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Vier Zugänge zu barrierefreiem Wohnen

Welche Anforderungen barrierefreier und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer (im folgenden „rollstuhlgerechter“) Wohnraum erfüllen müssen, ist detailliert in der DIN 18040-2 geregelt. Wir bieten Ihnen hier noch drei weitere Zugänge: die 5 bzw. 10 Gebote, eine Artikelserie zu den wichtigsten Themenbereichen und eine Checkliste.

ein Mann sitzt lächelnd in einem Rollstuhl vor einem Hauseingang | © Adira Daniel George

Barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion (Adira Daniel George)

Viele Menschen mit (vor allem) körperlichen Behinderungen sind darauf angewiesen, dass ihre Wohnung barrierefrei ist. Nur dann können sie sie ungehindert nutzen. Die meisten Menschen im Rollstuhl bedürfen dafür sogar explizit rollstuhlgerechte Wohnungen. Das macht es für eine inklusive Gesellschaft zwingend notwendig, barrierefrei und rollstuhlgerecht zu bauen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das übrigens auch – und zwar in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer. Wie viele Wohnungen jeweils barrierefrei und rollstuhlgerecht sein müssen, unterscheidet sich allerdings zum Teil erheblich: Während z. B. in Niedersachsen in einem Gebäude mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein müssen und immerhin jede achte uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar, müssen in Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein ­– aber eben nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. In noch anderen Bundesländern werden Rollstühle in den Bauordnungen sogar nur im Zusammenhang mit Aufzügen, teilweise noch mit Abstellflächen erwähnt, etwa in Bayern, Berlin und Sachsen. Hier besteht noch viel Nachholbedarf – höhere Quoten und eine größere Einheitlichkeit sind unbedingt wünschenswert.

DIN 18040-2 regelt Barrierefreiheit in Wohngebäuden

Was genau jeweils erfüllt sein muss, damit eine Wohnung barrierefrei oder rollstuhlgerecht ist, ist in DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“) geregelt. Die Norm umfasst 34 Seiten und ist in 5 Kapitel mit bis 25 Unterkapiteln gegliedert. Sie geht auf jede Einzelheit ein und ist in einem komplizierten Kanzleistil gehalten. Das ist zwar nicht leicht zu verstehen, aber gut und richtig. Schließlich ist es wichtig, dass sehr genau festgehalten ist, was exakt in Bezug auf Wohnraum barrierefrei/rollstuhlgerecht ist – und was nicht. Wer es genau wissen möchte, schaut daher am besten direkt in die DIN 18040-2. Die gibt es teilweise als kostenlosen Download, beispielsweise bei der Niedersächsischen Staatskanzlei; das Magazin „FreiRäume“ der Laible Verlagsprojekte druckt sie außerdem vollständig in jeder Ausgabe ab.

Komplexität führt zu Unsicherheiten

Die Komplexität der DIN führt aber auch dazu, dass bei den allermeisten Menschen immer noch eine große Unsicherheit darüber vorherrscht, was eine barrierefrei/rollstuhlgerechte Wohnung genau ausmacht. Das gilt nicht nur für Laien, sondern auch für viele Menschen, die sich professionell mit dem Thema Wohnen und Wohnbau beschäftigen, darunter Architekt*innen, Beschäftigte von Bauträgern und Vermieter*innen. Wir haben uns die DIN 18040-2 deshalb einmal vorgenommen und in lediglich fünf bzw. zehn Punkten zusammengefasst: den sogenannten „5 Geboten für barrierefreien Wohnraum“ und den „10 Geboten für rollstuhlgerechten Wohnraum“. Bei Letzteren sind zum einen die Anforderungen höher, was fünf weitere Punkte nötig macht, zum anderen gibt es auch innerhalb der ersten fünf Punkte – die sonst identisch sind – Abweichungen bei den Maßen. Hier sind sie:

Die 5 Gebote für barrierefreien Wohnraum

  1. Du sollst einen Aufzug mit einer Zugangsbreite von mindestens 90 cm haben.
  2. Du sollst jeden Raum und jede Außenfläche ohne Stufen oder Schwellen erreichen können.
  3. Deine Türen sollen mindestens 80 cm breit sein, deine Wege mindestens 120 cm breit.
  4. Du sollst einen niveaugleichen Duschplatz von mindestens 120 x 120 cm haben.
  5. Du sollst vor dem Aufzug, in jedem Raum, vor allen Küchenmöbeln und vor allen Sanitärobjekten Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm haben. Sie dürfen sich überlagern.

Die 10 Gebote für rollstuhlgerechten Wohnraum

Die bereits vorhandenen 5 Gebote werden um 5 weitere Gebote erweitert:

  1. In deiner Wohnung soll ein Rollstuhlstellplatz mit Ladeanschluss vorhanden oder nachrüstbar sein.
  2. Deine Waschtische und alle vorhandenen Küchenschränke sollen unterfahrbar sein.
  3. An deinem Duschplatz sollen ein Klappsitz und Stützgriffe, an deinem WC sollen Stützgriffe vorhanden oder nachrüstbar sein.
  4. Neben deinem WC sollen mindestens 90 cm Platz auf der einen und mindestens 30 cm Platz auf der anderen Seite sein.
  5. Deine Fenstergriffe sollen in einer Höhe zwischen 85 cm und 105 cm angebracht sein. Alternativ soll an mindestens einem Fenster pro Raum ein automatischer Antrieb vorhanden oder nachrüstbar sein.

Einfach zu verstehen und leicht zu merken

Klar ist, dass bei einer derartigen Verknappung und Pointierung nicht sämtliche Details berücksichtigt werden können. Aber die 5 bzw. 10 Gebote benennen alle bautechnisch wirklich relevanten Anforderungen. Und sie sind einfach zu verstehen und vergleichsweise leicht zu merken – ein riesiger Mehrwert gegenüber der DIN. Das macht sie zu einem idealen Einstieg in die Themen barrierefreies Bauen und Wohnen. Über sie kann es gelingen, Aufmerksamkeit dafür zu schaffen, wie einfach und unkompliziert barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bauen eigentlich ist.

Ausführliche Infos zu allen relevanten Themenbereichen

Damit Sie sich zusätzlich zu den Vorgaben der DIN-Norm und den einfachen, aber pointierten Forderungen der Gebote auch ausführlich über die Anforderungen an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum informieren können, entsteht hier über die nächsten Wochen eine Artikelserie, die die wichtigsten Themenbereiche ausführlich erklärt und erläutert.

Checkliste zur Barrierefreiheit/Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnraum

Die DIN 18040-2 gibt konkret und detailliert Auskunft über die Anforderungen an die Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit von Wohnraum. Die 5 und 10 Gebote fassen die DIN so knapp und einprägsam wie möglich zusammen. Die Artikelserie erläutert die Anforderungen an die wichtigsten Themenbereiche ausführlich. Aber was machen Sie, wenn Sie eine Wohnung besichtigen und sichergehen wollen, dass diese barrierefrei oder rollstuhlgerecht ist? Zu diesem Zweck haben wir eine Checkliste zum selbst ausfüllen erstellt – so sehen Sie ganz genau, welche Aspekte der Wohnung barrierefrei und welche sogar rollstuhlgerecht sind.

Leicht verständlich – und einfach notwendig

Mit diesem Artikel wollten wir Ihnen die Anforderungen an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum über verschiedene Zuwegungen möglichst deutlich machen: konkret über die DIN, pointiert über die Gebote, ausführlich über die Artikelserie und alltagspraktisch über die Checkliste. Fehlt Ihnen etwas oder regt sich Widerspruch? Wir sind gern für Sie da und immer zu Diskussionen bereit!

Über Adira

adira.de ist die erste und einzige barrierefreie Internetplattform für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum. Das Projekt wird vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) realisiert und von der „Aktion Mensch-Stiftung“ mit der Höchstsumme von rund 1 Mio. Euro gefördert. Der Projektzeitraum läuft vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2025.

adira.de schlägt eine wichtige Brücke – von Menschen mit Behinderungen, die derzeit nur schwer passenden Wohnraum finden, zur Immobilienwirtschaft, die ihren barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum bisher nur schwer an Menschen mit entsprechendem Bedarf vermittelt bekommt.

Zu Adira


Mit unserem Partner „Adira“ stellen wir Ihnen hier dieRegelungen zum barrierefreien Bauen.


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