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Aufzüge und Treppen: Wann sind sie barrierefrei?

Denken wir an Barrierefreiheit, denken wir oft an Rampen und Aufzüge. Sowie wir auch bei Behinderung oftmals an eine Person mit Rollstuhl denken. Dass Barrieren und das Bild von Behinderungen vielseitiger sind, wird oft vernachlässigt. Damit sind auch die Anforderungen an Barrierefreiheit deutlich vielseitiger. Doch wie sehen barrierefreie Aufzüge und barrierefreie Treppen wirklich aus?

Foto: Andi Weiland DIe Richtige Höhe bei Bedienelementen an Aufzügen ist für Menshcen in einem Rollstuhl wichtig | © Andi Weiland gesellschaftsbilder

Foto: Andi Weiland DIe Richtige Höhe bei Bedienelementen an Aufzügen ist für Menshcen in einem Rollstuhl wichtig (Andi Weiland gesellschaftsbilder)

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet Zugang für alle. Der Zugang sollte, ohne weiter zu erschweren, selbstständig und ohne fremde Hilfe möglich sein. Aufzüge können für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Aspekt sein, der zur Barrierefreiheit beiträgt. Denn dieser ermöglicht es, dass sie sich innerhalb eines Gebäudes oder auch im eigenen Haus fortbewegen können. Hierdurch wird ihr Recht auf Teilhabe und Mobilität gesichert. Sei es, dass sie hierdurch besser Ärzt*innen aufsuchen können, das Gleis aufsuchen können, Freund*innen besuchen können oder einen Film im Kino anschauen können. Zum Wechseln der Etagen sind Aufzüge unerlässlich
Dabei sind Aufzüge nicht nur für Personen, die einen Rollstuhl nutzen barrierefrei, sondern auch für Personen mit:

  • Eingeschränkter Bewegung
  • Eingeschränkter Energie
  • Chronischer Erkrankung
  • Sehbehinderung
  • Ältere Menschen
  • Schwerer Last
  • Menschen mit Kinderwägen

Die 5 Aufzugtypen

Dabei genügt es nicht allein, dass ein Aufzug vorhanden ist, denn dieser muss ebenfalls barrierefrei sein. Um einen Aufzug als barrierefrei bezeichnen zu dürfen, muss man sich an die Norm DIN EN 81-41 richten.
Das bedeutet, dass sich der Aufzug einem der folgenden 5 Typen zuweisen lässt:

  • Typ 1:
    • Weist eine minimale Tragkraft von 450 Kilogramm auf
    • Grundfläche der Fahrstuhlkabine beträgt mindestens 1 x 1,30 Meter
    • Kommt nur bei Bestandsimmobilien zum Tragen.
  • Typ 2:
    • Größtmögliche Tragkraft beträgt 630 Kilogramm
    • Maße der Kabine betragen mindestens 1,10 x 1,40 Meter
    • Gilt als Standard-Mindestgröße im Zusammenhang mit Neubauten.
  • Typ 3
    • Im öffentlichen Bereich
    • Weist 1,10 x 2,10 m Mindestabmessungen auf
    • Nutzlast beträgt 1. 000 Kilogramm
  • Typ 4
    • Mehr als 1.000 Kilogramm Tragkraft
    • Einbau von Übereck-Türen
    • Mindestfläche: 1,60 x 1,40 m
  • Typ 5
    • Mehr als 1.000 Kilogramm Tragkraft
    • Gleichzeitig Rollstuhlfahrer*innen und weitere Personen
    • Mindestfläche: 2 x 1,40 m

Grundsätzlich sollte im Fahrstuhl Platz für Rollstuhlfahrer*innen und eine mögliche Begleitung sein.

Aspekte von Barrierefreiheit rund um Aufzüge

Es ist jedoch nicht ausreichend, dass der Aufzug für einen Rollstuhl groß genug ist. Aufzüge müssen noch weitere Aspekte der Barrierefreiheit aufweisen, damit sie für Personen im Rollstuhl zugänglich und nutzbar sind:

  1. Der Aufzug muss auf derselben Ebene wie der Gebäudeeingang sein. Es ist wichtig, dass auf dem Weg zum Aufzug keine Stufen, Treppen oder anderweitige Hindernisse vorhanden sind
  2. Die Bedienelemente des Fahrstuhls müssen von außen wie auch von innen von Personen im Rollstuhl zu erreichen und zu bedienen sein.
  3. Die Fläche vor dem Aufzug sollte mindestens 1,5 Meter betragen.
  4. Die Bedienelemente auf jeder Ebene sollten zwischen 90cm und 110cm liegen.
  5. Dieses ähnelt den Bedienelementen im Aufzug. Dort sollten die Bedienelemente in einer Höhe von 90cm und 120cm angebracht werden.
  6. Im Aufzug sollten ebenfalls Spiegel auf der gegenüberliegenden Seite des Eingangs angebracht werden. So sieht ein*e Rollstuhlfahrer*in beim Rückwärtsfahren sieht, was sich hinter ihm*ihr befindet.
  7. Ein Fahrstuhl hält bei einer Genauigkeit von +/-10 mm. Dies kann beim Beladen und Entladen schwanken und kann zu einer Stufenbildung führen. Bei +/-20 mm muss der Aufzug nachreguliert werden.
Brailleschrift und große Symbole sind für blinde und sehbehinderte Menschen wichtig | © Unsplash Arisa Chattasa Brailleschrift und große Symbole sind für blinde und sehbehinderte Menschen wichtig (Unsplash Arisa Chattasa)

Weitere Funktionen von barrierefreien Aufzügen

Wenn wir an einen barrierefreien Aufzug denken, dann denken wir oftmals an Rollstuhlfahrer*innen. Dabei gibt es noch weitere Gruppen, die auf Barrierefreiheit in einem Aufzug angewiesen sind. Beispielsweise blinde und sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen oder chronisch kranke Menschen.
Damit ein Aufzug für alle zugänglich und nutzbar ist, sollte noch auf folgende Aspekte geachtet werden:

  1. Taktile Bedienelemente
  2. Bedienelemente mit Braille
  3. Kontrastreiche Bedienelemente / muss sich ebenfalls von der Wand abheben
  4. Blendfreie Beleuchtung der Bedienelemente
  5. Keine sensorischen Bedienelemente
  6. Aufzug mit Sprachausgabe
  7. Notruftaste in Gelb mit Glockensymbol
  8. Befehl zum Türöffnen mit Symbol
  9. Etagen Nummerierung als Ziffern und nicht Buchstaben
  10. Hörbares Signal beim Öffnen der Tür
  11. An einer Seitenwand muss ein Handlauf angebracht werden
  12. Taste für Erdgeschoss (Haupthalt) erkennbar gestalten -> erhöht und mit grünem Ring
  13. Ebenfalls kann es hilfreich sein die Kabine des Aufzugs mit einem Klappsessel auszustatten.
  14. Notruf Knopf, mir Bildübertragung für gehörlose Menschen
  15. Ringschleifenverstärker zum Notrufsystem (Hierbei ist ein Hinweis anzubringen)

Treppen möglichst barrierefrei gestalten

Eine Alternative zu einem Aufzug, um eine andere Etage zu erreichen, bietet eine Treppe. Auch bei Treppen müssen Aspekte beachtet werden, um sie möglichst barrierefrei zu gestalten. „design for all e.V.“ hat eine Checkliste veröffentlicht mit wichtigen Aspekten für bauliche Maßnahmen für Treppen:

  1. Treppen geradläufig und mindestens 120 cm breit
  2. Stufenhöhe nicht mehr als 16 cm und Auftrittsbreite mindestens 30 cm, womöglich geschlossenes Stufenprofil
  3. Stufenvorderkanten bzw. Stufen kontrastreich markiert
  4. Podesttiefe mindestens 150 cm mit durchlaufendem Handlauf
  5. Handläufe womöglich beidseitig und bis 90 cm Höhe, davon einer mit 75 cm Höhe
  6. Handläufe vor und nach Treppen 30 cm weiterführend, frei auslaufende Enden vermeiden
  7. Handläufe ergonomisch gut zu umfassen und mit Profil von 3,5 bis 4,5 cm Durchmesser oder Rundung an der Oberkante
  8. Stufenvorderkanten sollten mit Kontraststreifen markiert werden
    • Verpflichtend für Treppen mit bis zu 3 Stufen oder Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden.
    • In Treppenhäusern betrifft dies die erste und letzte Stufe. Es wäre jedoch sinnvoll, dies bei jeder Stufe durchzuführen.
    • Markierung in voller Breite (1-2 cm)
    • Aufgesetzte / aufgeklebte Markierungen eignen sich schlechter
  9. Treppen versehen mit Aufmerksamkeitsfeldern (Tiefe ca. 60cm), direkt vor der untersten und nach der obersten Stufe
  10. Brailleschrift an den Handläufen
  11. Sie müssen gerade Läufe haben
  12. Nicht zulässig sind: Offenen Setzstufen oder unterschnittenen Trittstufen

Auch das barrierefreie Bauen einer Treppe ist durch eine DIN Norm geregelt: DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen - Teil 2 Planungsgrundlagen 1992-12, zu Treppen DIN 18025.
In öffentlichen Gebäuden müssen alternativ zu einer Treppe Aufzüge vorhanden sein. Im öffentlichen Raum kann manchmal eine Rampe eine Alternative sein.


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