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Die Versicherung von Hilfsmitteln

Mit Versicherungen beschäftigt man sich häufig erst, wenn es zu spät ist – sprich, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Die Materie ist komplex und kostet meist viel Geld. Schwierig ist die Sachlage auch beim Thema Versicherung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung.

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Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte oder elektronische Geräte für die unterstützte Kommunikation:

Die Liste der Hilfsmittel, die Menschen mit einer Behinderung in ihrem Aufgabenbereich benötigen, ihnen die Fortbewegung erleichtern oder auf die Sie für die Herstellung des Kontakts mit der Umfeld und für die Selbstsorge angewiesen sind, ist lang.

Manchmal ist der Weg zum bestmöglichen Hilfsmittel hindernisreich, manchmal geht es etwas einfacher. Grundsätzlich macht es in Deutschland eine Vielzahl von involvierten Versicherungen und Behörden – Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Integrationsamt oder Sozialamt – den einzelnen Patient*innen oft schwer, die gewünschte Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Auch die komplizierte deutsche Rechtslage erleichtert die Beschaffung nicht.

Aufgrund der komplizierten und teuren Anschafung, macht es in manchen Fällen durchaus Sinn, Hilfsmittel versichern zu lassen. Werden die Hilfsmittel dann geklaut oder beschädigt, kann schnell Ersatz gefunden werden.

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Wer kommt für welchen Schaden auf?

Unabhängig davon stellt sich die Frage, welche Versicherung in welchen Fällen für einen Schaden oder den Verlust der Hilfsmittel aufkommt. So wie nicht ganz klar ist, wer in welchen Fällen für das Hilfsmittel bezahlt, lässt sich aber auch diese Frage nicht abschließend beantworten.

Der rechtliche Anspruch auf eine sachgerechte Hilfsmittelversorgung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation ergibt sich aus dem Paragraph 33 des fünften Sozialgesetzbuch und weiteren Rechtsnormen. Demnach „haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.“

Weiter wird festgehalten, dass der Anspruch immer auch die notwendige Änderung, die Instandsetzung und die Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln umfasst.

Welche Hilfsmittel lassen sich versichern?

Versichert werden können einzelne Hilfsmittel oder mehrere Hilfsmittel gleichzeitig. Dank der Vertragsfreiheit im deutschen Recht – also der Vorschrift, dass Verträge abgeschlossen werden können, die sowohl hinsichtlich der Vertragspartner*innen als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmbar sind – können die versicherte Person und die Versicherung frei entscheiden, welche Hilfsmittel versichert werden sollen.

Als Hilfsmittel wird jeder Gegenstand gesehen der erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Es handelt sich dabei nach einer Definition der deutschen Verbraucherzentrale um […] „ausschließlich bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, weder Dienstleistungen noch der behindertengerechte Umbau von Immobilien, etwa der Einbau eines Treppenlifts, gehören dazu“.

Wiederbeschaffung von Hilfsmitteln

Bei der Frage der Wiederbeschaffung beziehungsweise Erstattung oder Reparatur ist eine pauschale Antwort nicht möglich – wie immer kommt es auf den Einzelfall an.

Die Versicherung von Hilfsmitteln kann teilweise durch spezielle Angebote erfolgen, die speziell für ein Hilfsmittel abgeschlossen werden – etwa eine Rollstuhl- oder Hörgeräteversicherung. Hilfsmittel können aber auch im Rahmen anderer Versicherungen bereits versichert sein, sodass es keiner separaten Versicherung bedarf. Abhängig davon, ob Hilfsmittel verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, kommt jeweils eine andere Versicherung als Kostenträger infrage. Entscheidend ist auch, ob man das Hilfsmittel selbst beschädigt oder ob es von einer anderen Person beschädigt wird.

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Krankenzusatzversicherung für Hilfsmittel

Diese zusätzliche private Krankenzusatzversicherung ist keine Versicherung für bereits erworbene Hilfsmittel, sondern eine zusätzliche – über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehenden – Kostenübernahme für die Anschaffung von Hilfsmitteln. Die gesetzlichen Leistungen sind eine Grundlage, wenn Versicherte hingegen bessere oder zusätzliche Eigenschaften haben wollen, müssen die Zusatzkosten entsprechend selbst getragen werden.

Diese Art der zusätzlichen Versicherung ermöglicht den versicherten Personen einen einfacheren Zugang zu besseren Hilfsmitteln.


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