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Führerschein mit Behinderung – ein Schritt zur mobilen Unabhängigkeit

Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein großes Thema. Selbständig unterwegs zu sein, Freunde zu besuchen oder einfach die Dinge des Alltags eigenständig erledigen zu können, all das ist dank der technischen Entwicklungen heutzutage auch mit einer Behinderung möglich.

Autobahn | © unsplash

Der Führerschein ist für viele Menschen ein großer Schritt zur mobilen Unabhängigkeit. (unsplash)

Auch mit einer Behinderung kann der Führerschein und ein eigenes Auto erworben werden. Sowohl bei dem Neuerwerb eines Führerscheins, als auch bei der erneuten Beantragung eines Führerscheins, aufgrund einer Behinderung, gibt es einiges zu beachten.

Möglichkeit des Kostenzuschusses

Bevor in der Fahrschule gestartet wird, sollte mit den Kostenträgern, wie beispielsweise der Krankenkasse, abgeklärt werden, ob ein Kostenzuschuss möglich ist. Nach einer Bewilligung oder Absage, kann man sich bei einer Fahrschule anmelden, die Fahrunterricht für Menschen mit Behinderung anbietet.

Antrag und Gutachten

Zusammen mit der Fahrschule wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Wenn eine Antragstellerin oder ein Antragsteller eine Behinderung hat, die seine Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, einschränken kann, darf die Behörde ein Gutachten anfordern.

Die Behörde legt fest, ob das Gutachten von Fachärzt*innen, Amtsärzt*innen oder einer staatlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) erstellt wird. Das Gutachten kann auch von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer*innen für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt werden.

Im Zweifelsfall darf die Behörde auch Gutachten von mehreren Stellen anfordern. Die Gutachten benötigt die Behörde, um einzuschätzen, ob und mit welchen Hilfsmitteln eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Anhand des Gutachtens weiß auch die Fahrschule, welches Fahrschulauto für die Bedürfnisse der Schülerin oder des Schülers passend ist. Nun steht der ersten Fahrstunde nichts mehr im Weg.

ein deutscher Führerschein | © Andreas Breitling/pixabay Der Führerschein ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zur mobilen Unabhängigkeit. (Andreas Breitling/pixabay)

Suche und Kauf eines angepassten Autos

Nach der erfolgreichen Führerscheinprüfung kann die Suche nach einem passend umgerüsteten Fahrzeug begonnen werden. Autohändler*innen bieten teilweise umgerüstete Autos an. Auch auf Online Automobilbörsen und auf regionalen Automärkten können gebrauchte, für Menschen mit Behinderung umgebaute Fahrzeuge gekauft werden. Nicht nur der Ankauf, sondern auch der spätere Verkauf des Autos sind über diese Wege möglich. Wenn ein umgebautes Auto verkauft werden soll, kann der Wert über eine Fahrzeugbewertung im Internet eingeschätzt werden.

Erneute Beantragung des Führerscheins

Wenn ein*e Führerscheininhaber*in durch einen Unfall oder eine Krankheit neu mit einer Behinderung konfrontiert ist, ist sie verpflichtet dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Sofern die Behörde annimmt, dass die Person aufgrund der neuen Voraussetzungen Hilfsmittel oder dergleichen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr braucht, wird die Behörde ein Gutachten anfordern.

Es kann auch sein, dass die Behörde die Erbringung des Gutachtens von den Betroffenen fordert. In der Regel wird dafür eine Frist gesetzt. Kommen die Betroffenen dieser Anforderung im angegeben Zeitraum nicht nach, darf die Behörde den Führerschein entziehen.

Auch wenn dieser Weg mühsam und kostenintensiv erscheinen mag, sollte eine neu erworbene Behinderung oder Einschränkung umgehend der Fahrerlaubnisstelle gemeldet werden. Zum einen sind Führerscheininhaber*innen dazu gesetzlich verpflichtet, zum anderen können im Falle eines Unfalls, egal ob unschuldig oder schuldig, große versicherungsrechtliche Schwierigkeiten entstehen.


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