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Menschen mit Behinderung einstellen – Unterstützung und Förderung für Arbeitgeber*innen

Menschen mit einer Behinderung sind wertvolle Teammitglieder und können ein Unternehmen sehr bereichern. Vorurteile oder Unwissenheit führen jedoch dazu, dass Mitarbeitende mit Behinderung oft als weniger leistungsfähig eingestuft werden. Folglich werden andere Bewerber*innen ohne erkennbare Einschränkungen bevorzugt. Wir klären Vorurteile auf und zeigen, warum es sich für Ihr Unternehmen lohnt, Menschen mit einer Behinderung eine Chance zu geben…

Menschen mit Behinderung einstellen und qualifizierte Mitarbeiter*innen bekommen

Manche Arbeitgeber haben Vorbehalte gegenüber der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung. Denn meist wird das Wort „Behinderung“ mit geistigen und intellektuellen Einschränkungen sowie verminderter Intelligenz in Verbindung gebracht. Natürlich kann bei geistigen und seelischen Behinderungen die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sein, doch sie schließen die Arbeit in einem Unternehmen nicht automatisch aus. Die Leistungsfähigkeit hängt immer von der Ausprägung und dem Schweregrad der Behinderung ab. Das gilt noch stärker für rein körperliche Behinderungen.

Viele Behinderungen bringen jedoch keine Arbeitseinschränkungen mit sich. Beispielsweise kann eine Frau mit einer Prothese ohne Probleme die Tätigkeit einer Bürokauffrau ausführen. Manchmal sind Behinderungen nicht sichtbar und Arbeitgebende wissen nicht einmal, ob sie Mitarbeiter*innen mit einer Behinderung beschäftigen, falls diese sie nicht angegeben haben. Das sind dann sogenannte „unsichtbare“ oder „versteckte“ Behinderungen. Beispielsweise eine Herzerkrankung, Autismus, Epilepsie, Diabetes oder eine starke Sehschwäche, die aber mit einer noch ausreichenden Brille kompensiert wird, zählen hier dazu.

Außerdem machen die heutigen technischen Möglichkeiten die Arbeit für Menschen mit einer Behinderung in nahezu allen Berufen möglich. Menschen, die zum Beispiel mit einer Seh- oder Hörbehinderungen auf Hilfsmittel angewiesen sind, können in vielen Berufen arbeiten – wenn der Arbeitsplatz entsprechend angepasst wird. Oft reichen kleine Anpassungen aus, wie zum Beispiel ein Screenreader bei Seheinschränkungen, um den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten. Menschen mit einer Behinderung kennen sich in dieser Hinsicht am Besten aus und wissen, was sie brauchen.

In manchen Fällen, sind Menschen mit Behinderungen sogar leistungsfähiger als Menschen ohne Behinderung. Denn wenn ein Sinn eingeschränkt ist, kann es sein, dass sich andere Sinne stärker ausprägen. Beispielsweise werden blinde Frauen als medizinische Tastuntersucherinnen (MTU) im Kampf gegen den Brustkrebs eingesetzt, da sie durch Ihre Bilndheit oftmals einen ausgeprägteren Tastsinn haben. Wissenswert für Arbeitgeber ist auch, dass Mitarbeitende mit Behinderung häufig gut qualifiziert sind. Denn Behinderungen entstehen in 88% der Fälle durch Krankheit im Laufe des Lebens. Dadurch sind Menschen mit Behinderung im Durchschnitt oft älter, haben bereits in einem Beruf gearbeitet und bringen Berufserfahrung und wertvolles Fachwissen mit.

Förderleistungen für Arbeitgeber*innen durch die Einstellung von Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber*innen – auch Kleinbetriebe, die keiner Pflicht zur Einstellung von Menschen mit einer Behinderung unterliegen – können in vielen Fällen Förderleistungen für die Einstellung und Beschäftigung von Bewerber*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderung in Anspruch nehmen.

Die Förderleistungen werden gewährt als

  • 1

    Zuschüsse zur Einstellung von Menschen mit einer Behinderung

    • Bei der Agentur für Arbeit kann ein Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt beantragt werden. Der Zuschuss liegt dann bei einer Höhe von 70 Prozent des Gehaltes und wird im Regelfall bis zu 24 Monate gewährt.
    • Eine weitere Möglichkeit hierbei ist es, den*die Mitarbeiter*in mit Behinderung zunächst drei Monate auf Probe einzustellen. Somit kann im Zweifelsfall geschaut werden, ob die Tätigkeit optimal ausgeführt werden kann. Als Arbeitgeber*in kann das Entgelt von der Agentur für Arbeit in voller Höhe erstattet werden.
  • 2

    Zuschüsse für Hilfen im Arbeitsleben von Menschen mit einer Behinderung

    Diese Fördermittel und Hilfen können beim zuständigen Integrationsamt beantragt werden. Hierbei können Zuschüsse für die Errichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes bezogen werden, wenn der Behinderungsgrad bei mindestens 50 Prozent liegt. Die Kosten sind individuell und werden meist in voller Höhe erstattet. Dadurch können alle Kosten gedeckt werden, die für einen optimal ausgestatteten Arbeitsplatz benötigt werden.

  • 3

    Zuschüsse zur Ausbildung von Menschen mit einer Behinderung

    • Für das Ausbildungsangebot für angehende Auszubildende mit Behinderung können Arbeitgeber*innen einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. In begründeten, individuellen Ausnahmefällen kann ein Zuschuss von 100 Prozent gewährt werden.
    • Neben den Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung, können sich Arbeitgeber*innen vom Integrationsamt ebenfalls die Kosten der Prüfungsgebühren in voller Höhe erstatten lassen.
    • Auch ausbildungsbegleitende Hilfen, wie zum Beispiel Förderunterricht werden von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es hierzu einen passenden Ratgeber für Arbeitgeber*innen zum Thema Schwerbehinderte Menschen im Betrieb.

Prämien für Arbeitgeber*innen

Zu den jeweiligen Zuschüssen von Integrationsamt und Agentur für Arbeit, können Arbeitgeber*innen Prämien erhalten. Es gibt zwei Arten von Prämien. 

  • Einerseits kann eine Prämie vom zuständigen Integrationsamt dann ausgestellt werden, wenn dieses das betriebliche Eingliederungsmanagement als ein besonders gutes Beispiel und als besonders gelungen empfindet. 
  • Andernfalls kann eine Prämie dann ausgezahlt werden, wenn das Integrationsamt die Berufsausbildung von Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung im Unternehmen als besonders gelungen ansieht und der Abschluss dementsprechend gut ist. 

In welcher Höhe diese Prämien ausgezahlt werden, wird individuell vom Integrationsamt entschieden und kann nach Angaben nicht pauschalisiert werden.

Eine Frau erklärt einem Mann etwas an einem Whiteboard. | © ThisIsEngineering / pexels.com Als Unterstützungsmöglichkeit für Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung stellt das Integrationsamt Job Coaches zur Verfügung. (ThisIsEngineering / pexels.com)

Unterstützungsmöglichkeit für Arbeitgeber*innen

Neben Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, haben Arbeitgeber*innen die Chance auf eine weitere  Unterstützungsmöglichkeit. Hier handelt es sich jedoch nicht um Kostenerstattungen.
Als weitere Unterstützungsmöglichkeit bietet das Integrationsamt den Arbeitgeber*innen die Möglichkeit sogenannte "Job-Coaches” in ihr Unternehmen einzuladen. Diese sind speziell für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung in einem Unternehmen ausgebildet. Gemeinsam mit dem*der Angestellten mit Behinderung und in Kooperation mit dem Arbeitgeber*in werden die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bewältigt. Aber nicht nur in Krisen stehen Job-Coaches zur Verfügung, auch bei generellen Fragen und Hilfen im alltäglichen Arbeitsleben können sie hinzugezogen werden. Weitere Informationen zum Job-Coaching finden Sie auf der Seite des Integrationsamtes.

Fazit – sollte ich als Arbeitgeber*in einen Menschen mit einer Behinderung einstellen?

JA, definitiv! Denn Menschen mit einer Behinderung haben das Recht auf die Teilhabe im Berufsleben - genau wie Menschen ohne Behinderung. Eine Behinderung bedeutet nicht automatisch, dass die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Manche Behinderungen haben keinerlei Auswirkung auf den Arbeitsalltag, sind nicht sichtbar oder können sogar zum entscheidenden Leistungsvorteil werden. Sollten Menschen mit Behinderung doch Unterstützung für ihren Arbeitsalltag brauchen, gibt es viele Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt haben hierfür spezielle (finanzielle) Angebote, mit denen Arbeitgeber*innen in ihrem Unternehmen Inklusion ganz leicht möglich machen können.


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