Rollstuhlgerechte Flure und Dielen
Kleine Räume, wie zum Beispiel die Diele oder der Flur können von Personen, die im Rollstuhl sitzen, nur durch Vorwärts- und Rückwärtsfahren genutzt werden. Deshalb ist auch hier genügend Bewegungsfläche für mehr Sicherheit und Komfort für einzuplanen.

Flure sollten großzügig und rutschhemmend sein, damit sie von Rollstuhlfahrer*innen problemlos und sicher genutzt werden können. (unsplash)
- Hauptwege (z. B. zu Hauseingang, Garage, Müllsammelbehälter) müssen auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos befahrbar sein. Das Längsgefälle darf 3% und das Quergefälle 2% nicht überschreiten.
- Ist eine Wendemöglichkeit z.B. im Flur erforderlich, so muss eine Fläche vom 1,50 m Breite und 1,50 Länge eingeplant werden.
- Auch vor dem Garderobenschrank ist eine Bewegungsfläche notwendig. Sind Regale oder Möbel seitlich anzufahren, benötigt man als Rollstuhlfahrer*in eine Fläche von 1,20 m Platz, um seitlich heranfahren zu können.
- Zwischen Wänden innerhalb der Wohnung (z.B. Flur) muss die Bewegungsfläche mindesten 1,20 m betragen, sie darf nicht durch Handläufe, Heizkörper oder Möblierung etc. eingeengt werden.
- Bodenbeläge im Gebäude müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.
- Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
- Für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die einen Rollstuhl benutzen, ist ein Rollstuhlabstellplatz, vorzugsweise im Eingangsbereich des Hauses oder vor der Wohnung, zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl vorzusehen. Der Rollstuhlabstellplatz muss mindestens 190 cm breit und mindestens 150 cm tief sein.

Text: Dipl.-Ing. Gabriele Paulisch, EnableMe-Fachexpertin
Quelle: Barrierefreies Planen und Bauen, Lothar Marx