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Erwerbsminderungsrente

Die Rente bei einer Erwerbsminderung kann entweder für vollständige oder teilweise Lohnausfälle beantragt werden. Abhängig von den Möglichkeiten eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin wird dann eine der beiden Arten zugewiesen. Doch es gibt einige Voraussetzungen die zu beachten sind.

Ein älterer Mann und ein Mann im Rollstuhl stehen in einer Cafeteria an der Theke | © Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder

Ziel der Integrationsfirmen ist es, über ein starkes Miteinander Inklusion zu fördern. (Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder)

Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde mit dem 1. Januar 2001 abgeschafft und durch die Rente wegen Erwerbsminderung (auch Erwerbsminderungsrente genannt) ersetzt. Personen, die jedoch vor diesem Zeitpunkt bereits einen Anspruch auf die alte Erwerbsunfähigkeitsrente geltend machen konnten und die Voraussetzungen immer noch vorliegen, wird die Rente weiterhin gezahlt.

Begriffliche Einordnung

Ein wichtiger Unterschied: Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeit ist unabhängig vom ausgeübten Beruf – man ist erwerbsunfähig, wenn man nicht in der Lage ist, täglich mehr als drei Stunden einer Tätigkeit nachzugehen.

Anders als bei der Erwerbsunfähigkeit ist eine Berufsunfähigkeit jedoch das Unvermögen, einen bestimmten Beruf auszuüben. Dabei werden in den meisten Fällen auch vergleichbare Positionen und andere Berufe mit eingeschlossen, in denen Wissen sowie Kompetenzen aus dem „alten“ Beruf weiterhin eingesetzt werden können.

Beispielsweise könnte ein Malermeister nach einem Arbeitsunfall möglicherweise nicht mehr aktiv Malerarbeiten ausführen, aber durchaus Gesellen ausbilden und so weiterhin arbeiten. Diese alternativen Berufe müssen aber der bisherigen Lebensstellung entsprechen – das bedeutet, einen vergleichbaren sozialen Status sowie ein ähnlichen Verdienst mit sich bringen. 

Die Deutsche Rentenversicherung orientiert sich bei der Berufsunfähigkeit an folgender Definition: „Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb so viel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.“ Bei zusätzlichen privaten Versicherungen ist die Definition der Berufsunfähigkeit nicht immer so eindeutig. 

Die genaue Abgrenzung der Berufsunfähigkeit kann je nach zusätzlicher Versicherung nämlich anders sein. Es kann also vorkommen, dass eine Versicherung den Malermeister aus dem obigen Beispiel bereits als berufsunfähig ansieht, wenn er nicht aktiv Malerarbeiten erledigen kann. Andere Versicherungen würden hingegen darauf abstellen, das er als Meister durchaus noch weiter- oder ausbilden könnte. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, dass Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung nachhaken, wie diese die Berufsunfähigkeit genau abgrenzt.

Mann lehnt verzweifelt mit Händen vorm Gesicht an einer Wand | © unsplash Verzweiflung (unsplash)

Unterschiedliche Arten der Erwerbsminderung

Die neue Erwerbsminderungsrente wird in zwei Formen gewährt: Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen Betroffene, die nur zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. In solchen Fällen wird von der staatlichen Rentenversicherung meistens der Versuch unternommen, betroffenen Personen den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Ein Arbeitsverhältnis ist nämlich für beide Seiten vorteilhafter. Die betroffene Person hat Arbeit, ist deshalb zufriedener und bekommt Lohnausfälle von der Rentenkasse aufgestockt. Die Rentenversicherung ihrerseits muss einen Lohn dann lediglich aufstocken und nicht den kompletten Lebensunterhalt finanzieren.

Schafft man hingegen nur drei Stunden oder weniger pro Tag, erhält man die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum regulären Renteneintrittsalter gewährt – ab da tritt dann die normale Altersrente in Kraft.

Wer überhaupt nicht mehr arbeitsfähig ist oder jemals sein konnte und deshalb keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, kann bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit Sozialhilfe (SGB XII) erhalten.

Einzahlungen in die Rentenversicherung

Die Erwerbsminderung muss nicht unbedingt einem Betriebsunfall oder einer Berufskrankheit zugrunde liegen. Jedoch müssen bereits insgesamt fünf Jahre lang – davon mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre – Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, damit man einen Anspruch darauf hat.

Es gibt allerdings Ausnahmefälle bei den Einzahlungen, wie zum Beispiel Arbeitsunfällen oder Unfällen während der Ausbildung. Weitere Informationen in diesen Sonderfällen, hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst.

Zu der Erwerbsminderungsrente darf etwas hinzuverdient werden

Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieteinnahmen oder Einkommen aus einer Beschäftigung) erhalten, jedoch bis maximal 6300 Euro im Jahr. Ansonsten werden die Zahlungen der Rentenversicherung mit den Einkünften verrechnet und in manchen Fällen sogar komplett ausgesetzt.

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die so genannte Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. In beiden Fällen sollte jedoch auch darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Das bedeutet für Personen mit voller Erwerbsminderungsrente maximal drei Stunden am Tag und für Bezieherinnen und Bezieher der teilweisen Rente eine maximale Arbeitszeit von sechs Stunden am Tag. Werden diese Arbeitszeiten überschritten, drohen ebenfalls Sanktionen

Euroscheine liegen übereinander. | © unsplash Der Betrag der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der Vollen. (unsplash)

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Ein begrifflicher Hinweis: Neben Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Der Unterschied ist hier lediglich, dass es sich bei letzteren um eine zusätzliche Police zu einer anderen Versicherung – zum Beispiel einer Lebensversicherung – handelt.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hingegen eigenständige Versicherungen, welche jedoch auch mit anderen Zusatzversicherungen ergänzt werden können.

Interessierte Personen sollten sich vor dem Abschluss einer Versicherung auf jeden Fall gut beraten lassen und mehrere Meinungen einholen, um später nicht finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. 


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