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Frühkindliche Bildung – Auf den Anfang kommt es an

Nie wieder lernen wir so viel und schnell wie in unseren ersten Lebensjahren. Aus diesem Grund wird die frühkindliche Bildung immer mehr verbessert und gefördert, genauso wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen.

Gerade die ersten und die frühen Lebensjahre haben einen großen Einfluss auf die persönliche und soziale Entwicklung eines Kindes. Jedes Kind sollte deshalb die Möglichkeit bekommen, seine Potentiale zu entfalten und sich optimal entwickeln zu können. Neben der Familie selbst sind die Kindertageseinrichtungen die wichtigsten Orte, um die Entwicklung jedes Kindes zu begleiten und zu unterstützen. 

Frühkindliche Bildung ist ein zentrales Ziel der Agenda Bildung 2030 der UNESCO. Bis 2030 soll für alle Kinder, egal welchen Hintergrundes, der Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung gesichert werden, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die Schule zu ermöglichen.

Die frühkindliche Bildung von Kindern mit Behinderung ist besonders wichtig

Viele Eltern von Kindern mit Behinderung oder chronischer Krankheit wollen ihr Kind bestmöglichst unterstützen, haben aber meist die Sorge, bei der frühkindlichen Bildung etwas zu versäumen oder zu vergessen.

Hilfe und Orientierung für bieten deshalb Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren, die es nahezu in jeder Gemeinde gibt. Hier arbeiten Ärztinnen und Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologinnen und Psychologen sowie Fachleute der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und der Heilpädagogik eng miteinander zusammen. 

Diese Angebote sind ausgerichtet auf Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter und greifen insbesondere dann, wenn in körperlicher, geistiger und seelischer Entwicklung Unterstützung benötigt wird. In Deutschland gibt es ein fast flächendeckendes Netz an Frühförderstellen und Beratungsstellen.

Jedes Kind will sich entwickeln und lernen, egal ob mit oder ohne Behinderung

Die Teilhabe von Kindern mit Behinderung in der Gesellschaft beginnt bereits vor dem Eintritt in die Kindertagesstätte. Eltern von Kindern mit Behinderung können zudem bereits vor dem Kindergartenalter Leistungen zur frühkindlichen Erziehung in Anspruch nehmen. 

Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung entwickeln so, dank der Unterstützung durch erfahrene Fachleute, ihre Fähigkeiten und freuen sich über jegliche Fortschritte – wie jedes Kind. 

Die Lernschritte von betroffenen Kindern sind meist kleiner und dauern häufig über einen längeren Zeitraum an, bis sie sich gefestigt haben. Eltern sollten deshalb nicht gleich der Annahme sein, dass die Entwicklung des Kindes stehen geblieben ist. Denn auch ihr Kind lernt, nur eben im eigenen Tempo. Am Wichtigsten ist es, das Kind einfühlend zu begleiten und in seinen vorhandenen Fähigkeiten zu stärken. Ein zu hoher Ehrgeiz durch die Eltern kann durchaus negative Folgen haben.

Kindertagesstätten

Kinder mit und ohne Behinderung sollen, soweit es immer möglich ist, gemeinsam allgemeine Kindertageseinrichtungen besuchen. 

Eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Begleitpersonen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte können je nach Art und Schwere der Behinderung, die Inklusion der Kinder in der Gesellschaft fördern sowie die frühkindliche Bildung unterstützen. Kitas bieten zudem Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung bereits ab dem Säuglingsalter, aber auch im Kleinkind- und Schulalter an. 

Ab einem Alter von drei Jahren gibt es dann verschiedene Möglichkeiten sein Kind weiter zu fördern. Von Sonderkindergärten, in denen Kinder mit Behinderung unter sich sind, über Integrationskindergärten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung zusammen lernen und spielen bis hin zu Einzelintegration oder integrativen Gruppen in Allgemeinkindergärten.

Familienentlastende Dienste

Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf zusätzliche Betreuung. Die anfallenden Kosten trägt das zuständige Jugend- oder Sozialamt. Eltern müssen sich an diesen Kosten nicht beteiligen. 

Ebenfalls bieten diese Dienste Freiräume für Eltern, die ihre Kinder mit Behinderung zu Hause betreuen. Familienentlastende Dienste werden stundenweise, tageweise oder mehrtägig angeboten. Zu ihren Diensten gehören auch Fahrdienste, zum Beispiel zu Kindertagesstätten.


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