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Finanzen und Kostenübernahme: Was Menschen mit Behinderung wissen sollten

Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit geraten oft in finanzielle Notlage. Was für viele Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist, ist für einige Menschen mit Behinderung der reinste Luxus. Hier erfahren Sie, bis zu welchem Punkt das Sozialversicherungssystem in Deutschland Menschen mit Behinderung auffängt und ab wann zusätzliche Hilfen durch Stiftungen und Verbände in Frage kommen.

Foto von 20 Euro Scheinen mit einem Stethoskop | © Unsplash Menschen mit Behinderungen sind oft auf finanzielle Unterstützung angewiesen (Unsplash)

Sozialversicherungssystem für Menschen mit einer Behinderung

Menschen, die von Geburt an oder aufgrund eines Unfalls bzw. einer Krankheit mit einer Behinderung konfrontiert sind, erhalten in Deutschland finanzielle Unterstützung durch das Sozialversicherungssystem: Krankenkassen sowie Renten- und Pflegeversicherung kommen für einen Großteil der medizinischen Rehabilitation auf, während die Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten unterstützt. Ist eine Teilhabe am Arbeitsleben gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich, sorgt die Erwerbsminderungsrente für finanzielle Unterstützung. Ergänzend dazu werden Menschen mit einer Behinderung durch Sozialhilfe unterstützt.

Insbesondere bei der Anschaffung von Hilfsmitteln sind Patient*innen oft auf die finanzielle Unterstützung ihrer Krankenkasse angewiesen. Hier erfahren Sie alles, was Sie für einen erfolgreichen Antrag beachten sollten und wie sie bei einer Ablehnung weiter vorgehen können.

Kostenübernahme bei Heimunterbringung

Die Unterbringung von Kindern und Erwachsenen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, ist sowohl für die Betroffenen als auch die Angehörigen in vielen Fällen eine Entlastung. Bis 2020 wurden Kosten für die Unterbringung von der Eingliederungshilfe komplett übernommen. Inzwischen werden hauptsächlich die Kosten für Therapiezwecke übernommen und die Unterkunft wird von Sozialämtern bezahlt. Dies muss allerdings zusätzlich beantragt werden. Sobald das Jahreseinkommen 100.000 Euro pro Person überschreitet, müssen sich betroffene Personen an der Finanzierung beteiligen. Für weiterführende Informationen lesen Sie unseren Artikel Kostenbeiträge bei Heimunterbringung.

Kindergeld für Menschen mit einer Behinderung

Kindergeld wird mindestens bis zum 18., in einigen Fällen auch bis zum 21. beziehungsweise 25. Lebensjahr gezahlt. Für Menschen mit Behinderung gibt es bei den Altersgrenzen jedoch Ausnahmen, sodass der Staat in einigen Fällen lebenslang Kindergeld zahlt. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Kind mit Behinderung nicht in der Lage ist, den Lebensbedarf aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie in unserem Artikel Anspruch auf Kindergeld für Menschen mit Behinderung.

In einigen Fällen kommt es vor, dass Sozialämter den Eltern von Kindern mit Behinderung das Kindergeld kürzen. Wann dies eintreten kann, erfahren Sie hier.

Zusätzliche Hilfe und Unterstützung für Menschen mit einer Behinderung

Wenn der Staat und das Sozialsystem nicht mehr weiterhelfen kann, springen Stiftungen und Verbände ein. Sie haben sich in Deutschland zum Ziel gesetzt, Menschen mit einer Behinderung oder einer schweren Krankheit zu unterstützen.

Beim Bundesverband Deutscher Stiftungen finden Sie einen Überblick über derzeit ungefähr 23.000 Stiftungen.  Etwas mehr als einhundert setzen sich für Menschen mit Behinderung ein.

Neben den zahlreichen Stiftungen, unterstützen auch Wohlfahrtsverbände und Kirchen in Deutschland Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen. Caritas, Diakonie, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und Parität sind die sechs in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vereinigten Verbände.

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