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Pflegeversicherung: Wofür die einzelnen Pflegestufen stehen

Wer auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, kann Leistungen der Pflegeversicherung geltend machen. Dabei kann die Person mit Hilfebedarf entscheiden, wie, wo und von wem sie gepflegt werden möchte.

ein Stethoskop, medizinische Unterlagen | © Darko Stojanovic/pixabay

Ein medizinisches Gutachten stellt Anspruch und Umfang der Pflegeleistungen fest (Darko Stojanovic/pixabay)

Über vier Millionen Pflegebedürftige in Deutschland

Nicht alle Menschen haben das Glück, ohne Behinderung zu leben oder ohne Gebrechen alt zu werden. Aber grundsätzlich altern die Menschen in unserer Gesellschaft heutzutage gesünder und sie leben länger. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2050 mehr als 23 Millionen Menschen über 66 Jahre alt sein werden.

Auch wenn uns Udo Jürgens gelehrt hat, dass dann das Leben erst anfängt - früher oder später kommt für viele doch der Zeitpunkt, an dem sie auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren 2019 über 4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.

Versicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung und kann dabei Pflegebedürftigen in ihrer persönlichen Situation helfen und sie und ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Seit 1995 existiert die Pflegeversicherung neben Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Da grundsätzlich alle Menschen einmal auf Hilfe angewiesen sein könnten, gibt es eine umfassende Versicherungspflicht. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Jede privat krankenversicherte Person muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

Wer hat Anspruch?

Das Pflegegesetz hält fest, wer Anspruch auf Pflegeleistungen hat. Per Definition sind dies Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind.

Nach einem Antrag auf Pflegeleistung lässt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei privat Versicherten der Gutachterdienst MEDICPROOF abklären, ob und in welchem Umfang der Anspruch berechtigt ist.  Auf Basis dieses Gutachtens wird von der Pflegekasse ein Bescheid über den festgestellten Pflegegrad erstellt. Hier finden Sie Tipps zur Vorbereitung auf den Besuch zur Pflegebegutachtung zusammengestellt.

Leistungen der Pflegeversicherung

Ist nun jemand auf die Hilfe Dritter angewiesen, so leisten die Pflegekassen verschiedene Leistungen für die Pflegebedürftigen. Die Hilfe kann in Form von Pflegegeld erfolgen, mit der häufig der Aufwand pflegender Angehöriger vergütet wird. Alternativ werden mit sogenannten Sachleistungen professionelle Pflegekräfte finanziert. Möglich ist auch eine Kombination dieser Leistungsarten. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können übernommen werden. Zudem kann voll- oder teilstationäre Pflege in einer Einrichtung gewährt werden. Auch Kombinationen von Pflegegeld mit einer externen Tages- oder Nachtpflege sind möglich.

Zusätzliche private Vorsorge empfehlenswert

Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmende und Arbeitgebende je zur Hälfte entrichten. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Deshalb ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Vorsorge sinnvoll.

Stethoskop und Tabletten liegen auf Geldscheinen | © pixabay Die Pflegestufe bestimmt über den finanziellen Umfang der Entschädigung (pixabay)

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