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Versorgungsmedizinische Grundsätze

Bevor ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, muss anhand einer objektiven Prüfung des Gesundheitszustandes ein Grad der Behinderung festgestellt werden. Dabei orientieren sich die Gutachterinnen und Gutachter an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Regal voller Bücher in einer Bibliothek | © pixabay

Umfangreiche Regelungen (pixabay)

Die Schwere eines Schicksalsschlags oder einer Krankheit anhand von objektiven Kriterien zu bewerten ist ein komplexer Auftrag für medizinische Gutachter*innen. Gerade wenn mehrere Behinderungen angegeben werden und diese dann ins Verhältnis zueinander gesetzt werden müssen, kommt es häufiger zu ungleichen Ansichten in der Bewertung zwischen Gutachter*innen und Antragsteller*innen. Grundsätzlich gilt, das Antragsteller*innen gegen jeden Feststellungsbescheid von Gutachter*innen Widerspruch einlegen können.

Der Begriff Versorgungsmedizinische Grundsätze

Die versorgungsmedizinischen Grundsätze für die ärztliche Gutachter*innentätigkeit dienen den Gutachterinnen und Gutachtern als Richtlinie und Grundlage für eine sachgerechte, einwandfreie und – bei gleichen Sachverhalten – einheitliche Bewertung der verschiedensten Auswirkungen von Gesundheitsstörungen unter besonderer Berücksichtigung einer sachgerechten Relation untereinander.

Es handelt sich also bei den Grundsätzen um eine Art Katalog der feststellt welcher Grad der Behinderung (GdB) für ein bestimmtes Krankheitsbild zu gewähren ist. Darüber hinaus enthalten die Grundsätze auch eine Richtlinie für das Erteilen von Merkzeichen, da diese Merkzeichen häufig entscheidend sind bei der Bewilligung von Nachteilsausgleichen. So können Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr nur mit bestimmten Merkzeichen von betroffenen Personen vorgenommen werden. 

Grad der Behinderung: Tabelle

Der Grad der Behinderung (GdB) wird je nach Art und Schwere der Behinderung oder chronischen Krankheit vergeben. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick dazu.

Rechtlich Einordnung

Rechtliche Regelungen zu Behinderungen sind vor allem im SGB IX, also dem neunten Sozialgesetzbuch geregelt.

Es finden sich Abschnitte zu Themen wie der Rehabilitation, dem Arbeitsplatz oder Leistungszuschüssen für Wohnraum. Teil 3 des SGB IX regelt die besonders schützenswerte Stellung von Personen mit Schwerbehinderung.

Weniger bekannt, aber hier einschlägiger, sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG), die als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Kriterien enthalten, nach denen gesundheitliche Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich beurteilt werden sollen.

Ein Sachverständigenbeirat (SVB) – bestehend aus 17 Medizinerinnen und Medizinern – aktualisiert und bewertet Kriterien auf ihre Gültigkeit und nimmt gegebenenfalls Änderungen bei der Einschätzung des GdB vor.

© Unsplash (Unsplash)

Entwicklung der Grundsätze

Die Grundsätze für die Zuteilung des Grades der Behinderung, also wie hoch der GdB bei bestimmten Krankheiten sein sollte, ändern sich und müssen stets aktualisiert werden.

Das liegt vor allem am medizinischen Fortschritt der in den vergangenen Jahren immer neuere Formen der Behandlung ermöglicht hat. Deutlich wird diese Entwicklung am Beispiel von Diabetes

Seit 2008 wurden Regelungen zur Einschätzung des GdB mehrfach geändert, da zum einen die Zahl der betroffenen Patientinnen und Patienten deutlich stieg aber gleichzeitig zum Beispiel die Behandlung mit handlicheren Insulinspritzen, betroffene Personen im Alltag weniger behinderten. Aufgrund der stetigen Entwicklungen im Medizinrecht, sollten betroffene Person mögliche Änderungen verfolgen

Was betroffene Personen beachten sollten

Wenn betroffene Personen sich gerne über den persönlichen Grad der Behinderung informieren wollen, um einschätzen zu können welcher GdB ihnen unter Umständen zustünde, sollte bei der eigenen Berechnung eine entscheidende Tatsache nicht unbeachtet bleiben.

Wenn die Berechnung des persönliche GdB anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung vorgenommen wird, muss bei mehreren Behinderungen beachtet werden, dass Einzel-GdB nicht einfach summiert werden. Entscheidend ist wie die einzelnen Behinderungen sich wechselseitig bewirken und deshalb den Alltag der betroffenen Person beeinträchtigen.

Demnach gibt es keinen einfachen Schlüssel zum Verrechnen der jeweiligen Einzel-GdB zu einem Gesamt-GdB. Auch andere Formen und Zusammenfassungen können nicht so einfach vorgenommen werden. Wenn betroffene Personen die Einschätzung von einer Behörde einholen möchten, kann ein Feststellungsbescheid beim zuständigen Amt kostenlos beantragt werden.


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