Überblick

Kfz-Hilfe-Antrag

Folgende Gutachten sollte Sie Ihrem Antrag beilegen:

  • Medizinisches Gutachten
  • Eignungsgutachten
  • Gutachten gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihr Einkommen bzw. finanzielle Verhältnisse darlegen. Das Einkommen der Beziehungsperson wird nicht angerechnet.

Dem Antrag sollten Sie eine gut formulierte Begründung beilegen, warum Sie ein behindertengerechtes Auto, die Erstattung der Fahrzeugkosten oder des Führerscheins benötigen. Ebenso sollte dieser Begründung entnommen werden, warum es für Sie nicht möglich ist, den ÖPNV zu nutzen.

Wichtig ist, dass Sie nicht das Auto umbauen lassen, bevor Sie die Genehmigung erhalten haben. Oft erstatten Kostenträger im Nachhinein nicht die Kosten.

Anlauf- und Beratungsstellen

Sie merken bereits, dass wir unterschiedliche Artikel zu diesem umfangreichen Thema erstellt haben. Denn es gibt einiges zu beachten, wenn Sie sich ein behindertengerechtes Fahrzeug anschaffen. Daher ist es wichtig, so viele Informationen wie nur möglich zu sammeln. Dies können Sie nicht nur durch unsere Artikel, sondern auch durch umfangreiche Beratungen erhalten. Folgende Anlaufstellen können Ihnen weiterhelfen:


Wir bedanken uns bei der ADAC Stiftung für die Unterstützung zu diesem Artikel.


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