Menschen mit Behinderung stehen beim Thema Wohnen bestimmte Rechte zu. Dazu gehören zum Beispiel ein Mehrbedarf des angemessenen Wohnraums und das Recht auf Barrierefreiheit im Mietobjekt. Auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann relevant werden.
Menschen mit Behinderung haben in Deutschland bestimmte Rechte und Ansprüche, die sie geltend machen können. Geht es um das Thema „Wohnen“, dann sind verschiedene Aspekte relevant.
Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung
Sobald Arbeitslosengeld oder Grundsicherung bezogen wird, spricht man von „angemessenem Wohnraum“, der Bewohnern und Bewohnerinnen zusteht. Menschen, die im Rollstuhl sitzen und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben, und Menschen mit Sehbehinderung wird ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 Quadratmetern bewilligt.
Recht auf eine barrierefreie Wohnung
Durch einen plötzlichen Unfall oder eine Krankheit, die langsam voranschreitet, kann der Bedarf nach einem barrierefreiem Zuhause entstehen. Menschen mit einer Behinderung haben dann ein Recht auf die Genehmigung baulicher Maßnahmen im Mietobjekt, die im Rahmen des barrierefreien Wohnens erforderlich sind.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Heimbewohner*innen
Personen, die dauerhaft und vollstationär in einem Altenheim, Pflegeheim oder einer Wohnheim für Menschen mit Behinderung wohnen, sind von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags befreit. Lesen Sie mehr dazu im Artikel zur Rundfunkbeitragspflicht.