Ansprechpartner für Unternehmen
Um die Anstellung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und sie bestmöglich im Arbeitsalltag zu unterstützen, können Unternehmen vom Staat eine Vielzahl finanzieller Förderungen erhalten. Hier finden Sie die Ansprechpartner und Zuständigkeiten dafür.

Mit den richtigen Förderungen werden Menschen erfolgreich ins Arbeitsleben integriert. (unsplash)
Unternehmen sind bei der Frage, wie Sie Menschen mit Behinderungen am besten in den Arbeitsalltag integrieren, nicht auf sich allein gestellt. Staat und Institutionen unterstützen mit Informationen, Hilfsangeboten und finanziellen Förderungen.
Die Agentur für Arbeit
Ob Fragen nach der Ausgleichsabgabe, Eingliederungszuschüsse oder Ausbildungsvergütungen – die Agentur für Arbeit bietet zahlreiche Fördermaßnahmen für private Arbeitgeber*innen, die Mitarbeitende mit Behinderungen einstellen wollen. Da jedes Unternehmen individuell aufgestellt ist, ist es immer von Vorteil, direkt bei der Arbeitsagentur anzufragen und mit einem persönlichen Gespräch herauszufinden, welche Förderungsmaßnahmen für Sie in Frage kommen.
Das Integrationsamt
Sie wollen Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen, die bedürfnisorientiert gestaltet sind? Haben Fragen, die sich mit dem Eingliederungsmanagement sowie dem möglichen Ausgleich von besonderen Belastungen beschäftigen? Oder Sie wollen generell wissen, welche Kriterien Sie für Arbeitsplätze von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen erfüllen sollten, um diese bestmöglich zu fördern?
Antworten auf noch viele weitere mögliche Fragen bekommen Sie ausführlich beim Integrationsamt. Dieses unterstützt Sie und auch bereits Mitarbeitende mit Behinderungen in allen Belangen der Arbeitsplatzgestaltung und Integration.
Betriebliche Eingliederungsmaßnahmen
Seit 2004 sind Unternehmen per Gesetz zum Eingliederungsmanagement verpflichtet. Hierbei können Sie ebenfalls auf das Integrationsamt zurückgreifen oder nutzen einen Integrationsfachdienst Ihrer Wahl. Diese sind auf die (Re-)Integration von Menschen mit Behinderungen spezialisiert und kümmern sich mit Ihnen zusammen um die Wiedereingliederung von Mitarbeiter*innen.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen
Es ist nicht immer leicht zu erkennen, ob die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherungen, die Jobcenter, die Unfallversicherungen oder das Integrationsamt die im Einzelfall relevanten Leistungserbringer sind.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen lotsen Arbeitgeber durch den manchmal unübersichtlichen Förderdschungel. Diese ist besonders für Arbeitgeber*innen äußerst hilfreich und entlastet sie. Die neuen Einheitlichen Ansprechstellen machen es Unternehmen leichter, Menschen mit Behinderung einzustellen, auszubilden oder zu beschäftigen.
Mit gutem Beispiel voran
Bei der Integration von Menschen mit Behinderungen gibt es kein „Standardvorgehen“. Aber die Institutionen können Ihnen schneller individuelle Wege aufzeigen, die für Sie als Arbeitgeber*in gut umzusetzen sind – am Ende langfristig sogar Kosten einsparen und nachhaltig die ganze Unternehmenskultur bereichern können.
Sie sind dabei nicht allein. Denn es gibt sie und es werden immer mehr: Unternehmen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt bereitgestellt haben – die erfolgreich gefördert werden und mittlerweile auf die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeitender*innen nicht mehr verzichten würden.