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Pflegedienste für Menschen mit Behinderung

Immer mehr Menschen mit einer Behinderung oder schwerer Krankheit möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Für die professionelle Unterstützung im Alltag sorgen gemeinnützige oder private Pflegedienste.

Person im Rollstuhl in einer Küche | © pexels

Eine barrierefreie Küche kann für Menschen mit einer körperlichen Einschränkungen vieles erleichtern. (pexels)

Menschen mit einer Behinderung oder schweren Krankheit sind oft in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen - insbesondere wenn sie trotz ihrer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden führen möchten.

Häufig muss für die Pflege und die Bewältigung alltäglicher Dinge die Hilfe pflegender Angehöriger in Anspruch genommen werden. Gemäß der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2019 ungefähr 3,5 Millionen Pflegebedürftige und damit rund 80 Prozent aller pflegebedürftiger Personen zu Hause versorgt – 2,33 Millionen davon hauptsächlich durch Angehörige.

Doch diese Pflege kann Eltern, Kinder und andere Angehörige mit der Zeit auch überfordern. Zudem werden sie selbst älter, erkranken oder sterben. Vielleicht leben Menschen mit Behinderung wochentags auch an einem externen Wohnplatz und kehren nur für das Wochenende nach Hause zurück. Doch auch dann ist vielerorts Unterstützung von außen gefragt.

Pflegedienste helfen und unterstützen

Verschiedene Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Der PARITÄTISCHE, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) oder private Pflegedienste sind eine Ergänzung oder Alternative bei der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen, damit sie auch mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Wichtige Rolle der Mobilen Sozialen Dienste

Mobile Soziale Dienste bieten Menschen mit Behinderung pflegerische Hilfe, hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung im Studium und Beruf oder Begleit- und Fahrdienste an – von einigen Stunden am Tag bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung.

Eine spezielle Unterstützung in der Kinderkrankenpflege oder auch nur der Bezug eines Mahlzeitendienstes ist ebenfalls möglich. Geleistet werden diese von Mitarbeiter*innen der Pflegedienste, geschulten Absolvent*innen des Bundesfreiwilligendienstes oder von Teilnehmer*innen des Freiwilligen Sozialen Jahres.
Finanziert werden diese Leistungen von den Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und den Betroffenen selbst.

Spezielle Hilfe für Familien

Wohlfahrts- und Behindertenverbände helfen auch Familien mit Kindern mit Behinderung. Diese können zum Beispiel Hilfe von den Familienentlastenden Diensten (FED), den Familienunterstützenden Diensten (FUD) oder Fachdiensten für Offene Hilfen anfordern. Das Angebot des FUD richtet sich ausschließlich an Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt.

Der FUD ist meist an größere Institutionen, wie zum Beispiel die Lebenshilfe gekoppelt. Ihr Angebot umfasst Dienstleistungen wie die Betreuungs- und Pflegehilfen, Fahrdienste, sozialpädagogische Betreuung und Begleitung von Familien, die sozialrechtliche Beratung oder auch die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung.

Art und Umfang der Leistungen werden zwischen den Familien und den verschiedenen Diensten individuell vereinbart. Familien, die diese Form der Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, sollten sich vom Anbieter auch bezüglich der Kostenübernahme beraten lassen. Möglichkeiten der Finanzierungen bestehen über die Pflegeversicherung und über die Eingliederungshilfe. Welche Leistungen übernommen werden, entscheiden die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger.

Assistenz ermöglich ein selbstständigeres Leben

Immer häufiger nachgefragt wird die persönliche Assistenz. Diese ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihr Leben so selbstbestimmt wie nur möglich zu führen. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des Lebens, in denen Menschen aufgrund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Bei der persönlichen Assistenz fungieren die Menschen mit Behinderung als Arbeitgeber*innen, die Assistentinnen oder Assistenten beschäftigen.

Beim persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung im Rahmen der vereinbarten Kriterien und Auflagen selbst entscheiden, wann, in welchem Umfang und von wem sie Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. In Deutschland können Menschen mit Behinderung - die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben - ein persönliches Budget beantragen.

Gemeinnützig oder privat?

Das Angebot an privaten und gemeinnützigen Pflegediensten ist groß. Von den insgesamt fast 15.000 zugelassenen ambulanten Pflegediensten befand sich im Jahr 2019 die Mehrzahl in privater Trägerschaft. Da die Anzahl der Menschen mit Behinderung, die zu Hause betreut werden, seit 2011 um etwa 30 Prozent gestiegen ist, hat sich auch das Angebot der Pflegedienste kontinuierlich entwickelt. 

Bei der Wahl des passenden Pflegedienstes sollte deshalb die Qualität der Pflege entscheidend sein und nicht das günstigste Angebot. Wenn die finanziellen Möglichkeiten jedoch erschöpft sind, können sich Menschen mit Behinderung bei den Pflegekassen, den Gesundheitsämtern, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege oder den Landesverbänden der privaten ambulanten Pflegedienste über die Angebote der nächstgelegenen Dienste informieren. Oft hilft es auch, sich im Bekanntenkreis umzuhören, wer gute oder schlechte Erfahrungen mit verschiedenen Pflegediensten gemacht hat.


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