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Mobilität für Menschen mit Behinderung

Mobilität – das bedeutet, sich von Punkt A nach Punkt B bewegen zu können. Vielfach beeinflusst eine Behinderung diese Beweglichkeit. Durch immer neue technische Entwicklungen wird heute aber auch die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am privaten und öffentlichen Verkehr verstärkt möglich.

Mobilität ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Integration für Menschen mit Behinderung in ein berufliches sowie soziales Umfeld wird durch eine gute Mobilität verstärkt. Mobilität ist jedoch nicht nur nötig um räumliche Distanzen zurückzulegen, sondern stellt auch ein Bedürfnis eines jeden Menschen dar.

Durch den barrierefreien Zugang und Ausbau von öffentlichen Verkehrsmitteln wird versucht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zunehmend die Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen.

Behindertengerechte Privatfahrzeuge

Privatfahrzeuge können umgerüstet werden und durch Fahrzeuganpassungen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Autofahren ermöglichen oder ein angenehmes Mitfahren bieten. Für die Anschaffungen von Neuwagen oder auch gebrauchten Autos können verschiedene Kostenträger unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung anbieten. Der behindertengerechte Umbau eines Fahrzeugs wird dagegen meist komplett von den Kostenträgern übernommen.

Neben den öffentlichen Verkehrsmitteln und eigenen behindertengerechten Fahrzeugen, gibt es noch die Möglichkeit von Behindertenfahrdiensten. Auch diese können zum Teil von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Der Anspruch auf Kostenzuschuss oder Kostenübernahme richtet sich meist nach den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder nach der Arbeits-, beziehungsweise Ausbildungssituation.

Führerschein

Auch mit einer Behinderung kann ein Führerschein erworben werden. In der Regel wird die Fahrerlaubnisbehörde, wenn ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt wird, ein Gutachten einfordern. Das Gutachen überprüft die Fähigkeit der Person ein Fahrzeug zu führen und damit die Frage, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Wenn ein*e Führerscheininhaber*in durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert ist, ist sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Diese kann dann ein Gutachten einfordern.

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