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Depression und Schwerbehinderung

Menschen mit einer Depression haben die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung beziehungsweise einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Die Feststellung und richtige Einstufung ist bei psychischen Krankheiten nach wie vor komplizierter und umfangreicher.

Einsame Person sitzt auf einer Bank bei Sonnenuntergang | © pixabay

Sozialer Rückzug und Isolation sind mögliche Alarmsignale einer Erkrankung. (pixabay)

Mit der amtlichen Feststellung eines Grades der Behinderung nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), sind umfangreiche Rechte auf staatliche Sozialleistungen verbunden, die sich auf die Lebensqualität und den Gesundheitszustand der betroffenen Person positiv auswirken können. Aus Angst vor Stigmatisierung oder Unwissenheit verzichten jedoch viele der eigentlich berechtigten Personen auf eine Beantragung und somit auf die Wahrnehmung der für sie geschaffenen Rechte.

Allgemeine Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bewirkt einen speziellen Kündigungsschutz bei Anstellungsverhältnissen im Rahmen des Arbeitsrechts. Die Agentur für Arbeit hält außerdem gemeinsam mit dem Integrationsfachdienst umfangreiche berufliche Reha-Maßnahmen zur Unterstützung für Menschen mit Behinderung bereit. Die Beratung erfolgt hier durch speziell geschulte Inklusionsberater*innen.

Durch den erleichterten Zugang zu Sozialleistungen und gesellschaftlicher Unterstützung, können berechtigte Personen so die Gefahr der Kündigung und des Abrutschens in die krankheitsbedingte Armut oder die Wohnungslosigkeit senken.

Ein Schwerbehindertenausweis wird ab einem Grad der Behinderung (GdB) in Höhe von 50 ausgestellt. Jedoch kann auch bereits ein Feststellungsbescheid mit einer GdB-Einstufung in Höhe von 30 hilfreich sein, weil ab diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen auf dem Arbeitsmarkt möglich ist. Diese Gleichstellung gilt dann für die Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, begründet ansonsten aber keine weiteren Rechte und Anspruchsgrundlagen, die erst ab einer Höhe des GdB 50 gelten.

Wie Sie einen Schwerbehindertenausweise beantragen können, erfahren Sie in unserem entsprechenden Artikel zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises.

Stethoskop und Tabletten liegen auf Geldscheinen | © pixabay Die Pflegestufe bestimmt über den finanziellen Umfang der Entschädigung (pixabay)

Rechtliche Grundlage bei Depressionen

Grundsätzlich haben Menschen mit psychischen Erkrankungen meistens eine etwas komplizierte Antragstellung vor sich, da psychische Erkrankungen oder kognitive Störungen – anders als Behinderungen wie Amputationen oder Gangstörungen – zunächst nicht offensichtlich sind. In solchen Fällen sollten Fachärztinnen und Fachärzte mit der Erstellung von Gutachten beauftragt werden, weil diese mit den rechtlichen Definitionen von Krankheitsbildern vertrauter sind.

Der Versorgungsmedizinischen Verordnung ist eine Anlage beigefügt, die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese enthalten in Teil B – den Tabellen für den Grad der Störung (GdS) – im dritten Abschnitt: „Nervensystem und Psyche“. Es gibt kein eigenes Kapitel für Depressionserkrankungen, eine entsprechende medizinrechtliche Einstufung der Schwere der Symptome richtet sich vielmehr nach den Kapiteln 3.6 „Schizophrene und affektive Psychosen“ sowie 3.7 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen“.

Bewertung medizinischer Gutachten bei Depressionen

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt. Zentraler Bewertungsfaktor bei Depressionen ist der – in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen zunächst nicht weiter definierte – Begriff der „sozialen Anpassungsschwierigkeiten“.

Wobei unter den Begriff der Anpassungsschwierigkeiten nicht nur Verhaltensstörungen fallen. Betroffene Personen die als Hauptsymptome vorrangig Antriebsschwäche und Erschöpfungszustände aufweisen, sind hier ebenfalls eingeschlossen. Wichtig bei der Begutachtung ist dann noch die Dauer der Beschwerden. Erst wenn diese über sechs Monate hinausgehen und somit nicht mehr kurzfristig beziehungsweise begrenzt sind, ist eine Antragstellung ausreichend begründet.

Nahaufnahme eines Mädchens, das sich verzweifelt an den Köpf hält. Der Kopf ist dabei Richtung Boden gesenkt. | © pixabay Menschen mit psychischen Erkrankungen befinden sich oft in einer düsteren Stimmungslage. (pixabay)

Ablauf der Einstufung

Je nach Schwere kann dann bei einer Depression ein GdB zwischen 20 und 100 vergeben werden. Wichtiger als die Diagnose an sich, sind allerdings die Folgen. Es geht also bei der Antragstellung nicht darum eine Diagnose vorzulegen, sondern zu verdeutlichen wie diese Diagnose den Alltag der betroffenen Person beeinträchtigt. Diese Vorgehensweise ist bei der Einstufung des GdB immer der Fall, da es um die Wirkung der Behinderung (gegebenenfalls auch mehrerer Behinderungen) untereinander geht. Wie die einzelnen Grade der Behinderung zu einem Gesamt-GdB berechnet werden, erfahren Sie in unserem Artikel zum Feststellungsbescheid.

Erfahrungsgemäß wird gerade bei den häufig nicht sichtbaren psychischen Erkrankungen der GdB von der zuständigen Behörde regelmäßig als zu gering eingestuft. Daher erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller häufig erst nach einem umfangreichen Widerspruchsverfahren oder einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht, die ihrer Erkrankung entsprechende Einstufung zur Wahrnehmung ihrer Rechte.

Depression und Schmerzen

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