Versorgungstärkungsgesetz: Was ändert sich für Patienten?
Versorgungstärkungsgesetz: Was ändert sich für Patienten?
rehaVital klärt auf
Mit dem Ende Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: Versorgungsstärkungsgesetz) hat sich für Patienten einiges geändert, sie haben u. a. bei Facharztterminen, Rehabilitationsleistungen, Entlassung aus dem Krankenhaus oder ärztlicher Zweitmeinung mehr Möglichkeiten. Gerade für chronisch kranke Patienten, wie z. B. Schlaganfall-Patienten ist das von großer Bedeutung. Welche Möglichkeiten sich ihnen bieten und wie der Stand der Umsetzung ist, hat rehaVital in einem Artikel für die Patienten-Zeitschrift Schlaganfall-Magazin herausgearbeitet.
rehaVital setzt bereits seit 2014 ein eigenes ganzheitliches Versorgungskonzept für die qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung von Schlaganfall-Patienten um, an dem über 30 rehaVital-Mitgliedsunternehmen beteiligt sind. Im Rahmen dieses Versorgungskonzepts werden z. B. Schlaganfall-Fachberater in den Mitgliedsunternehmen durch ein mehrtägiges Kursprogramm weiterqualifiziert. Ein spezieller Patientenordner mit Informationen rund um das Thema Schlaganfall und Rehabilitation dient als Wegweiser für Patienten und Angehörige, der ihnen in der schwierigen Zeit nach einem Schlaganfall Hilfe und Orientierung bietet.
Möglichkeiten des neuen Gesetzes nutzen
Veröffentlichungen, u. a. in den Medien der Selbsthilfe-Organisationen, sind als weitere Unterstützung für die Patienten gedacht. „Gesundheitsminister Herrmann Gröhe hat in seiner bisherigen Amtszeit so viele neue Gesetze auf den Weg gebracht wie kaum einer vor ihm“, sagt Dr. Jürgen Fröhlich, der das rehaVital-Versorgungskonzept mitentwickelt. „Da ist es für Patienten und ihre Angehörigen nicht immer leicht, den Überblick zu behalten und die Auswirkungen und Folgen der Gesetzesänderungen zu verstehen.“ Mit der aktuellen Veröffentlichung im Schlaganfall-Magazin wolle rehaVital ihnen helfen, die sich bietenden Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen.
Der vollständige Artikel ist in der Oktober-Ausgabe des Schlaganfall-Magazins sowie im Internet unter www.samagazintv.de/aktuell/ (pdf zum Download – Seite 19 ff.) veröffentlicht.
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