Keine Rundfunkbeitragspflicht für Heimbewohner*innen
Seit 2013 sind Personen, die dauerhaft und vollstationär in einem Altenheim, Pflegeheim oder einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung wohnen, von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags befreit.
Personen, die in einem Pflegeheim oder einer Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung leben, sind vom Rundfunkbeitrag befreit. (unsplash)
Personen, die in ein Pflegewohnheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung dauerhaft umziehen, können sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Hier finden Sie das entsprechende Abmeldeformular.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (pixabay)