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Barrierefrei Bauen: Checkliste für Vermieter*innen

So individuell wie Menschen mit Behinderungen sind, so individuell sind auch ihre Anforderungen an Barrierefreiheit. Dennoch haben wir hier eine Liste für Vermieter*innen zusammengestellt, um einen Überblick über die Anforderungen zum Thema „Barrierefrei Bauen“ aufzuzeigen. Barrierefrei Bauen ist mehr als Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen das Recht auf Wohnraum zu geben, sondern es garantiert auch soziale Teilhabe.

Checkliste für Vermieter*innen | © Pixabay

Checkliste für Vermieter*innen (Pixabay)

Barrierefreie Wohnungen

Barrierefreie Wohnungen sind, wie der Name schon sagt, Wohnungen, die keine Barrieren für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen aufweisen. Sie müssen für Menschen mit Behinderung also ohne fremde Hilfe nutzbar, erreichbar und auffindbar sein. Auch die Mindestanforderungen an das barrierefreie Bauen definieren sich unterschiedlich. Diese können abhängig vom Baujahr, den DIN Normen oder Voraussetzungen variieren.

Barrierefreies Bauen ermöglicht die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Sie sind auf einen barrierefreien Wohnraum angewiesen, um selbstständig das Haus verlassen zu können, aber auch darauf angewiesen, dass Wohnungen und Häuser barrierefrei sind, damit sie uneingeschränkt Familie und Freund*innen besuchen können.

Nur 3% der Behinderungen sind angeboren. Den Hauptteil der Behinderungen erwerben Menschen im Laufe ihres Lebens, so dass sie darauf angewiesen sind, dass Umbauten in ihrer Wohnung stattfinden. Handelt es sich nicht um Eigentum, so sind sie auf die Zustimmung der Vermieter*innen angewiesen. Durch Paragraph 554 BGB haben Menschen mit einer Behinderung ein Recht auf die Genehmigung zu baulichen Maßnahmen, sofern diese im Rahmen des barrierefreien Wohnens erforderlich sind.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Genehmigung verweigert werden. Beispielsweise wenn durch die Umbaumaßnahmen die Sicherheit des Gebäudes beeinträchtigt wird oder Fluchtwege versperrt werden. Auch der Denkmalschutz wird höher bewertet als die Barrierefreiheit.

Um Menschen Umbauten oder auch die schwierige Suche auf dem Wohnungsmarkt nach barrierefreien Wohnungen zu ersparen, ist es sinnvoll, Wohnungen von Anfang an barrierefrei zu bauen. Sinnvoll ist es auch, auf Maßnahmen zum Rückbau zu verzichten. Dies kann anderen Menschen zu Gute kommen.

Eine barrierefreie Wohnung oder ein barrierefreies Haus ermöglicht es Menschen darüber zu entscheiden, wie lange sie in ihrem zu Hause verweilen möchten.

Welche Umbaumaßnahmen fallen unter §554 BGB?

Mieter*innen dürfen im Rahmen des barrierefreien Bauens folgende Umbauten durchführen:

  • Es ist wichtig, dass Menschen ihre Wohnung ohne fremde Hilfe betreten und verlassen können. Ist jedoch kein Fahrstuhl im Gebäude vorhanden und die Wohnung befindet sich nicht im Erdgeschoss, kann dies erschwert bis unmöglich sein. Daher dürfen Maßnahmen installiert werden mit denen Menschen mit Behinderung ohne Hilfe die Wohnung verlassen und betreten können.
  • Handläufe und Geländer
  • Türen dürfen breiter gemacht werden, um diese mit dem Rollstuhl passieren zu können
  • Anpassung des Badezimmers
  • Angleichung des Bodens

Tipp: Halten Sie alles schriftlich fest: Die Genehmigung sowie eventuelle Rückbauten. Einen Mustervertrag über Umbaumaßnahmen finden Sie hier.

Vermieter*innen dürfen übrigens eine Kaution für den Rückbau von den Mieter*innen verlangen.

Für die Kosten müssen Mieter*innen jedoch selbst aufkommen. Dies gilt ebenfalls für mögliche Rückbaumaßnahmen. Vermieter*innen müssen lediglich die Umbaumaßnahmen gestatten. Sie können sich hier über finanzielle Hilfe informieren.

Barrierefreiheit hat jedoch für Menschen ohne Behinderung selten einen Nachteil und wird von Vermieter*innen oftmals begrüßt. Sprechen Sie daher mit Ihren Vermieter*innen. Aus Kulanz könnten diese sich an den Kosten beteiligen.

Checkliste für Barrierefreiheit in Wohnungen und Häusern | © Picabay Checkliste für Barrierefreiheit in Wohnungen und Häusern (Picabay)

Barrierefreies Bauen: Checkliste für Vermieter*innen

Wenn Sie Vermieter*in sind und eine Wohnung mit dem Wort „barrierefrei“ bewerben, dann sind Sie verpflichtet, die Standards einer barrierefreien Wohnung nach den DIN-Normen einzuhalten. §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden.

Wir haben Ihnen eine kleine Checkliste zusammengestellt, mit Hinweisen, die sie beachten sollten und diese erweitert:

  • Existieren stufenlose und schwellenlose
    • Zugängen zum Haus oder zur Wohnung?
    • Zugänge zum Duschbereich?
    • Im Innenraum?
  • Ist das Badezimmer barrierefrei?
  • Ist die Eingangstür mit einem Türöffner zu öffnen?
  • Ist der Wohnraum auf einer Ebene?
  • Existiert ein Barrierefreier Aufzug?
  • Existieren barrierefreie Treppen?
  • Sind Garten und dazugehöriger Zugang barrierefrei?
    • Ist ein Sonnenschutz vorhanden?
    • Gibt es einen schwellenlosen Zugang zum Balkon?
  • Ist es möglich aus einem Fenster in der Wohnung im Sitzen nach draußen in die Umgebung zu schauen?
  • Sind Steckdosen und Lichtschalter gut zu erreichen?
  • Zu beachten bei Küchen und Schlafräumen:
    • Bewegungsfläche mindestens 120 Zentimeter entlang der langen und 90 Zentimeter entlang der kurzen Bettseite
    • Bewegungsflächen vor sonstigen Möbeln mindestens 90 Zentimeter tief
    • Vor Kücheneinrichtungen mindestens 120 Zentimeter tief
  • Türbreite (Haus wie Wohnungstür) mindestens 0,90 Meter
  • Rampen maximale Steigung von 6 %
  • Ist der Zugang zum Haus von der Straße sowie dem Stellplatz mit einem Rollstuhl oder anderweitiger Gehhilfe zu erreichen?
  • Gibt es Behindertenparkplätze?
  • Sind Geländer an Treppen vorhanden?
  • Sind Klingeln, Gegensprechanlage und Briefkästen vom Rollstuhl aus erreichbar (Höhe 85 Zentimeter)?
  • Sind Räume groß genug für den Wendekreis von Rollstuhlfahrer*innen (1,50 Meter mal 1,50 Meter)?
  • Ist eine gute, blendfreie und ausdauernde Beleuchtung vorhanden?
  • Assistenzhunde sollten willkommen sein.
  • Auf Teppichboden sollte verzichtet werden, ebenso auf blendenden oder spiegelnden Boden.
  • Kontrastreiche Beschriftung des Hauses (mit Hausnummer):
    • Ausreichende Schriftgröße
    • Ist der Hauseingang beleuchtet?

Barrierefreies Wohnen: Angemessener Wohnraum

Wussten Sie, dass wenn Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beziehen, Ihnen ein „angemessener Wohnraum“ zustehen kann? Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und sofern sie einen Rollstuhl nutzen oder eine Sehbehinderung haben, wird ihnen ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 Quadratmetern bewilligt. Das liegt daran, dass manche Hilfsmittel mehr Platz benötigen und somit ein anderer Bedarf an Wohnraum benötigt wird.

Checkliste für Vermieter*innen: Wirtschaftliche Vorteile

Eine Wohnung oder ein Haus von Anfang an barrierefrei zu gestalten hat auch wirtschaftliche Vorteile. Beispielsweise ist es kostengünstiger, wenn eine Wohnung direkt barrierefrei gebaut wird, anstatt sie im Nachhinein umbauen zu müssen. Die Kosten sind für Umbauten deutlich höher und auch nicht immer möglich, wenn es die Grundfläche nicht erlaubt.

Viele Zuschüsse reichen oftmals nicht aus, damit Mieter*innen ihre Umbauten selbst finanzieren können.


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