Ärztliches Gutachten für den Führerschein
Beim Neuerwerb eines Führerscheins wird zusammen mit der Fahrschule bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis erstellt. Wenn ein*e Antragsteller*in eine Behinderung hat, die die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, einschränken kann, darf die Behörde ein Gutachten anfordern.

Beim Neuerwerb eines Führerscheins wird zusammen mit der Fahrschule bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis erstellt.
Weiterhin sind auch Führerscheininhaber*innen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert sind, verpflichtet, dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Sofern die Behörde annimmt, dass aufgrund der neuen Voraussetzungen Hilfsmittel oder dergleichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr benötigt werden, wird die Behörde ebenfalls ein Gutachten anfordern.
In der Regel wird für das Einbringen eines Gutachtens eine Frist gesetzt. Falls die Betroffenen der Anforderung nicht nachkommen, darf die Behörde den Führerschein entziehen.
Zwei Arten von Gutachten
Bei den Arten von Gutachten unterscheidet man in technische und medizinische Gutachten.
Grundsätzlich sollte ein Gutachten verständlich und nachvollziehbar sein und dabei nur das thematisieren, was die Fahreignung anbelangt. Als Auftraggeber*in kann man für das Gutachten selbst entscheiden, wer das Gutachten erstellen soll. Gutachter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass nach der Erstellung des Gutachtens entschieden werden kann, ob das Gutachten der Behörde vorgelegt wird oder ob man ein neues Gutachten erstellen lässt.

Das technische Gutachten
Ein technisches Gutachten wird von amtlich anerkannten Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) oder des Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungsvereins (DEKRA) erstellt. In diesem Gutachten wird von den Sachverständigen festgelegt, ob und welche Hilfsmittel beziehungsweise Anpassungen des Fahrzeugs benötigt werden. Hierbei kann es sein, dass die Gutachterin oder der Gutachter auch eine Fahrprobe verlangt.
Das medizinische Gutachten
Mit einem amts- oder fachärztlichen Gutachten wird die grundsätzliche Eignung nachgewiesen, ein Fahrzeug führen zu können. Das Gutachten sollte die Behinderung genau bezeichnen und in verständlicher Sprache gehalten sein. Zusätzlich sollte das Gutachten erklären, inwieweit die Behinderung im Bezug auf die Fahrtüchtigkeit einschränkt. In den meisten Fällen reicht dieses medizinische Gutachten aus.
Es kann aber auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert werden. Dies kommt häufig bei Multipler Skleroser, Schlaganfall, spastische Lähmungen, Schädel-Hirn-Trauma oder Spina Bifida vor. Bei dieser Form des Gutachtens gibt es neben der medizinischen Untersuchung auch eine psychologische Untersuchung. In der Untersuchung werden Orientierungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen sowie die Konzentration geprüft. Anhand dessen wird eingeschätzt, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Straßenverkehr gesteuert werden kann.