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Handlauf und Treppengeländer: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Treppengeländer im Innen- wie auch im Außenbereich verfolgt das Ziel, Personensicherheit zu gewährleisten und dadurch Stürze oder Unfälle jeglicher Art zu verhindern. Sowohl bei Geschäfts- als auch bei Wohngebäuden sind sie im öffentlichen Raum wesentlicher Bestandteil. Aber auch Einzelwohnungen, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, verfügen über Treppengeländer mit entsprechenden Handläufen. Hier erfahren Sie, welche Arten von Treppengeländern unterschieden werden, welche Materialien verwendet werden und welche Vorschriften die DIN-Norm vorgibt.

Zeichnung von einem Mann, der eine Treppe hinaufläuft. | © Unsplash

Treppengeländer haben das Ziel, Sicherheit zu gewöhrleisten. (Unsplash)

Arten von Treppengeländern

Grundsätzlich bestehen Treppengeländer aus drei Teilen: dem Handlauf, einer Geländerfüllung und den stabilisierenden Pfosten.

Dabei werden verschiedene Konstruktionen unterschieden:

  • Handlauf an der Wand: Am einfachsten sind Handläufe an der Wand. Diese werden parallel zum Treppenverlauf an der Wand befestigt, sofern die Stufen von mindestens einer festen Wand begrenzt werden. Folglich sind hier keine Stäbe oder Füllungen notwendig.
  • Gurtgeländer: Hier verlaufen Holz- oder Stahlstreben parallel zum Treppenverlauf.
  • Stabgeländer: Ähnlich wie beim Gurtgeländer verlaufen hier Stäbe aus Holz oder Stahl entlang des Treppenverlaufs. Diese sind allerdings senkrecht ausgerichtet.
  • Vollflächige Geländer: Hier handelt es sich um Geländer mit einer Füllung aus beispielsweise Glas, aber auch Füllungen aus Gitter, Netz oder Edelstahl kommen in Frage. Die Füllung ist durch einen Rahmen eingefasst.

Die richtigen Materialien für Treppengeländer und Handläufe

Bei der Wahl eines geeigneten Materials für das Treppengeländers orientiert man sich optisch am besten am Treppenlauf. Da diese in der Regel aus Holz, Metall oder Kombinationen davon bestehen, bieten sich diese Materialien auch für das Treppengeländer an.

Diese drei Materialien ermöglichen verschiedene Oberflächenveredelungen wie beispielsweise Lack, Öl, Lasur oder Beize. Dabei ist jedoch wichtig, dass die Oberflächenbeschichtung insbesondere bei Handläufen noch genügend Halt bietet.

Für Geländerfüllungen ist neben Edelstahl oder Aluminium bruchsicheres Glas beliebt. Dies gilt allerdings nur für Geländer im Innenraum.

Metallgeländer

Zu den beliebtesten Materialien für Treppengeländer gehören Edelstahl, Aluminium und Messing. Für die Streben werden neben Metall auch Bleche, Lochbleche und Maschengitter genutzt.

Holzgeländer

Pfosten und Stäbe aus Holz werden auch häufig für Treppengeländer genutzt.

Je nach Belastung werden entweder bei leichten Gewichten weiche Hölzer verbaut:

  • Fichte
  • Lärche
  • Kiefer

oder Hartholz, welches bei schweren Belastungen empfohlen wird:

  • Eiche
  • Rotbuche
  • Esche
  • Ahorn

Da bei größeren Wohneinheiten besondere Brandschutzverordnungen eingehalten werden müssen, kommen dort nur Harthölzer mit einer Materialstärke von mindestens 40 Millimeter zum Einsatz.

In jedem Fall muss für die nötige Sicherheit bei einem Geländer aus Holz darauf geachtet werden, dass Materialien glatt und frei von Rissen sind.

Glasgeländer

Glas hat den Vorteil, dass es lichtdurchlässig ist und dadurch den Raum optisch aufhellt.

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass bruchsicheres Glas verwendet wird wie beispielsweise Plexiglas oder Verbunds-Sicherheitsglas.

DIN 18065 und DIN 18040

Grundsätzlich unterscheidet man im Baurecht zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Notwendige Treppen sind unverzichtbar und müssen bestimmte Vorgaben einhalten, nicht notwendige Treppen hingegen sind optional und müssen keine Vorgaben einhalten.

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) entwickelt durch die DIN-Norm private Regelwerke für materielle und nicht materielle Gegenstände.

Die DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ gibt im Deutschen Wohnungsbau Vorgaben zu den Maßen von Gebäudetreppen, sowohl für die Konstruktion als auch für die Ausführung. Darunter fallen auch die Bereiche Handlauf und Treppengeländer. Außerdem beinhaltet sie alle Höchst- und Mindestmaße für Treppen und bietet Anhaltspunkte zur Laufbreite, Steigung und zum Auftritt.

Die DIN 18065 wird durch Landesbauordnungen in den einzelnen Bundesländern ergänzt, sollten sich diese widersprechen, gilt die Landesbauordnung vorrangig. Ausgenommen von dieser Norm sind Rolltreppen, einschiebbare Treppen wie beispielsweise bei Dachböden oder Freitreppen im Gelände. Hier können Sie sich alle Ausführungen der DIN 18065 ansehen.

Des Weiteren gibt die DIN 18040 als Grundnorm für barrierefreies Bauen, Planen und Wohnen Vorschriften zu Treppen und Handläufen. Für weiterführende Informationen zur DIN 18040 empfehlen wir Ihnen unseren Artikel.

Hier wird allerdings unterschieden zwischen öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1), Wohnungen (DIN 18040-2) und dem öffentlichen Raum (18040-3). Ziel dieser Norm ist nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz die Barrierefreiheit, wodurch für Menschen mit Behinderung alle Bereiche ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein sollen.

Vorschriften für Treppengeländer

Grundsätzlich gilt eine Mindesthöhe für Treppengeländer von 90 Zentimeter bei einer maximalen Absturztiefe von 12 Meter. Bein einer höheren Absturztiefe beträgt die Mindesthöhe des Geländers 110 Zentimeter.

Um insbesondere kleine Kinder daran zu hindern, über das Treppengeländer zu klettern oder durchzufallen, müssen bei Treppen und Brüstungen entsprechende Absturzsicherungen integriert werden. Für dieser Absturzsicherung gilt eine Mindesthöhe von 70 Zentimeter.

Der Abstand zwischen einzelnen Geländerteilen darf maximal 12 Zentimeter betragen. Handläufe können auch nach innen gezogen werden, sofern der Abstand zum Geländer mindestens 15 Zentimeter beträgt.

Vorschriften für Handläufe

Laut Vorschrift soll darauf geachtet werden, dass Treppenhandläufe durchgehend ausgeführt werden.

Bei Gebäuden mit bis zu zwei Treppen innerhalb einer Wohnung gilt diese Vorschrift nicht. Hier dürfen die Handläufe an den Ecken im Bereich der Richtungsänderung unterbrochen sein, wobei der Abstand nur zwischen 5 und 20 Zentimeter und der Höhenversatz maximal 20 Zentimeter betragen darf. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Höhe des ankommenden Handlaufs nicht über dem weiterführenden Handlauf liegt.

Nach DIN 18065 ist zu beachten, dass der Handlauf nicht das Ende der Treppe signalisieren muss. Dies wird in der DIN 18040 zum Thema Barrierefreiheit näher behandelt.

Kosten eines Treppengeländers

Die Kosten eines Treppengeländers können stark variieren. Dabei hängt der Preis in erster Linie vom verwendeten Material ab.

Bei einem Treppengeländer aus Leichtmetall wie beispielsweise Aluminium beginnen die Preise bei 80 bis 200 Euro pro Meter.

Etwas höher werden Kosten bei einem Treppengeländer aus Edelstahl oder Holz. Hier kommen 200 bis 500 Euro auf einen zu.

Am teuersten sind Treppengeländer mit Glasfüllung. Hier werden 500 Euro pro Meter in der Regel nicht unterschritten.

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