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Rehabilitationssport – ein Weg zurück in die Gesellschaft

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Mit den Mitteln des Sports und sportlicher Spiele werden in der Gruppe Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um die Teilhabe an der Gesellschaft wieder zu ermöglichen.

Man sieht eine auf dem Boden sitzende Gruppe von Menschen von hinten. Die Menschen tragen Sportklamotten und dehnen sich auf die linke Seite. | © Anupam Mahapatra/ unsplash

Die Gruppendynamik hilft um gemeinsam die gesellschaftliche Teilhabe wieder zu ermöglichen. (Anupam Mahapatra/ unsplash)

Rehabilitationssportgruppen gibt es für viele verschiedene Indikationen. Die Gruppen werden von speziell ausgebildeten Fachpersonal geleitet und durch Ärzt*innen betreut. Die Gruppe spielt dabei eine große Rolle, denn der Austausch mit anderen, die ähnliche Behinderungen haben, ist besonders wichtig und unterstützt positiv den Prozess und das Erreichen des Ziels der Rehabilitation sowie dessen langfristige Sicherung.

Ziel und Definition des Rehasports

In der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining  wurden die Ziele und die Definition des Rehasports bestimmt.

Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten. Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Indikationen

Rehabilitationssportgruppen gibt es zu vielen verschiedenen Indikationen. Zu diesen gehören unter anderem:

1.    Sport für Wirbelsäulenerkrankte
2.    Sport für Osteoporoseerkrankte
3.    Sport für Morbus Bechterew
4.    Sport für Parkinson
5.    Sport für Multiple Sklerose
6.    Sport für periphere arterielle Verschlusskrankheiten
7.    Sport für Diabetes
8.    Sport für Herzerkrankungen
9.    Sport für Krebserkrankte
10.  Sport für Inkontinenz

Eine Person dehnt am Beckenrand seinen Arm während mehrere ihm zugewandt im Schwimmbecken die gleiche Übung machen. | © unsplash Rehabilitationskurse finden oft im Wasser statt. (unsplash)

Verordnung

Rehabilitationssport wird ärztlich verordnet. Der Arzt oder die Ärztin kann bei entsprechender Diagnose den Rehabilitationssport verordnen. Diese Verordnung muss die Krankenkasse genehmigen. Wenn diese zugestimmt hat, können sich die Rehasportler*innen eine Rehabilitationssportgruppe in ihrer Nähe auswählen, die für ihre Indikation infrage kommt.

Rehabilitationssportgruppen

Bei der Suche nach geeigneten Gruppen können die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes weiterhelfen. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist der zuständige Fachverband für den Rehabilitationssport unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Deutschland.

Zu den Aufgaben des DBS gehört es, die den Rehabilitationssport regelnden Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern zu verhandeln und abzustimmen. Die Landesverbände des DBS bilden die Heimat der Vereine in den verschiedenen Bundesländern und sind für die Umsetzung des Rehabilitationssports zuständig.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Rehabilitationssport bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Darin ist in Paragraph 44 Abs.1, 3 der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in 
Gruppen
verankert. Den Rahmen für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining.

Sie regelt unter anderem die Gruppengrößen (5-15 Teilnehmer*innen), die Dauer des Rehabilitationssports (grundsätzlich 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten), die Dauer einer Trainingseinheit (grundsätzlich 45 Minuten) und Weiteres. 


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