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Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

In Deutschland sind rund 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. 80 Prozent davon werden zu Hause gepflegt. Immer mehr Betroffene erkranken zudem an Demenz und benötigen deshalb rund um die Uhr Betreuung.

Eine junge Frau und eine Seniorin sitzen an einem gedeckten Tisch. | © pexels

Mittlerweile erleben Wohngemeinschaften mit unterschiedlichen Altersgruppen wieder eine Renaissance. (pexels)

Die demographische Entwicklung in Deutschland wird sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen, da zu den niedrigen Geburtenraten eine immer höhere Lebenserwartung hinzu kommt. Die ohnehin angespannte Situation wird durch den Umstand, dass sich immer weniger Schulabgänger*innen für einen Job in der Pflege entscheiden, weiter verschärft. 

Es wird deshalb zwangsläufig notwendig sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt im Bereich der Pflege weiter zu erleichtern. Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannte Pflegestärkungsgesetz bereits erste Schritte zur Eingliederung verabschiedet. Das Gesetz schafft nämlich spürbare Erleichterung für die Pflege und Betreuung in häuslicher Gemeinschaft - auch bekannt unter dem Begriff der „24-Stunden-Pflege“.

Häusliche Gemeinschaft

Anders als in Pflegeheimen oder spezielleren Wohnformen wie Demenz-Wohngemeinschaften, wohnen die pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten nach wie vor in den eigenen vier Wänden. Bei dem Modell der häuslichen Gemeinschaft lebt die pflegende Person - wiederum anders als bei der ambulanten Pflege - mit der pflegebedürftigen Person im gleichen Haushalt zusammen.

Die Pflegerinnen und Pfleger sind also eine Art fachkundiger Mitbewohner beziehungsweise fachkundige Mitbewohnerin und ermöglichen durch dieses Zusammenleben eine ganztägige Pflege, die auch bei Notfällen in der Nacht eingreifen und reagieren kann. Dieses Betreuungsmodell verbindet gewissermaßen die ambulante Pflege mit der Betreuung in einem Wohnheim.

Diese Art der informellen Betreuung von älteren beziehungsweise generell pflegebedürftigen Menschen, wird in Deutschland immer gefragter, weil pflegebedürftige Personen bei dieser Art ihr größtes Anliegen erfüllen könne, nämlich das Leben in der gewohnten Umgebung.

Eine ältere Frau guckt aus einem Fenster und lächelt. | © pexels Altenwohnheime und Altenheime sind stationäre Wohnformen für Senioren, die nicht mehr in den eigenen vier Wänden wohnen können oder möchten. (pexels)

Anhebung des Pflegegeldes

Mit der Anhebung des Pflegegeldes wird auch die Inanspruchnahme einer sogenannten „24-Stunden-Pflege“ deutlich günstiger und zu einer erheblichen Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Anspruch auf das pauschale Pflegegeld hat jede*r, die/der sich selbst um die Versorgung einer pflegebedürftigen Person kümmert. Ergänzend zum Pflegegeld (zum Beispiel monatlich 600 Euro bei PG2), ist es den pflegende Person unter Umständen erlaubt, zusätzliche pflegerische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Gegenüber den monatlichen Zuzahlungen, die man üblicherweise für einen Platz im Pflegeheim zahlen müsste, ergibt sich hieraus nicht nur ein persönlicher, sondern auch ein finanzieller Vorteil bei der Inanspruchnahme einer ausländischen Pflegekraft.

Das Problem der Arbeitszeiten

Der Aufgabenbereich der pflegenden Person ist vielfältig und erstreckt sich über die verschiedenen Verpflichtungen im Haushalt – zum Beispiel Kochen oder Reinigen – bis hin zum Begleiten der pflegebedürftigen Person zu Arztterminen und anderen persönlichen Verpflichtungen oder Freizeitaktivitäten. 

Zunächst erscheint diese Betreuungsform unkompliziert und vorteilhaft für beide Seiten. Eine ununterbrochene Abrufbarkeit ist jedoch nach deutschem Arbeitsrecht nicht vorhergesehen, oder müsste zusätzlich entlohnt werden. Wie genau die zusätzlich Entlohnung vergütet wird, ist dann häufig eine Sache die die Parteien untereinander ausmachen. Das führt dazu, dass die pflegenden Personen rechtswidrig benachteiligt werden beziehungsweise über ihre Rechte nicht aufgeklärt.

eine ältere Dame sitzt an einem Tisch | © pixabay Über 14.000 zugelassene Pflegedienste in Deutschland unterstützen pflegebedürftige Menschen. (pixabay)

Pflegekräfte meistens aus dem Ausland

Das Problem mit rechtswidrigen Arbeitsverhältnissen wird durch das Problem verstärkt, dass die pflegenden Fachkräfte häufig auch an sprachlichen Barrieren stoßen. Das ist nicht verwunderlich, wenn bereits viele Bundesbürger*innen an den juristischen Formulierungen des deutschen Arbeitsrechts scheitern. 

Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege geht derzeit davon aus, dass ganze 90 Prozent der Betreuungspersonen auf die ein oder andere Art illegal beschäftigt sind. Entweder wird den Pflegenden zu wenig gezahlt, es werden Ruhezeiten ignoriert oder keine Steuern gezahlt, weil die ausländischen Kräfte in Deutschland nicht einmal gemeldet sind. 

Dass Pflegekräfte aus dem Ausland notwendig sind, um den demographischen Wandel zu schultern ist unumstritten und innerhalb der Europäischen Union auch vergleichsweise einfach. Trotzdem müssen diese so wichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtlich die gleiche Stellung erhalten wie eine deutsche Fachkraft.
Nur so kann dieses, an sich sehr gute Modell der häuslichen Gemeinschaft, für beide Seiten gewinnbringend sein.

 


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