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Keine Rundfunkbeitragspflicht für Heimbewohner*innen

Seit 2013 sind Personen, die dauerhaft und vollstationär in einem Altenheim, Pflegeheim oder einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung wohnen, von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags befreit.

Mann sitzt auf einem blauen Sofa und sieht Fernseh.

Personen, die in einem Pflegeheim oder einer Wohn­einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben, sind vom Rundfunkbeitrag befreit. (unsplash)

Personen, die in ein Pflege­wohn­heim oder eine Ein­rich­tung für Menschen mit Be­hinde­rung dauerhaft umziehen, können sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Hier finden Sie das entsprechende Abmeldeformular.

Das Foto zeigt ein Antragsformular und die Spitze eines silbernen Kugelschreibers Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (pixabay)

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