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Autofahren nach einem Schlaganfall

Schlaganfall-Betroffene verlieren oftmals Fähigkeiten, die für sie selbstverständlich waren: Das Sprechen fällt schwer, der Gleichgewichtssinn ist gestört, die kognitive Leistung nimmt ab und auch die früher alltägliche Autofahrt kann eine große Herausforderung darstellen.

eine verlassene Straße in ruhiger Landschaft | © pixabay

Lange Autofahrten können für Betroffene anstrengend sein. (pixabay)

Wer ein Fahrzeug führen will, muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Ist die Fahreignung aufgrund einer Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht gegeben, darf man nicht ans Steuer – selbst wenn man noch in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Obwohl es hierzulande keine Meldepflicht bei neurologischen Erkrankungen gibt, muss „Vorsorge getroffen“ werden.

Das bedeutet, jeder trägt die Verantwortung für seine Teilnahme am Straßenverkehr selbst. Wer allerdings aufgrund einer Erkrankung fahruntauglich ist und sich ohne Überprüfung der Fahreignung ans Steuer setzt, handelt verantwortungslos, denn dadurch gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen.

Folgende Checkliste kann helfen, die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall richtig einzuschätzen und nötige Maßnahmen zu ergreifen:

  • Besorgen Sie sich Informationen  zum Thema „Autofahren nach Schlaganfall“. Sprechen Sie mit Ärzt*innen, Ihren Physiotherapeut*innen und gegebenenfalls mit einer Fahrschule, die sich mit der Situation von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auskennt.
  • Holen Sie medizinische Gutachten ein, wenn die Fahreignung geprüft werden muss. Dann sind Sie im Falle einer Verkehrskontrolle oder eines möglichen Unfalls auf der sicheren Seite. In welchen Fällen ein Gutachten nötig ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Hausarztpraxis. Sie kann Sie medizinisch beraten und gegebenenfalls Fachärzt*innen nennen, die das medizinische Gutachten erstellen können. Ist ein Gutachten nötig, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Dekra oder TÜV, wobei in manchen Bundesländern der TÜV für die Beurteilung der Fahreignung zuständig ist.
  • Klären Sie im Vorfeld, die Finanzierung von Gutachten, möglicherweise benötigten Hilfsmitteln oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug. Infrage kommen folgende Kostenträger: Berufsgenossenschaft, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt (für Selbstständige und Freiberufler), Sozialamt, Unfallkasse, Versicherungen, zum Beispiel Unfallversicherung bei Verkehrsunfällen, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen.
  • Informieren Sie sich über geeignete Fahrschulen, um sicherzustellen, dass Sie nach dem Schlaganfall wieder fahrtauglich sind. Sie sollten gegebenenfalls eine Übungsfahrt durchführen oder weitere Schulungsmaßnahmen vereinbaren.
  • Falls nötig, informieren Sie die Führerscheinstelle über die bestehenden Einschränkungen. Tun Sie dies jedoch nur nach Absprache mit Ihrer Arztpraxis, spezialisierten Fahrlehrer*innen oder rechtlicher Beratung. Wie oben geschrieben, sind sie nämlich auch nach einem Schlaganfall grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt – und wollen beim Amt sicher keine schlafenden Hunde wecken.
  • Lassen Sie ihr Fahrzeug wenn nötig von einem spezialisierten Fachbetrieb umbauen.

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