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Menschen mit Behinderung dürfen an Europawahl teilnehmen

Menschen mit Behinderung dürfen an Europawahl teilnehmen

Rund 84.000 Menschen mit Behinderung, die in Deutschland unter Betreuung stehen, können am 26. Mai erstmals an der Europawahl teilnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Doch es gibt Hürden.
Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, dürfen nicht pauschal von der Wahl ausgeschlossen werden, so hatte es das Bundesverfassungsgericht bereits vor zwei Monaten festgestellt. Allerdings befasste sich das Gericht in seiner Entscheidung mit der Bundestagswahl. Die Vorschriften für die Europawahl waren davon nicht betroffen. Um rechtzeitig vor der Europawahl Klarheit zu schaffen, hat das Bundesverfassungsgericht nun die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt.
Menschen unter Vollbetreuung können wählen gehen
Grundsätzlich haben Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, nun die Möglichkeit, bei der Europawahl ihre Stimme abzugeben. Die bisher vom Wahlrecht ausgenommenen Menschen können sich melden, müssen aber gleichzeitig ihre Dokumente vorlegen. Diese werden dann von den Wahlausschüssen geprüft und die Bürger in das Wahlverzeichnis aufgenommen.
Wahlrecht hat Grenzen
Weiterhin keine Stimme abgeben dürfen Menschen, denen vom Gericht das Wahlrecht entzogen wurde. Auch Personen, die zum Zeitpunkt einer Straftat schuldunfähig waren und deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, dürfen nicht zur Wahl gehen. Für Menschen mit Behinderung aber ist die nun mögliche politische Teilhabe ein weiterer Schritt in die Mitte der Gesellschaft.