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Steuern, Pflege, Krankenversicherung: Das ändert sich 2019

Steuern, Pflege, Krankenversicherung: Das ändert sich 2019

Seit Jahresbeginn gibt es einige gesetzliche Neuerungen, die Arbeitnehmer, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung betreffen. Das Wichtigste im Überblick.
Zuschuss zur Wiederbeschäftigung von Langzeitarbeitslosen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen, die schon lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dabei wird der Lohn zeitlich begrenzt bis zu 100 Prozent übernommen. Wie stark die Löhne subventioniert werden, richtet sich nach dem Mindestlohn, sofern der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. In diesem Fall richtet sich der Zuschuss nach dem Tarif. Zusätzlich zum Lohnzuschuss können auch Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in diesem Artikel.
Weiterbildung wird stärker gefördert
Arbeitnehmer sollen durch das "Qualifizierungschancengesetz" ab 2019 einen leichteren Zugang zu Weiterbildungsangeboten erhalten. Weiterbildungen werden durch den Staat stärker als bisher gefördert, zudem wird die Beratung zu Qualifizierungsangeboten gestärkt. Ein Ziel des Gesetzes ist es, die Mensche dabei zu unterstützen, die Herausforderungen des Strukturwandels zu meistern. So sollen sie beispielsweise Veränderungen in ihrem Beruf für sich nutzen oder sich in Bereichen entwickeln, in denen Fachkräftemangel herrscht.
Wer sich weiterbilden möchte, hat auch die Möglichkeit, am kostenlosen Online-Mentoring für Menschen mit Behinderung teilzunehmen. Weitere Informationen zum Angebot von MyHandicap und Volunteer Vision.
Existenzminimum und Steuerfreibeträge für Arbeitnehmer steigen
Das steuerfreie Existenzminimum ist identisch mit dem Grundfreibetrag in der Steuer und steigt künftig in zwei Stufen: 2019 liegt er bei jährlich 9.168 Euro, 2020 bei jährlich 9.408 Euro. Auf diesen Einkommensanteil müssen Menschen keine Steuern  bezahlen.
Die Pflege wird gestärkt
Die pflegerische Versorgung in Krankenhäusern und Altenheimen soll gestärkt werden. Seit dem 1. Januar ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft, das regelt, wie viele Pflegekräfte in stationären Einrichtungen arbeiten müssen. Krankenhäuser, die weniger Pflegekräfte beschäftigen, sollen künftig auch weniger Patienten behandeln können.
Reha-Aufenthalt von pflegenden Angehörigen
Wenn pflegende Angehörige eine Reha antreten, können sie das pflegebedürftige Familienmitglied in der Reha parallel betreuen lassen -  so galt es schon lange. Neu ist, dass seit 2019 die Krankenkasse verpflichtet ist, die Versorgung des Pflegebedürftigen während des Kuraufenthalts abzusprechen und zu koordinieren, sollte die parallele Betreuung nicht möglich sein. Auch können pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha nutzen, selbst wenn medizinisch betrachtet eine ambulante Maßnahme ausreichen würde.
Kosten für Krankenfahrten zum Arzt
Seit Jahresbeginn ist es für schwerbehinderte Menschen oder Personen, die einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, einfacher, Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen erstattet zu bekommen. Für diese Gruppe gelten die Krankenfahrten nun automatisch als genehmigt, das heißt, sie müssen sich die Fahrtkosten nicht mehr vorab von der Kasse genehmigen lassen. Eine ärztliche Verordnung der Krankenfahrten ist dabei allerdings weiterhin genauso nötig wie die Entrichtung des Eigenanteils.
Krankenversicherung: Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt
Bei Selbstständigen nahmen die gesetzlichen Krankenkassen bislang ein fiktives Monatseinkommen von 2.284 Euro an. Dieses wurde nun auf 1.038,33 abgesenkt. Damit sinkt auch der Mindestbeitrag, den Selbstständige für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen, auf rund 190 Euro im Monat.