Altersrente für Schwerbehinderte: Alles, was Sie wissen müssen
Es gibt zahlreiche Besonderheiten, Ausnahmen oder Tücken, die man im Zuge des Rentenantrages für Menschen mit Schwerbehinderung berücksichtigen muss. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Vorgehensweise und Rahmenbedingungen, die Sie für einen erfolgreichen Einstieg in die Altersrente mit einer Schwerbehinderung beachten sollten.
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Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen einer Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
- Vorgehensweise bei der Antragsstellung einer Altersrente für Schwerbehinderte
- Unterlagen für einen erfolgreichen Rentenantrag bei Schwerbehinderung
- Rahmenbedingungen einer Altersrente für Schwerbehinderte
- Frührente bei Schwerbehinderung: mit diesen Abschlägen müssen Sie rechnen
Grundsätzlich können Menschen mit einer Schwerbehinderung ihre Rente früher beziehen als Menschen ohne Behinderung. Dieser Rentenanspruch besteht fortlaufend, auch wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung wegfällt. Um absolute Klarheit bei der Stellung eines Antrags auf Rente für Schwerbehinderung zu erlangen, sollte man sich professionelle Hilfe suchen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei einem Antrag auf Rente mit einer Schwerbehinderung beachtet werden sollten.
Voraussetzungen einer Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Zuallererst ist entscheidend, dass Sie das ensprechende Alter erreicht haben, um Ihre Rente antreten zu können: Wenn Sie zum Jahrgang 1964 oder später gehören, können Sie heutzutage mit 65 Jahren ohne Abzüge oder ab 62 Jahren mit Abzügen in Rente gehen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente als sogenannter Abschlag abgezogen. Dadurch kann sich ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent ergeben.
Außerdem muss bei Ihnen eine Schwerbehinderung, das heißt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Dies wird durch das Versorgungsamt festgestellt und beispielsweise durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum.
Zu guter letzt muss eine Mindestversicherungszeit erfüllt sein: Leistungen aus der Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn Sie vorher bereits eine bestimmte Zeit versichert waren. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie mindestens 35 Jahre versichert gewesen sein.
Vorgehensweise bei der Antragstellung einer Altersrente für Schwerbehinderte
Zur Antragsstellung vereinbart man am besten einen Termin mit beispielsweise einer der folgenden Institutionen:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Versichertenälteste (Ehrenamtliche Mitarbeiter der DRV)
- Versicherungsämter der Kommunen
- Sozialverband VdK
- Sozialverband Deutschland (SoVD)
Sinnvollerweise stellt man den Antrag auf Rente für Menschen mit Schwerbehinderung – wie jeden anderen Antrag auf Rente auch – ca. drei Monate vor geplantem Rentenbeginn. Zunächst gibt es jedoch einige Dinge, die noch vor der Beantragung der Rente beachtet werden sollten. Wenn möglich, sollten passende Unterlagen bereits vor der Antragstellung gesammelt werden. Wenn Betroffene bei einer der oben genannten Institutionen einen Termin vereinbaren, können diese Unterlagen ebenfalls mitgenommen werden, um die Beratung so effektiv und präzise wie möglich zu gestalten.
Allerdings gibt es hier viele unterschiedliche Situationen, die eine Individualisierung der einzelnen Rentenanträge unumgänglich machen. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Liste oder Vorlage. Die nachfolgenden Tipps erleichtern allerdings die ersten Schritte und den anschließenden Antrag auf Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Unterlagen für einen erfolgreichen Rentenantrag bei Schwerbehinderung
Falls man sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet, kann man den oder die Arbeitgeber*in darum bitten, eine Vorausbescheinigung über die letzten drei zu erwartenden Lohnauszahlungen zu erstellen. Dies begünstigt einen nahtlosen Übergang vom Arbeitsleben in die Rente. Allerdings darf diese Bescheinigung längstens für drei Monate ausgestellt werden und sollte deshalb aktuell beantragt und dem Rentenantrag beigelegt werden.
Darüber hinaus ist es in den meisten Fällen hilfreich, wenn der Versicherungsverlauf von den Rentenversicherungsträger*innen vorgewiesen wird, um die verpflichtenden 35 Versicherungsjahre zu belegen. Mögliche Lücken bei denen keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde – wie Abschnitte in denen Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen wurden – können so schon vorher geklärt und gegebenenfalls Unterlagen herausgesucht werden, die diese Abschnitte erklären. Es ist nämlich essenziell, dass mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen.
Auch Unterlagen bezüglich der Bankverbindung sind nützlich sowie der Personalausweis oder auch der Nachweis weiterer Leistungen, die eventuell bezogen werden (zum Beispiel Hinterbliebenenrente, Krankengeld und so weiter).
Weil im Einzelfall bestimmte zusätzliche Dokumente benötigt werden, kann es trotz gründlicher Vorbereitungen dazu kommen, dass die Rentenversicherung weitere Unterlagen benötigt. Davon sollten sich betroffene Personen nicht verunsichern lassen. „Unsere Mitarbeiter, die die Beratungsgespräche in unseren Geschäftsstellen führen, sind professionell geschult. Sie haben stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Hilfesuchenden und begleiten sie durch den kompletten Prozess der Antragstellung.“, so Hans Preuschl, Bezirksgeschäftsführer des Sozialverband VdK Bayern.
Rahmenbedingungen einer Altersrente für Schwerbehinderte
Wenn dann erst mal ein Antrag auf Rente erfolgreich bewilligt wurde, müssen weiterhin ein paar Dinge beachtet werden. Wichtig ist, dass die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung nicht einfach wegfällt, wenn sich die Schwerbehinderung zum Guten verändert beziehungsweise sich eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Eintritt in die Rente bessert.
Bis 2022 konnte einzig und allein das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Rente bei Schwerbehinderung in Gefahr bringen. Wurde diese Grenze überschritten, konnte die Rente gekürzt oder gar vollständig ausgesetzt werden.
Doch seit 1.Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Unabhängig davon, wie hoch der Hinzuverdienst ist, kann die Rente in vollem Umfang bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenze, die bisher für vorgezogene Altersrenten galt, wird aufgehoben.
Frührente bei Schwerbehinderung: Mit diesen Abschlägen müssen Sie rechnen
Menschen mit einer Schwerbehinderung, die noch vor der Vollendung des 65. Lebensjahres Rentenzahlungen in Anspruch nehmen möchten, müssen mit sogenannten Abschlägen rechnen.
Das heißt konkret, dass ihre Rente gekürzt wird. Sie müssen einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Kalendermonat in Kauf nehmen, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.