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Studieren mit Behinderung – ein chancengerechtes Studium

In den Hochschulgesetzen der Länder ist festgelegt, dass Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht benachteiligt werden. Ebenso soll es möglich sein, die Angebote der Hochschulen und Universitäten möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Hierfür muss die Hochschule oder die Universität sorgen.

Studieren mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung. Geht das überhaupt? – Na klar, die Antwort hierzu ist eindeutig.

Viele Hochschulen, Universitäten und im Besonderen Studentenwerke bemühen sich seit Jahren immer mehr Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung zu verwirklichen. Neben der Gewährleistung von Angeboten, die ohne fremde Hilfe absolviert werden können, sind Prüfungsordnungen so zu gestalten, dass die besondere Belangen von den Studierenden berücksichtigt werden.

Frühzeitig informieren ist das A und O.

Denn nicht nur die Wahl des passenden Studienganges ist entscheidend. Gerade am Anfang eines Studiums sind oft eine Reihe an Fragen hinsichtlich der Studienzulassung und der Organisation des Studiums zu klären. Besonders wichtig ist deshalb schon frühzeitigen Kontakt zu professionellen Berater*innen aufzunehmen. Ist meine gewünschte Hochschule gegebenenfalls barrierefrei? Gibt es eventuell Kapazitäten in einem Wohnheim? Brauche ich technische Hilfsmittel, Vorleser*innen oder Gebärdendolmetscher*innen? 

Hierfür gibt es sogenannte Beauftragte der Hochschule. Auskünfte geben neben Berater*innen und Beauftragten für Studierende mit Behinderung der Hochschulen oder Universitäten ebenfalls die Studentenwerke, aber auch Berater*innen der Agentur für Arbeit.

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten werden Studierenden mit Behinderung ebenso wie den Auszubildenden mit Behinderung angeboten. Diese Angebote sind darauf gezielt, auftretende Nachteile zu kompensieren. Die drei folgenden Punkte sind für die Studierenden von großer Bedeutung.

  • 1

    Nachteilsausgleich

    Nachteilsausgleiche können in verschiedene Richtungen gehen. Zum einen ist für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Chance geboten, ihre Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen, wie zum Beispiel Hausarbeiten oder Abschlussprüfungen zu verlängern. Zum anderen ist es möglich nach einem individuellen Studienplan zu studieren. Ein Nachteilsausgleich kann aber auch bedeuten, dass beispielsweise eine gehörlose Person einen oder eine Gebärdendolmetscher*in während der Prüfung zur Verfügung gestellt bekommt.

  • 2

    Härtefallantrag

    Dieser sorgt für eine sofortige Studienzulassung. Als Nachweis muss bei der Einschreibung der gewünschten Universität oder Hochschule, ein ärztliches Attest über die Behinderung oder die chronische Erkrankung beigefügt werden. Die meisten Hochschulen und Universitäten in Deutschland reservieren knapp zwei Prozent aller Studienplätze für Menschen mit Behinderung oder Chronischer Krankheit.

  • 3

    Finanzierungsmöglichkeiten

    Neben Unterstützungsmöglichkeiten gibt es eben so die Finanzierungsmöglichkeiten. Hier greift, wie auch bei Menschen ohne Behinderung, beispielsweise das BAföG. Für chronisch Erkrankte oder Menschen mit Behinderung ist diese Möglichkeit, durch einen erhöhten Finanzierungs- und Organisationsaufwand oftmals eine gute Hilfe. Verzögert sich das Studium oder verlängert sich die Studienzeit durch die Behinderung oder die Krankheit, so läuft das BAföG hier über die Regelstudienzeit weiter.

Ein junger Mann mit einer Sehstörung bekommt von einer Frau Unterstützung beim Lesen | © Eren Li / pexels.com Eine Gebärdendolmetscherin gilt als Hilfsmittel für Menschen mit einer Sehbehinderung. (Eren Li / pexels.com)

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Weitere Möglichkeiten

Durch den stetig wachsenden Digitalisierungsprozess werden weitere Möglichkeiten geschaffen, die positiv auf ein Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit wirken. Ein Fernstudium bietet beispielsweise eine gute Alternative zum Präsenzstudium. Das Studium wird von zu hause aus absolviert, wodurch weniger durch Barrieren bedingte Hürden bewältigt werden müssen. Zudem stellen sich Fernuniversitäten immer mehr auf Studierende mit Behinderung ein. Der Nachteilsausgleich, der Härtefallantrag sowie das BAföG gelten hier ebenfalls.

Durch die Vielzahl an Möglichkeiten sind Voraussetzungen geschaffen worden, um Chancengleichheit im Studium zu verwirklichen. Das Deutsche Studentenwerk berichtet, dass bereits 11 Prozent aller Studierenden in Deutschland eine starke bis sehr starke Behinderung haben.


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