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BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Alles, was Sie wissen müssen

Wer auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit längere Zeit ausfällt, muss nicht gleich von einer Kündigung bedroht sein. Denn Unternehmen sind zu einem Eingliederungsmanagement verpflichtet. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft Arbeitnehmer*innen dabei, nach längerer Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitsplatz zurückzukehren und diesen dauerhaft zu erhalten. Doch wie sieht BEM in der Praxis aus?

Vier Fäuste berühren sich, darunter ein Schreibtisch mit Arbeitsutensilien wie Laptop, Smartphone, Zeitung, Notizblöcke, Taschenrechner und Kalender. | © Pixabay

Team Work (Pixabay)

Die Wiedereingliederung kann nach mehreren Modellen erfolgen. Gängig sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement.

Warum gibt es ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement?

Seit 2004 sind laut dem Neunten Sozialgesetzbuch alle Arbeitgebenden per Gesetz in Paragraph 167 SGB IX Absatz 2 dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die sechs Wochen – ununterbrochen oder wiederholt – arbeitsunfähig waren. Das gilt nicht nur für Beschäftigte mit Behinderungen, sondern für alle Mitarbeiter*innen.

Das BEM ist hier ein sogenanntes Präventionsinstrument und soll verhindern, dass Arbeitnehmer*innen krankheitsbedingt kündigen oder ihren Arbeitsplatz aufgrund von Arbeitsunfähigkeit dauerhaft verlieren. Wird das betriebliche Eingliederungsmanagement rechtzeitig durchgeführt, ermöglicht es Arbeitnehmenden, wieder in ihr Berufsleben einzusteigen und ihr Angestelltenverhältnis dauerhaft zu sichern, indem weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten vermieden werden. Dabei ist es besonders wichtig, den Bedarf eines BEMs bei einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin frühzeitig zu erkennen und entsprechende Unterstützung bei der Sicherung der Erwerbsfähigkeit anzubieten.

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So funktioniert BEM: Der Ablauf eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Es gibt kein Gesetz zur Ausgestaltung eines BEM. Der Arbeitgebende spricht zunächst eine Einladung an den betreffenden Mitarbeitenden aus. Hierbei unterliegt es der Freiwilligkeit des oder der Betroffenen, an einem BEM teilzunehmen. Erfolgt eine Zusage, werden im weiteren Verlauf mit der beschäftigten Person notwendige Aktivitäten besprochen und wichtige Prozesse erläutert. Darüber hinaus gilt es, passende Ansprechpartner zu benennen und eine sinnvolle Zeitschiene zu entwickeln.

Haben sich alle Beteiligten auf einen Eingliederungsplan geeinigt, wird beobachtet, ob die Umsetzung erwartungsgemäß funktioniert. Am Ende des Eingliederungsprozesses wird ausgewertet: Haben sich die Fehlzeiten verringert beziehungsweise hat sich die Arbeitsqualität erhöht? Wie verlief es aus der Sicht der Beteiligten? Bei Erfolg wird die Situation beibehalten. Verlief es dagegen nicht so wie erwünscht, ergeben sich eventuell neue Ansatzpunkte für weitere Anpassungen.

Häufig angewendete Maßnahmen innerhalb eines BEM:

  • Stufenweise Wiedereingliederung 
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes 
  • Reduzierung der Arbeitsbelastung
  • Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen

Darüber hinaus können externe Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise vom Integrationsamt, vom Integrationsfachdienst, der Agentur für Arbeit oder anderen Sozialversicherungsträgern, wie die Kranken- oder die Rentenkasse, im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements genutzt werden.

Anlaufstellen für BEM

Beim Ingetrationsamt finden Sie weiterführende Informationen und Ansprechpartner für das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement. Außerdem helfen Ihnen Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit bei der Umsetzung von BEM weiter.

BEM als Chance für Unternehmen

Arbeinehmer*innen profitieren in der Regel davon, dass sie ihren Job unter besseren Bedingungen weiterhin ausüben können. Und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin? Bei bewährten Mitarbeiter*innen bleibt das Know-how im Betrieb, Fehlzeiten können gemindert werden, Kosten der Entgeltfortzahlung gesenkt und Ersatz- und Zusatzpersonal vermieden werden. Darüber hinaus werden durch das BEM betroffene Mitarbeitende gefördert und gefordert. Und es wirkt sich nachhaltig positiv auf das Image des Unternehmens aus.

Auch beim BEM gilt: Es gibt keine allgemeine Lösung. Jeder Fall ist individuell und braucht entsprechend spezielle Lösungen. Diese lassen sich in der Regel immer dann schnell und gut finden, wenn alle Beteiligten – Beschäftigte, Vorgesetzte und Interessenvertretung – vertrauensvoll zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist am Ende die Chance sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen, um nach einem Unfall, längerer Krankheit, daraus resultierenden Beeinträchtigungen oder auch chronischen Erkrankungen neue Perspektiven aufzubauen, Kosten durch den Langzeitausfall langfristig zu senken und ein stärkeres Miteinander zu entwickeln.

An einem großen weißen Tisch sitzen verschiedene Arbeitnehmer*innen und halten ein Teammeeting ab. Sie schauen auf einen großen Bildschirm und an der Wand im Hintergrund hängen bunte Post-its. Auf dem Tisch befinden sich einige Laptops, Smartphones und Schreibutensilien. | © Unsplash Von Wiedereingliederungsmaßnahmen können alle profitieren. (Unsplash)

Die Geschichte von Bülent: BEM in der Praxis

„Ohne das Betriebliche Eingliederungsmanagement hätte ich den Job verloren“, sagt Bülent. Er ist Feinmechaniker in einem mittelständischen Unternehmen und wegen einer Poliomyelitis gehbehindert. „Früher waren 40-Stunden-Wochen im Schichtwechsel kein Problem, da war ich nach der Arbeit oft noch topfit“, erinnert er sich.

Vor etwa fünf Jahren änderte sich das: „Ich wurde nach Feierabend allmählich immer ausgelaugter, ging früher ins Bett und an manchen Tagen schaffte ich es nicht mehr aus dem Bett. Immer öfter ließ ich mich krankschreiben, jeweils für einen oder zwei Tage.“ Erst als Bülents Konzentration immer wieder nachließ und er Fehler produzierte, sprach ihn sein Abteilungsleiter an.

Eines Tages „kam er auf mich zu und wir sprachen über meine Arbeit und meine gesundheitliche Belastung. Er wollte mich aber unbedingt behalten, jedoch waren meine hohen Fehlzeiten nicht akzeptabel. Weil für mich eine Versetzung in eine andere Arbeit keine Option war, einigten wir uns auf ein Gespräch mit dem Integrationsamt“, erzählt Bülent.

Der Vertreter vom Integrationsamt schaute sich dann Bülents Arbeitsplatz an – dieser war optimal auf Bülent eingestellt. „Schließlich kamen wir zu der Annahme, dass das Schichtsystem mich umso mehr fordert, je älter ich werde“, erzählt Bülent. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde letztlich bei Bülent so umgesetzt, dass er fortan nur noch in der Frühschicht arbeitet.

Der ständige Wechsel der Schichten fällt seitdem weg und das wirkt sich merklich auf Bülents Fehlzeiten und Fehlerquote aus. Sein Abteilungsleiter ist zufrieden mit der Änderung: „Herr H. macht seine Arbeit wieder so hervorragend wie früher und ist seltener krank. Wir sind froh über die Entscheidung, ihn zu behalten.“


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