Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Erwerbsminderungsrente – rechtliche Gegebenheiten

Die Erwerbsminderungsrente kann bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder Behinderung finanzielle Unterstützung leisten. Um diese auch erfolgreich beantragen zu können, sind jedoch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Eine Bronzestatue von einer Frau, die die Augen verbunden hat und in einer Hand ein Schwert und in der anderen eine Waage hält. | © unsplash

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen zunächst rechtliche Vorgaben erfüllt sein. (unsplash)

Die Erwerbsminderungsrente – Was ist das? Wer bekommt sie?

Handwerk und Bergbau waren die ersten Branchen, in denen die Arbeiter für den Krankheitsfall abgesichert waren. Die erste gesetzliche Arbeiterversicherung trat am 10. April 1854 in Kraft, indirekt war dies auch die erste Erwerbsminderungsrente. Mit der Zeit gab es die Sozialversicherung verpflichtend für alle Berufe. Heute hat kaum jemand keine Absicherung für den Krankheitsfall. In der Sozialversicherung ist auch die Rentenversicherung inbegriffen, die die Erwerbsminderungsrente beinhaltet. Arbeitnehmer*innen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, bekommen eine Rente, weil sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Gründe für die Erwerbsminderung

Ab dem 67. Lebensjahr müssen deutsche Arbeitnehmer*innen heute nicht mehr arbeiten, sie erhalten ihre Rente. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Arbeitnehmer*in Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, während er oder sie erwerbstätig war. Aus medizinischer Sicht kann es Gründe geben, warum jemand schon vorher nicht mehr erwerbstätig sein darf. Die Arbeitsbedingungen insgesamt haben sich in den letzten Jahrzehnten drastisch verbessert, hinzu kommen medizinische Entwicklungen und eine gesündere Lebensweise. Das hat dazu geführt, dass immer weniger Arbeitnehmer*innen aufgrund körperlicher Erkrankungen vorzeitig die Rente beantragen. Allerdings nehmen die psychischen Belastungen immer mehr zu, sodass die Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit häufiger darin zu finden sind. Dem Bundessozialministerium zufolge sind 50 Prozent der vorzeitig Verrenteten aus psychischen Gründen erwerbsgemindert, so die Informationen laut vdk.de. Die Erwerbsminderungsrente stellt eine finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer*innen dar, falls diese ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Mehr Informationen zur Erwerbsminderungsrente gibt es auf erwerbsminderungsrente.de.

Eine Person dehnt am Beckenrand seinen Arm während mehrere ihm zugewandt im Schwimmbecken die gleiche Übung machen. | © unsplash Rehabilitationskurse finden oft im Wasser statt. (unsplash)

Welche Voraussetzungen sind für die Erwerbsminderungsrente zu erfüllen?

Dass die Erwerbsminderungsrente nicht einfach so vergeben wird, sollte klar sein. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Der oder die Antragsteller*in hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

  • Vor der Rentenbewilligung muss eine Reha erfolgen, dafür ist eine Prüfung notwendig, ob eine Rehabilitation möglich ist.

  • Ein medizinisches Gutachten ist erforderlich, das genau beschreibt, ob die Aufnahme der alten Tätigkeit aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint.

Unter der Berücksichtigung weiterer Faktoren erhalten Arbeitnehmer*innen die Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst nicht mehr bestreiten können. Darüber hinaus beurteilen Gutachter*innen die Möglichkeiten, eine zeitlich begrenzte Tätigkeit auszuführen. Wer noch ein paar Stunden in der Woche arbeiten kann, bekommt in der Regel eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Die Sicht der Medizin

Aus Sicht der Mediziner*innen besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Arbeitnehmer*innen sechs Stunden oder weniger pro Woche arbeiten können. Diese Regelung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, auch für nicht erlernte Berufe. Schließlich bewertet ein*e Gutachter*in der Rentenversicherung die eingereichten Unterlagen und entscheidet, welche Leistungen Antragsteller*innen bekommen.

Um überhaupt Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der oder die Antragsteller*in mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge aufgrund einer Tätigkeit oder Beschäftigung gezahlt haben. In diese sogenannte Wartezeit fließen auch beitragsfreie Zeiten mit ein, die durch Schwangerschaft und Arbeitsunfähigkeit entstehen können.

Die Anerkennung der Erwerbsminderung

Um Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin einen Antrag stellen und dazu ärztliche Unterlagen und Gutachten einreichen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet sodann über die Rentenzahlung. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer vollen oder einer teilweisen Erwerbsminderung. Die entsprechenden Formulare sind unter deutsche-rentenversicherung.de zu finden.

Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand über einen nicht absehbaren Zeitraum nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dadurch besteht kein Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Einrichtungen wie eine Behindertenwerkstatt sind nicht Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand mehr als drei aber nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Diese Personengruppe hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbsminderungsrente. Zusammen mit einer Teilzeitbeschäftigung soll dieses Geld den Lebensunterhalt sicherstellen. Viele Versicherte haben es jedoch schwer auf dem Arbeitsmarkt eine entsprechende Stelle zu finden und erhalten, sofern sie arbeitslos sind, die volle Erwerbsminderungsrente.

Entscheidung unabhängig vom bisherigen Beruf

Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin noch am Arbeitsleben teilnehmen kann, erfolgt unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf. Das heißt, beispielsweise ein*e Akademiker*in muss auch eine weniger qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn er oder sie die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt.

Auszahlung und Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Rentenversicherung zahlt die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente sechs Monate lang, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Vor der Rentenzahlung erhalten die Versicherten zunächst eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend Krankengeld. Die Rentenhöhe hängt ab vom bisherigen Einkommen und den Beitragsjahren, in denen der Versicherte Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat. Es gibt keinen allgemeinen Auszahlungsbetrag, sondern eine individuell berechnete Rente.

Grundsätzlich ist es erlaubt, neben der Erwerbsminderungsrente Geld hinzuzuverdienen. Dabei gilt die Verdienstgrenze von 450 Euro. Geht ein Verdienst darüber hinaus, kann der Rentenversicherungsträger die monatlichen Zahlungen kürzen oder sogar ganz einstellen.

Die Erwerbsminderungsrente wird zeitlich befristet gewährt. Hat sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert, kann der oder die Versicherte einen Folgeantrag stellen. Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Erwerbsminderungsrente und die Rentenversicherung zahlt die reguläre Altersrente aus.

Erhalten Selbstständige Erwerbsminderungsrente?

Die Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung, wie sie für Arbeitnehmer*innen gilt, besteht nicht für Selbstständige. Sie haben die Wahl und können auf Antrag Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit einen Anspruch auf Rente und Erwerbsminderungsrente erwerben. Dabei muss der oder die Versicherte dann allerdings den vollen Beitrag leisten, nicht wie bei Arbeitnehmer*innen, dessen Beitrag der Arbeitgeber zur Hälfte bezahlt. Dieses Geld können viele Selbstständige nicht aufbringen. Für sie gibt es den sogenannten Regelbeitrag, der deutlich niedriger ist. Durch die Einzahlung der Regelbeiträge erwerben Selbstständige ebenfalls einen Anspruch auf Rentenzahlung. Die Höhe des Rentenanspruchs ist so hoch wie der Rentenanspruch von Durchschnittsverdienern. Meist sichern sich selbstständige Freiberufler und Gewerbetreibende privat ab mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler melden? Jetzt Melden.

Haben Sie eine Frage an die Community?