Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer
Skip to Content Skip to Mainnavigation Skip to Meta Navigation Skip to Footer

Rehabilitation nach einer Erkrankung

Eine Rehabilitation soll Betroffenen helfen, die Folgen nach einer Erkrankung möglichst gut zu bewältigen und im Alltag zurechtzukommen. Bestandteile der Rehabilitation sind unter anderem verschiedene Therapien, aber auch Vorbereitungen zur Berufseingliederung.

Die Rehabilitation kann in drei Arten untergliedert werden. Die medizinische Rehabilitation zielt auf eine Verbesserung der körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten ab. Eine Wiedereingliederung in das Berufsleben, aber auch eine Umschulung fallen unter die berufliche Rehabilitation. Die soziale Rehabilitation hat nicht nur ein möglichst selbstbestimmtes Leben zum Ziel, sondern auch die soziale Teilhabe an der Gesellschaft. Es kommen verschiedene Therapien und Terapieformen infrage.

Lesen Sie dazu auch unsere Artikel zu Ergotherapie und Musiktherapie.

Rehabilitation: Wiedereingliederung durch Therapien

Unter Rehabilitation, kurz Reha, im medizinischen Sinn wird der Einsatz von Anwendungen bezeichnet, die darauf abzielen, die körperlichen und psychischen Folgen einer Erkrankung wiederherzustellen. Weiterhin soll die Behinderung oder Störung der Teilhabe auf ein Minimum reduziert werden. Zudem soll eine Wiedereingliederung in das Soziale Leben und Arbeitsleben ermöglicht werden. Während einer Reha haben Patient*innen oft eine Vielzahl an Anwendungen, die teils auch anstrengend sein können.

Eine Rehabilitation findet in einem interdisziplinären Umfeld statt. Es werden nicht nur verschiedene Therapien kombiniert, sondern Angehörige und Betroffene auch zukunftsorientiert beraten. Konzepte der Rehabilitation werden unterschieden in stationäre, teilstationäre und ambulante Rehabilitation.

Reha-Maßnahmen werden nur dann erbracht, wenn eine Reha-Bedürftigkeit und eine Reha-Fähigkeit vorliegen. Dies wird durch ein sozialmedizinisches Gutachten beurteilt. Kostenträger einer Reha können gesetzliche Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung sein. Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder der Sozialhilfe können auch Kostenträger einer Reha sein.


Ist dieser Artikel lesenswert?

Fehler melden? Jetzt Melden.

Haben Sie eine Frage an die Community?