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Private Pflegeversicherung ab 2013 staatlich gefördert

Private Pflegeversicherung ab 2013 staatlich gefördert

Wer privat für Zeiten der Pflege vorsorgt, erhält zukünftig eine staatliche Förderung. Ab zehn Euro monatlicher Prämie schießt der Bund fünf Euro zu. So hat es das Kabinett beschlossen.

Infolge des demographischen Wandels mit immer mehr Menschen, die im Alter Pflege benötigen, wird die Finanzierung der Pflege im Deutschland ab 2013 auf eine breitere Basis gestellt. Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte ab 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich (fünf Euro monatlich), wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Der Mindestbeitrag soll 120 Euro betragen.
Die Zusatzversicherung können alle in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versicherten Erwachsenen abschließen, wie die Bundesregierung mitteilt. Die Versicherungen dürfen keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge festlegen. Nur minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen können diese Versicherung nicht abzuschließen.
Förderfähig sind Pflegeversicherungen, die im Pflegefall eine dem Pflegegeld entsprechende Geldleistung anbieten. Weitere Leistungen können nicht gefördert werden, sie dürfen aber Teil des Vertrags sein. Förderfähige Pflege-Zusatzversicherungen sind Versicherungen nach dem Risikoprinzip, wie es auch für Lebensversicherungen gilt.
Zulagen und Leistungsauszahlung
Die Zulage wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist beim Versicherer der privaten Pflege-Zusatzversicherung einzureichen. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist auch für die Zusatzversicherung verbindlich. Zur Leistungsauszahlung sind keine weiteren Kostennachweise erforderlich. Bei Versicherten, die Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, darf der Vertrag drei Jahre ruhen oder innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ALG-II-Bezugs oder des Endes der Ruhezeit gekündigt werden.
Förderung bestehender Pflege-Zusatzversicherungen
Bereits bestehende Pflege-Zusatzversicherungen können gefördert werden, wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Verträge keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge enthalten. Wartezeiten dürfen höchstens fünf Jahre betragen.
Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat diese Regelungen in einem Änderungsantrag zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) beschlossen. Das PNG wurde am 28. März 2012 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und wird zur Zeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Bundeshaushalt sieht für 2013 rund 90 Millionen Euro für die Förderung der privaten Pflege-Zusatzversicherung vor. Diese Summe wird benötigt, wenn die staatliche Förderung von 1,5 Millionen Personen in Anspruch genommen wird. (Bundesregierung/MyHandicap/pg)