Grad der Behinderung 50: Das fällt darunter
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher können sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Aber was fällt unter den GdB 50, wie wird dieser ermittelt und was nützt mir das überhaupt?

Informieren Sie sich, was Ihre Rechte sind. (pixabay)
Grad der Behinderung, was ist das?
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark die Behinderung eines Menschen ist und wird auf einer Skala von 20 bis 100 in 10er-Schritten angegeben. Behinderungen können angeboren sein, durch Unfälle entstehen oder auch chronische Krankheiten umfassen.
Der GdB ist aber keine Prozentangabe und wird nicht einfach addiert, wenn jemand mit mehreren Behinderungen lebt. Stattdessen wird die Gesamtauswirkung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bewertet. Ein GdB von 50 bedeutet also nicht, dass eine Person zu 50 Prozent behindert ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass der GdB nicht nur von der Art der Behinderung oder Erkrankung abhängt, sondern auch von deren Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben und Ihre Fähigkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Daher kann der GdB bei verschiedenen Personen mit derselben Erkrankung unterschiedlich ausfallen. Für eine erste Orientierung haben wir die häufigsten Behinderungen und deren GdB in einer Tabelle zusammengestellt.
Diese Diagnosen führen zu einem GdB von 50
Grundsätzlich können verschiedene Behinderungen und Krankheiten zu einem GdB von 50 führen. Insbesondere bei chronischen oder schweren Erkrankungen ist die Einstufung in einen GdB von 50 oder höher wahrscheinlich. Als schwer chronisch gelten häufig diejenigen Erkrankungen, wenn Betroffene mindestens alle drei Monate oder öfter eine Behandlung benötigen.
Zu den Behinderungen, die einem GdB 50 entsprechen, gehören unter anderem:
- Herz-Erkrankungen
- Versteifung von Hüft- oder Kniegelenken
- Massive Entstellung des Gesichts oder Verlust der Nase
- Echte Migräne in schwerer Verlaufsform, lang anhaltende und stark belastende Migräneanfälle mit nur kurzen Pausen zwischen den Anfällen
- Schwere Depressionen mit Schwierigkeiten bei der sozialen Anpassung
- Verlust einer Hand
- Vollständige Harninkontinenz
- Tinnitus mit schweren psychischen Problemen und Beeinträchtigungen im sozialen Leben
- Endoprothesen im Kniegelenk auf beiden Seiten
- Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1
- Schwere Endometriose
- Erhebliche Gleichgewichtsstörungen, begleitet von Schwindel und der Notwendigkeit von Gehhilfen
- Schwere Verläufe von Migräne mit starken Begleiterscheinungen.
Vorteile bei einem GdB von 50
Wenn für eine Person ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird, gilt diese Person als Schwerbehindert. Schwerbehinderte Personen haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der einige Vergünstigungen und andere Vorteile mit sich bringt.
Vorteile, ohne bestimmte Merkzeichen:
- Früherer Renteneintritt
- Besonderer Kündigungsschutz, bei dem Arbeitgeber erst beim Integrationsamt einen Antrag stellen müssen, bevor sie dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin kündigen
- Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um 1.140 Euro.
- Zusatzurlaub von 5 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
- Ermäßigung von Eintrittspreisen, je nach Institution
Weitere Vorteile kommen hinzu, je nach sogenannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Bei Merkzeichen handelt es sich um Eintragungen im Ausweis, die über bestimmte Funktionsstörungen informieren und die Inanspruchnahme besonderer Rechte ermöglichen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Gehbehinderung (G), Blindheit (Bl) oder Gehörlosigkeit (GL) handeln.
Mehr Informationen zu spezifischen Vorteilen und finden Sie in unserem Artikel über Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung wird bei der zuständigen Kommune gestellt. Es müssen Antragsformulare ausgefüllt und medizinische Unterlagen beigefügt werden. Änderungsanträge können bei Veränderungen des Gesundheitszustands gestellt werden. Es ist wichtig, auch andere beeinträchtigende Umstände im Antrag anzugeben. Das Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen und stellt bei positivem Bescheid einen Schwerbehindertenausweis aus. Hier finden Sie mehr Informationen zum genauen Vorgehen beim Beantragen des Schwerbehindertenausweises.
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