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Was bedeutet das Merkzeichen aG?

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Art der Behinderung und berechtigen zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnliche Gehbehinderung.

Links eine Grafik eines Mannes im Rollstuhl. Rechts ist eine Abbildung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG zu sehen. | © EnableMe Deutschland / Stiftung MyHandicap gGmbH

Eine wichtige Voraussetzung für das Merkzeichen aG ist, dass der GdB mindestens 80 beträgt. (EnableMe Deutschland / Stiftung MyHandicap gGmbH)

Das Merkzeichen aG ist ein Standard-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und steht für „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es wird denjenigen Menschen ausgewiesen, die sich aufgrund ihrer Gehbehinderung ausschließlich mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Es betrifft besonders Menschen, die nur für kurze Strecken zur Fortbewegung einen Rollstuhl benötigen.

Dies gilt bei Lähmungen der Beine, Amputationen an beiden Beinen sowie schweren Herzschäden und Erkrankungen der Atemwege. Menschen, die das Merkzeichen aG zugewiesen bekommen, sind durch ihre Behinderung der Gehfähigkeit in ihrer Teilhabe beeinträchtigt.

Merkzeichen aG – Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Erhalt des Merkzeichens aG ist ein GdB von mindestens 80. Eine Auflistung über die Vergabe des GdB für die häufigsten Krankheiten finden Sie in unserem Artikel Grad der Behinderung: Tabelle. Es ist wichtig zu beachten, dass der GdB von Ärzt*innen oder medizinischen Fachkräften bewertet wird und dass es verschiedene Kriterien gibt, die berücksichtigt werden, um den Grad der Behinderung festzustellen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel zum Feststellungsbescheid.

Das Merkzeichen aG wird immer erteilt bei:

1. Querschnittslähmung UND: erheblichen Gehbehinderungen, die mit einer Querschnittslähmung gleichgestellt werden können
2. Amputationen des Oberschenkels Doppeloberschenkelamputationen
  SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und keiner Möglichkeit, eine Beinprothese tragen zu können
  SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und nur der Möglichkeit, eine Beckenkorbprothese tragen zu können
  SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und einer zusätzlichen Unterschenkel- oder Armamputation
3. Doppelunterschenkelamputationen Amputation beider Unterschenkel
4. Hüftexartikulationen Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde

Das Merkzeichen aG kann erteilt werden bei:

1. schweren neurologischen Krankheiten zum Beispiel: Parkinson oder Multipler Sklerose
2. schweren Herz- oder Lungenerkrankungen wie COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease)
3. arteriellen Verschlusskrankheiten zum Beispiel: Periphere Arterielle Verschlusskrankheit
4. schweren psychischen Erkrankungen (sehr selten) zum Beispiel, wenn Wechselwirkungen psychischer Leiden sich auf die Bewegungsfähigkeit auswirken

Merkzeichen werden zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt ausgestellt und im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Das Ausstellen eines bestimmten Merkzeichens basiert auf dem Feststellungsbescheid, welches einer medizinischen Beurteilung entspricht. In einigen Fällen werden mehrere Merkzeichen in Kombination vergeben.

Merkzeichen aG – Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderung haben abhängig von den ihnen zuerkannten Merkzeichen Anspruch auf verschiedene Leistungen und Vergünstigungen.

Das Merkzeichen aG befugt zu folgenden Leistungen:

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie das zuständige Versorgungsamt kontaktieren.

Mehr Informationen zu Vergünstigungen finden Sie in unseren Artikeln:

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