UN-Behindertenrechtskonvention
UN-Behindertenrechtskonvention
Das Leitbild der UN-Konvention ist Inklusion.
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen ein uneingeschränktes und selbst verständliches Recht auf Teilhabe besitzen.