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Behindertenfahrdienste fördern individuelle Mobilität

Für Menschen mit Behinderung sind Fahrdienste von großer Bedeutung. Sie ermöglichen ihnen eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung ihrer Aktivitäten und erleichtern ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Straße | © Zain Saleem/unsplash

Für Menschen mit Behinderung sind Fahrdienste von großer Bedeutung. (Zain Saleem/unsplash)

Ob mal eben schnell zum Shopping, ins Kino, zum Treffen mit Freund*innen, zur Arztpraxis, zur Schule oder zum Arbeitsplatz - für Menschen mit Behinderung kann der Transport von A nach B verhältnismäßig schwierig sein. Wenn kein eigenes Fahrzeug mehr gelenkt werden kann und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht barrierefrei nutzbar sind, sind Menschen mit Behinderung auf die Unterstützung von Behindertenfahrdiensten angewiesen.

Behindertenfahrdienste unterstützen die individuelle Mobilität

Behindertenfahrdienste spielen eine wichtige Rolle bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft. Denn der eingeschränkte Bewegungsradius führt vielfach zu einer Isolation der Betroffenen. Mit dem Transport durch Behindertenfahrdienste ist eine Integration leichter zu erreichen. Der Transport ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Mobilität, Unabhängigkeit und Integration.

Fahrdienste zur Arbeit, Schule oder Freizeitaktivitäten

Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtsverbände haben besondere Behindertenfahrdienste eingerichtet. Aber auch viele private Anbieter oder Taxi-Unternehmer fahren Menschen mit Behinderung zur Arbeit oder zu Ausbildungsstätten und Schulen. Auch zu Veranstaltungen jeglicher Art, zum Einkaufen, zu privaten Besuchen oder zu Freizeitaktivitäten können Menschen mit Behinderung mit den Behindertenfahrdiensten gefahren werden.

Ein Rollstuhlfahrer fährt über eine Rampe  in ein Auto | © Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de In Berlin bietet unter anderem das Tochterunternehmen der BVG „Berlkönig“ rollstuhlgerechte Fahrdienste an. (Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de)

Deutschlandweites Angebot der freien Wohlfahrtsverbände

Zu den größten Anbietern von Behindertenfahrdiensten gehört das Deutsche Rote Kreuz. Der Fahrdienst des DRK für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung verfügt über viele moderne Spezialfahrzeuge und ermöglicht auch Menschen im Rollstuhl mehr Mobilität und einen bequemen und sicheren Transport. Speziell ausgebildete Fahrer*innen gehen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein.

Auch der Malteser Fahrdienst ist im Auftrag von Schulen, Tagesstätten und anderen Einrichtungen sowie auch individuell für einzelne Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität unterwegs. Jedes Jahr legen die Fahrdienste der Malteser in Deutschland mit rund 2.700 Fahrzeugen etwa 60 Millionen Kilometer für ihre Fahrgäste zurück.

Auch beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist der Behindertenfahrdienst Teil des Dienstleistungsangebotes für Menschen mit Behinderung. Wer genau die Fahrdienste in Anspruch nehmen kann, ist auf der Website des ASB nachzulesen. Für mehr Mobilität im Alltag sorgt ebenso der Behindertenfahrdienst der Johanniter.

Wer übernimmt die Kosten?

Grundsätzlich sind Fahrdienste Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz und werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es herrscht aber häufig Ungewissheit hinsichtlich der Kostenübernahme von Behindertenfahrdiensten.

Da das Sozialgesetzbuch IX vorschreibt, dass „Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben“ gewährt werden müssen (SGB IX § 55 Abs. 2), ist eine Kostenunterstützung möglich. Wie hoch diese ausfällt, ist jedoch kommunal geregelt, da „die Ausführungsbestimmungen zum Sozialgesetzbuch Ländersache“ sind, so Susanne Büllersbach vom Bezirk Oberbayern.

Die örtlichen Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes erteilen gerne Auskunft und auch die Malteser unterstützen Betroffene über die reine Personenbeförderung hinaus bei der Antragstellung auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder das Sozialamt.

Eine alte Trambahn | © Luiz Felipe/unsplash Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel nicht barrierefrei nutzbar sind, sind Menschen mit Behinderung auf die Unterstützung von Behindertenfahrdiensten angewiesen. (Luiz Felipe/unsplash)

Wer hat Anspruch auf Mobilitätshilfen?

Prinzipiell können nur mobilitätseingeschränkte Menschen, die das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben, die Mobilitätshilfe in Anspruch nehmen. Ausnahmen sind jedoch möglich. Sollte wegen einer schweren Gehbehinderung eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich sein, kann einem die Leistung gewährt werden.

Ist der Antrag erst einmal bewilligt worden, hat man dann in den meisten Kommunen freie Wahl unter den verschiedenen Fahrdienstanbietern.

Auch wenn Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch einen Fahrdienst einen gewissen Spielraum erhalten, so ist immer noch einiges an Planung nötig, beispielsweise soll der Fahrtwunsch teilweise einige Tage im Voraus gemeldet werden. Manche Fahrdienste bieten auch einen Begleitservice für die Aktivitäten zwischen Hin- und Rückfahrt an.

Der Familienratgeber bietet eine Suche für Fahrdienste an. Wenn Sie bei Schlagwörtern „Fahrdienst“ und bei Suchgebiet Ihre PLZ oder Ortschaft angeben, werden Ihnen verschiedene Einrichtungen vorgeschlagen.


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