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Inklusion in der Berufsausbildung

Berufsausbildungen sind ein wichtiges Fundament für die Teilhabemöglichkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Arbeitsleben. Daher ist es umso wichtiger diese jungen Menschen während der Ausbildung in ihren individuellen Bedarfen entsprechend zu unterstützen.

Eine Frau steht mit mehreren Büchern in den Händen in einer Bibliothek | © pixabay.com

Inklusion spielt auch in der Ausbildung eine wesentliche Rolle. (pixabay.com)

Inklusion erfolgt maßgeblich auch in der beruflichen Bildung. Zugleich entsteht durch berufliche Bildung eine wesentliche Grundlage zur Teilhabe in der Arbeitswelt und bietet ein stetig steigendes selbstbestimmtes Leben. Entsprechend relevant sind dann die Rahmenbedingungen und die Praxis der Berufsausbildung für den Fokus Inklusion.

Die Förderung von Inklusion und die Teilhabe am beruflichen Alltag ist an diverse rechtliche Rahmenbedingungen von Berufsbildungsgesetz bis hin zur Handwerkskammer angeknüpft. 
Inklusionsorientierte Berufsausbildungen und -angebote richten sich an die individuelle Ausgangslage der betroffenen Person. 

In der Sozialgesetzgebung wird nochmals zwischen zwei Aspekten unterschieden. Die Unterscheidung findet zwischen Angeboten für „Menschen mit Behinderung“ (SGB IX §2) und Angeboten für „Menschen mit Förderbedarf“ (SGB III. §78) statt. Durch diese Unterscheidung ist es möglich, den Jugendlichen die bestmögliche Berufsausbildung und Unterstützungsleistungen an bestimmten, für sie vorhergesehenen Lernorten, anzubieten. Als förderbedürftig gelten hierbei all diejenigen, die durch eine Lernschwäche oder durch soziale Hintergründe Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung abzuschließen.

Wichtige Angebote für förderbedürftige Menschen

  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Einrichtungen sollen den Jugendlichen helfen, gewisse Qualifizierungen für einen bestimmten Beruf zu erreichen. 
  • Flexible, assistierte Ausbildung. Durch dieses Angebot kann der oder die Auszubildende in enger Kooperation mit dem Ausbildungsbetrieb agieren und somit die berufliche Bildung entsprechen den individuellen Fähigkeiten gestalten.
  • Jugendsozialarbeit. Diese Kooperation bietet einkommensschwachen Personen eine Chance auf eine angemessene Ausbildung, durch beispielsweise Teilzeitausbildungen.

Wichtige Angebote für Menschen mit Behinderung

  • Die duale Ausbildung basierend auf dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Wesentlich hierbei ist die Priorität in „regulären“ Ausbildungsberufen, die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Ausbildung selbst und bei Prüfungen sowie eine klare Ausbildungsregelung in Bezug auf Förderpläne. 
  • Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen die Berufsausbildung erschweren oder gar unmöglich aussehen lassen. Die erforderlichen Hilfen sollen zu einer Erwerbsfähigkeit entsprechend der Fähigkeiten beitragen.
  • Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf können eine anerkannte Ausbildung in Berufswerken erlernen. Die Ausbildung ist nach den besonderen Bedarfen geregelt. Die Bildungswerke bestehen meist aus modernen Ausbildungsstätten, Berufsschulen und Wohngelegenheiten mit fachlicher Betreuung. 

Mittlerweile werden immer mehr verschiedene Ausbildungsberufe für Jugendliche oder auch Erwachsene mit Förderbedarf oder Behinderung angeboten. Die Ausbilder*innen arbeiten hier in enger Kooperation mit wichtigen Anlaufstellen, um die bestmögliche Ausbildung zu garantieren. 2018 haben bereits 7500 Menschen mit jeglicher Art von Behinderung ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.


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