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Zuschüsse für das Auto – Kfz-Hilfen

Menschen mit Behinderung, die aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, können auf finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines geeigneten Fahrzeugs zählen. Oft werden auch Zuschüsse für die behindertengerechte Zusatzausstattung eines Wagens gewährt sowie ein Zuschuss zum Führerschein.

Blick durch die Windschutzscheibe eines Autos | © pixabay

Menschen mit Behinderung, die aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, können auf finanzielle Zuschüsse beim Kauf eines geeigneten Fahrzeugs zählen. (pixabay)

Wenn Menschen mit Behinderung einen Beruf ausüben und auf ein behindertengerechtes Auto angewiesen sind, gibt es die Möglichkeit der Kraftfahrzeug-Hilfe. Hierfür sind verschiedene Kostenträger vorgesehen. Welcher zuständig ist, hängt zum Beispiel davon ab, wie viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde und ob die Behinderung durch einen Arbeitsunfall, beziehungsweise eine Berufskrankheit entstanden ist.

Voraussetzungen für Kfz-Hilfen

Bei allen Kostenträgern wird jedoch vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmer*innen mit Behinderung noch kein eigenes Autos besitzen. Des Weiteren muss das Auto von der Person selbst gefahren werden oder es muss gewährleistet werden, dass jemand dauerhaft für das Führen des Fahrzeuges zur Verfügung steht.

Eine weitere Bedingung ist, dass nur mithilfe des Autos die Arbeitnehmer*innen mit Behinderung ihrer geregelten Tätigkeit nachgehen können. Der Neuwagen muss letztlich auf den Namen des Menschen mit Behinderung ausgestellt werden.

Eine Person schreibt eine Notiz auf einen Zettel | © pixabay Anträge auf finanzielle Hilfe werden bei dem jeweiligen Kostenträger gestellt. (pixabay)

Zuschüsse für Fahrzeug sowie für Umbauten

Beim Autokauf wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 9.500 Euro gewährt, abhängig vom Nettoeinkommen des Menschen mit Behinderung und der jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Bezugsgröße.

Auch wenn die meisten Autohäuser Rabatte für Autokäufer*innen mit Behinderung – in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent – gewähren, kann es letzten Endes doch teuer werden, zumal für manche Umbauten eine gewisse Fahrzeuggröße erforderlich ist. Auch ein Gebrauchtwagen, der noch mindestens die Hälfte seines Neuwertes hat, kann gefördert werden.

Für behindertengerechte Umbauten, die wegen der Behinderung erforderlich sind, wie zum Beispiel Einstiegshilfen, handbetriebene Pedale oder Verladehilfen, die den Rollstuhl zum Fahrer beziehungsweise zur Fahrerin transportieren, werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies erfolgt anders als beim Fahrzeugzuschuss einkommensunabhängig.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Zuschüsse bildet die so genannte Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV). Aber auch das Sozialgesetzbuch IX untermauert den Anspruch von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung auf Kfz-Hilfen. So könne das Integrationsamt, insbesondere an Menschen mit Behinderung Geldleistungen erbringen, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigt werden.

Eine Person liest einen Vertrag | © Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de Für Menschen mit Behinderung, die einen Beruf ausüben, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung. (Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de)

Verschiedene Kostenträger

Während der Ausbildung oder wenn weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Der Antrag auf Kfz-Hilfe kann aber auch beim Integrationsamt gestellt werden. Dieses wird den Antrag schließlich an die zuständige Stelle weiterreichen.

Wurde mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Arbeitnehmer*innen mit Behinderung bei dieser einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen. Informationen sowie Antragsformulare gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn die Behinderung, beziehungsweise chronische Erkrankung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, ist die Unfallversicherung beziehungsweise die Berufsgenossenschaft der Ansprechpartner für die Kfz-Hilfe.

Weitere Möglichkeiten

Auch Studierende mit Behinderung kann unter Umständen Kfz-Hilfe gewährt werden, wenn nur dadurch eine Teilnahme am Hochschulleben sichergestellt werden kann.

Menschen mit Behinderung, die keinen Beruf ausüben, haben es dagegen schwerer, ein Auto samt Umbauten finanziert zu bekommen.


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