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Bundesregierung setzt sich für barrierefreie Reiseziele ein

Bundesregierung setzt sich für barrierefreie Reiseziele ein

Die Bundesregierung setzt sich für einen umfassenden barrierefreien Zugang zu den touristischen Reisezielen in Deutschland ein.

Die Bundesregierung setzt sich für einen umfassenden barrierefreien Zugang zu den touristischen Reisezielen in Deutschland ein. Allerdings liege aufgrund der „Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes“ die vorrangige Zuständigkeit dafür bei den Ländern und Kommunen sowie darüber hinaus bei den jeweiligen Eigentümern/Trägerinstitutionen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördere die Bundesregierung einen umfassenden barrierefreien Zugang zu den touristischen Angeboten und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland. Dem barrierefreien Tourismus werde eine „hohe Bedeutung“ zugemessen, heißt es weiter. Über den „Bund-Länder-Ausschuss für Tourismus“ arbeite sie mit den vorrangig dafür zuständigen Ländern, Kommunen und jeweiligen Eigentümern/Trägerinstitutionen zusammen.
Komplette Barrierefreiheit nicht möglich
Viele Kultur-, Industrie- und Flächendenkmäler könnten allerdings nicht vollkommen barrierefrei gestaltet werden, da sie, wie im Falle der UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg, zum Teil ganze Innenstädte umfassten.
Informationen über die barrierefreie Erreichbarkeit lägen der Bundesregierung nur zu 21 von insgesamt 36 UNESCO-Welterbestätten in Deutschland vor, und auch hier nur dank Selbstauskunft der betroffenen Einrichtungen. Über deren barrierefreie Erreichbarkeit per öffentlichem Nahverkehrssystem könne die Bundesregierung eigenen Aussagen zufolge ebenso nur eingeschränkt Auskunft geben.
Insgesamt fördere die Bundesregierung zwölf UNESCO-Welterbestätten über Projektförderungen, beziehungsweise durch das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Aus dem Sonderförderprogamm „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhielten 66 Kommunen aus allen bis 2010 eingetragenen 33 deutschen UNESCO-Welterbestätten Fördermittel, die „zum Teil“ der Schaffung von Barrierefreiheit zugute kämen. (Deutscher Bundestag/MyHandicap/pg)