Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Berufsunfähig wegen einer Behinderung

In unserer Gesellschaft ist Erwerbstätigkeit eine Selbstverständlichkeit. Aber was tun, wenn Sie nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen? Springt hier der Staat ein – und reicht dessen finanzielle Unterstützung eigentlich zum Leben aus?

Eine Frau sitzt an einem Coffee Table, macht sich Notizen und hält dabei ein Smartphone in der Hand | © Marcus Aurelius / pexels

Es lohnt sich verschiedene Anbieter zu vergleichen. (Marcus Aurelius / pexels)

Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde mit dem 1. Januar 2001 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Personen, die jedoch vor diesem Zeitpunkt bereits einen Anspruch auf die alte Erwerbsunfähigkeitsrente geltend machen konnten und bei denen die Voraussetzungen immer noch vorliegen, erhalten die EU-Rente weiterhin.

Das ist bei Frank Graubaum der Fall – der heute 47-jährige Vorsitzende des Behindertenverbandes Blankenburg e.V. wurde 1986 bei einem Badeunfall querschnittsgelähmt. Er erhält daher weiterhin die alte EU-Rente. Vor dem Unfall hatte er sieben Jahre gearbeitet und „nach den verschiedenen Anpassungen“ beträgt seine EU-Rente 717 Euro im Monat.

Seit 2001: Erwerbsminderungsrente

Bei Alexander, 29, sieht das anders aus. Er erkrankte 2006 an einer heute noch unbekannten Krankheit. Seitdem hat er unter anderem „stärkste Schmerzen, Gangunfähigkeit, Zuckungen der Extremitäten und des Kopfes, Gedächtnis- und Sprachprobleme“ und ist auf eine Pflege angewiesen. Kurz: Er wurde erwerbsunfähig und bekam die Pflegestufe III (seit 2017 Pflegegrad 4) sowie die neue Erwerbsminderungsrente zuerkannt. 

Die neue Erwerbsminderungsrente (kurz EM-Rente) wird in zwei Formen gewährt: 
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen Betroffene, die nur zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Schafft man – wie im Falle von Alexander – nur weniger als drei Stunden pro Tag, erhält man die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die EM-Renten werden bis zum Rentenalter (67. Lebensjahr) gewährt – ab da tritt die normale Altersrente in Kraft.

Höchstens sechs Stunden am Tag arbeiten

Die Erwerbsminderung muss nicht unbedingt einem Betriebsunfall oder einer Berufskrankheit zugrunde liegen. Jedoch müssen bereits insgesamt fünf Jahre lang – davon mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre – Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, damit man einen Anspruch darauf hat. Weil Alexander vor seiner Erkrankung lange genug als Koch arbeitete, hat er Anspruch auf die EM-Rente.

Ausnahmen gelten bei Auszubildenden (bis zu sechs Jahren nach Beendigung der Ausbildung) sowie bei Betriebsunfällen beziehungsweise Berufskrankheiten. In Deutschland bezogen laut der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum Stand vom 29. April 2021 1.715.102 Bundesbürger die Rente wegen voller und 91.825 wegen teilweiser Erwerbsminderung. Erstere bekamen im Schnitt circa 851 Euro, letztere rund 549 Euro im Monat.

EM-Rente und Zuverdienst

Menschen, die die volle EM-Rente beziehen, dürfen weitere Einkünfte (zum Beispiel Miet-Einkommen oder Einkommen aus einer Beschäftigung) erhalten, jedoch bis maximal 6.300 Euro brutto in einem Kalenderjahr. Die Bemessung orientiert sich hierbei an einen Minijob-Verdienst von 450 Euro im Monat. Darüber hinaus kann in zwei Monaten im Jahr auch bis zu 900 Euro dazu verdient werden. 

Bei der teilweisen EM-Rente wird die sogenannte Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet – beträgt aber bis maximal 15.479,10 Euro im Kalenderjahr. 

Nicht alle haben Anspruch auf die EM-Rente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der staatlichen Rentenversicherung – deshalb haben manche Personengruppen keinerlei Anspruch darauf. Zum Beispiel Hausfrauen oder Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit bislang keiner geregelten Beschäftigung nachgehen konnten. 

„Wer überhaupt nicht mehr arbeitsfähig ist und keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, kann bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit Sozialhilfe (SGB XII) erhalten“, sagt Sozialrechtsexperte und Rechtsanwalt Thomas Grüner.

Mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen

Zu diesem Personenkreis gehört Manuela D. (45). Die zweifache Mutter ist unter anderem wegen einer Hereditären Spinalparalyse, einer fortschreitenden Lähmung, nicht in der Lage, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Sie hat die Erkrankung vermutlich seit ihrer Kindheit, aber die Diagnose kam erst 2001. 

2008 füllte sie eigenhändig den Antrag auf die Erwerbsminderungsrente aus und reichte ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl sie in den 80er Jahren fast durchgängig beschäftigt war. 

Denn in den letzten fünf Jahren vor ihrem Antrag zahlte sie nicht mindestens drei Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse ein: Zuerst war sie wegen der Geburt ihrer Zwillinge Hausfrau, dann war sie – übrigens bis heute durchgehend – als Mini-Jobberin beschäftigt. Der arbeitgeberpflichtige Teil gilt hier allerdings nicht.

Bislang habe es aber finanziell gereicht, weil ihr Mann Hauptverdiener der Familie ist. „Im Falle einer Trennung müsste ich Sozialleistungen beantragen“, sagt Manuela. Sie selbst steuert monatlich etwa 400 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung bei. Sie rät alle*n Mini-Jobber*innen daher zu einer Aufstockung – so werden die geleisteten Monate auch von der Rentenversicherung berücksichtigt und dadurch „erwirbt man Anspruch auf Rehabilitation“.

Absichern ja, aber wie?

Grundsätzlich ist „die Bildung von Rücklagen fast immer sinnvoll“, empfiehlt Grüner. Gleichzeitig weiß er, dass „sehr viele Menschen heute aber gar nicht mehr die Möglichkeit besitzen, neben ihrer normalen Lebensführung überhaupt relevante Rücklagen zu bilden“. 

So sieht es Frank ebenfalls: „Jeder sollte sich im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zusätzlich absichern.“ Alexander wird sogar konkret und empfiehlt festverzinsliches Sparen. Denn „wenn etwas passiert, hat man dann Reserven, und die garantiert.“ Beide empfehlen auf alle Fälle den Abschluss einer zusätzlichen, privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Frank, dem die Höhe seiner EU-Rente (717 Euro) „fragwürdig und zu wenig zum Leben“ erscheint, hält dafür ein persönliches Argument vor.

Eine Frau sitzt an einem Coffee Table, macht sich Notizen und hält dabei ein Smartphone in der Hand | © Marcus Aurelius / pexels Es lohnt sich verschiedene Anbieter zu vergleichen. (Marcus Aurelius / pexels)

Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert

Er schloss damals auch eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Für die Zeit beim Bund ließ er jedoch aus finanziellen Gründen die Zahlungen einfrieren – ein sehr großer Fehler, wie er heute sagt. Denn ausgerechnet in dieser Zeit passierte sein Bade-Unfall; der Versicherungsschutz setzte aus.

Auch Alexander hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Seine Versicherung „konnte sich jedoch aus der Verantwortung ziehen“. Deshalb rät er dazu, „Angebote vorerst prüfen zu lassen und mehrere Meinungen einzuholen“. „Viele würden das als rausgeschmissenes Geld sehen“, so Alexander weiter, aber „je eher man abschließt und einzahlt, desto günstiger sind die Beiträge“.

„Vorsichtig und aufmerksam sein“

Ein wichtiger Unterschied: Erwerbsunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit ist unabhängig vom ausgeübten Beruf – man ist erwerbsunfähig, wenn man nicht in der Lage ist, mehr als drei bzw. sechs Stunden einer Tätigkeit nachzugehen. 

Eine Berufsunfähigkeit jedoch drückt das Unvermögen aus, einen bestimmten Beruf ausüben zu können. Dabei werden in den meisten Fällen auch leitende oder verwaltende Positionen und andere Berufe mit eingeschlossen, in denen Wissen sowie Kompetenzen aus dem „alten“ Beruf weiterhin eingesetzt werden können. Diese alternativen Berufe müssen aber der bisherigen Lebensstellung entsprechen – das heißt, einen vergleichbaren sozialen Status sowie einen ähnlichen Verdienst (unter Umständen auch einen geringeren) mit sich bringen. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie bei einer BU-Versicherung nachhaken, wie diese die Berufsunfähigkeit genau abgrenzt.

Laut der Zeitschrift Finanztest von der unabhängigen Stiftung Warentest gehört die „Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen für alle – egal ob Arbeitnehmer, Freiberufler oder Hausfrau“. Und hat in einem aktuellen Test von 2021 insgesamt 35 Berufsunfähigkeitsversicherungen mit „sehr gut“ und 32 mit „gut“ bewertet. Dabei gibt es unter den Spitzenversicherungen auch günstige Angebote.

BU-Versicherungen unter der Finanztest-Lupe

Ein begrifflicher Hinweis: Neben Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Der Unterschied ist hier lediglich, dass es sich bei Letzteren um eine zusätzliche Police zu einer anderen Versicherung – zum Beispiel einer Lebensversicherung – handelt. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hingegen eigenständige Policen, können aber auch mit anderen Zusatzversicherungen ergänzt werden.

Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme nur im Todesfall ausgezahlt und nicht – wie bei einer gewöhnlichen (Kapital-)Lebensversicherung – nach Ablauf der Versicherungsdauer. Hier sind die Versicherungsbeiträge daher dementsprechend niedrig. Finanztest empfiehlt, die BU-Versicherung mit einer Risikolebensversicherung zu kombinieren. Bei einer Kombination mit einer Kapital-Lebensversicherung wäre die BU-Rente nämlich zu niedrig und würde sich „in der Regel nicht lohnen“, so das Fazit von Finanztest.

Wie teuer wird’s?

Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, lassen Sie sich nichts aufdrängen. Lassen Sie die Angebote vorerst prüfen und holen Sie mehrere Meinungen ein. „Denn nichts hat so viele Ecken und Kanten wie ein Versicherungsvertrag“, warnt Alexander. Lesen Sie unbedingt die von Finanztest zusammengestellten, überaus hilfreichen Tipps. Vor allem der Absatz zu „Angebot“ sollte bei Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit besondere Beachtung finden.

Sobald Ihnen ein Antrag abgelehnt wurde, gelten Sie bei anderen Versicherungen nämlich als vorbelastet und Sie haben es dann schwerer, einen guten Vertrag abzuschließen. Daher: Anfragen an mehrere Versicherungen gleichzeitig abschicken. Unter dem Absatz „Gesundheitsstörung“ finden Sie außerdem Tipps, um herauszufinden, wie Versicherungen Ihre gesundheitliche Situation versicherungstechnisch beurteilen würden. 


Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler melden? Jetzt Melden.

Haben Sie eine Frage an die Community?