Sanitätshaus – Versorger von Hilfsmitteln
Als Bindeglied zwischen Patient*innen, Ärzt*innen und Krankenkassen sind Sanitätshäuser wichtige Partner in der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Hier berät ausgebildetes Fachpersonal zu den einzelnen Hilfsmitteln.
Fußprothesen gibt es in vielen verschiedenen Farben (pixabay)
Sanitätshäuser sind Dienstleistungsunternehmen der Gesundheitsbranche, die sich auf die Versorgung von medizinischen Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien spezialisiert haben. Oft werden Sanitätshäuser auch Orthopädie-Häuser oder Reha-Center genannt. Manche haben ein breites Produktangebot, andere wiederum sind auf bestimmte Hilfsmittelgruppen wie Orthopädie- oder Inkontinenzprodukte spezialisiert.
Die große Stärke eines Sanitätshauses liegt in der individuellen, kompetenten Beratung sowie in der passgenau auf den jeweiligen Bedarf abgestimmten Versorgung. Bei den Sanitätshausfachangestellten handelt es in der Regel um ausgebildete Menschen in der Gesundheits-, Orthopädie- oder Prothetikbranche.
Komplettanbieter in der Gesundheitsbranche
„Ein Sanitätshaus ist das Bindeglied zwischen der ärztlichen Behandlung und der Genesung. Wir führen auf der einen Seite die Verordnung eines Arztes oder eines anderen Gesundheitsorganes im Bereich Heil- und Hilfsmittel aus und verhelfen so dem Patienten zu einer raschen Genesung“, erklärt Fachexperte Oliver Barth die Aufgabe eines Sanitätshauses.
Im Idealfall erfahren Behandelte die Versorgung eines Sanitätshauses wie aus einer Hand, obwohl mehrere Parteien – medizinisches Fachpersonal, Krankenhaus und Sanitätshaus – daran beteiligt sind. „Als Komplettanbieter sichern Sanitätshäuser somit eine optimale Versorgung der Patienten nach neuesten medizinischen Qualitätsstandards“, bestätigt Lars Wedmann, ebenfalls Fachexperte.
Wenn Behandelte mit einem ärztlichen Rezept zu einem Sanitätshaus kommen, wird zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten beraten. Das Sanitätshaus übernimmt dann die Kommunikation mit dem Kostenträger – wie beispielsweise die Kranken- oder die Pflegekasse. Nachdem dieser die Kostenübernahme bewilligt, wird die Person mit den jeweiligen Hilfsmitteln versorgt. Auch nach der Versorgung bleibt das Sanitätshaus weiterhin erster Ansprechpartner – für den Fall, dass behandelte Personen nicht zufrieden beziehungsweise das Hilfsmittel noch nicht optimal angepasst sein sollte.