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Wiedereingliederung – Voraussetzungen für den gelungenen Wiedereinstieg in den Beruf

Der Begriff Wiedereingliederung beschreibt alle Maßnahmen, die Arbeitnehmer*innen den Einstieg zurück ins Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit erleichtern. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Ablauf und die verschiedenen Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung.

Berufliche Wiedereingliederung: Das Wichtigste im Überblick

Hat eine Krankheit oder eine eingetretene Behinderung zu einem Arbeitsausfall von mehr als 6 Wochen geführt, hilft eine berufliche Wiedereingliederung dabei, in den Job zurückzufinden. Laut BKK Gesundheitsreport 2021 belaufen sich die Fehltage von Arbeitnehmer*innen im Jahr 2020 auf im Schnitt 18,2 Tage je beschäftigter Person. Die berufliche Wiedereingliederung soll dazu beitragen, Krankheitstage zu reduzieren und eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern.

Eine gelungene Wiedereingliederung: So geht´s!

Eine berufliche Wiedereingliederung ist nicht nur für erkrankte Arbeitnehmer*innen interessant. Auch Personalabteilungen, Krankenkassen oder andere Leistungsträger möchten Arbeitnehmenden helfen, wieder in den vorher ausgeübten Beruf einzusteigen. Je nach Länge des Arbeitsausfalls kommen mehrere zuständige Träger hinzu, die während der Krankheitsphase Lohnfortzahlung geleistet haben. In jedem Fall ist der Arbeitgeber beteiligt, er leistet den ersten Teil der Lohnfortzahlung, bevor die Krankenkasse übernimmt.

Wiedereingliederung: diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Bei der Rückkehr in den Beruf durch ein Modell der Wiedereingliederung müssen zunächst einige Voraussetzungen geprüft werden. Der oder die Arbeitnehmer*in: 

  • gilt während der Maßnahme weiterhin als arbeitsunfähig.
  • ist gesetzlich krankenversichert.
  • ist bereit zur Wiedereingliederung und fühlt sich in der Lage, die Tätigkeit zumindest teilweise wieder aufzunehmen.
  • hat die Zustimmung zur Maßnahme des Arbeitgebers und der gesetzlichen Krankenkasse.
  • hat eine ärztliche Bescheinigung über die ausreichende Belastbarkeit zur Wiedereingliederung.

Stufenplan: Wie läuft eine berufliche Wiedereingliederung ab?

Die berufliche Wiedereingliederung läuft in mehreren Schritten ab, damit sich die erkrankte Person langsam wieder an den vollen Arbeitsumfang gewöhnen kann. In der Regel spricht der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Empfehlung zum Eingliederungsprozess aus. Alternativ kann die Empfehlung auch vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin ausgesprochen werden. Sind die Unternehmen größer, können eventuell noch Betriebssozialarbeiter*innen und auch der Betriebsrat einbezogen werden.

Die Wiedereingliederung wird in der Regel für einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen genehmigt und kann bis maximal 6 Monate vereinbart werden. Für die Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, dem alle Beteiligten zustimmen müssen. Der sogenannte Stufenplan wird vorab erstellt, sollte aber so flexibel sein, dass er bei Bedarf angepasst werden kann. Der Wiedereingliederungsplan enthält folgende Punkte:

  • den Beginn und das Ende der Maßnahme
  • die Art und Dauer der einzelnen Stufen
  • Informationen zu den begleitenden Maßnahmen am Arbeitsplatz
  • die Höhe des gegebenenfalls gezahlten Arbeitsentgelts
  • belastende Tätigkeiten, die während der Maßnahme am Arbeitsplatz vermieden werden sollten
  • ein Rücktrittsrecht und Gründe für ein vorzeitiges Zurücktreten

Sofern Sie den Stufenplan mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und dem Arbeitgeber abgestimmt haben, können Sie die berufliche Wiedereingliederung bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragen. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie zum Beispiel bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und beim Sozialverband VdK Deutschland. Sollten Sie die Wiedereingliederung im Anschluss an eine Reha beantragen, unterstützt häufig auch der Sozialdienst der Reha-Maßnahme.

Eine Frau sitzt mit dem Telefonhörer am Ohr vor einer Zeitung | © pexels Bei der Arbeitssuche stehen Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit verschiedene Träger zur Verfügung. Diese bieten Unterstützung oder Födermöglichkeiten. (pexels)

Finanzielles und rechtliches: Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen

Die rechtlichen Grundlagen der stufenweisen Wiedereingliederung sind in Paragraph 74 SGB V geregelt. Während der Zeit der Wiedereingliederung besteht kein reguläres Arbeitsverhältnis. Die Regelungen zu Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub weichen daher von den Üblichen des geschlossenen Arbeitsvertrages ab.

  • Arbeitszeit: Der oder die Mitarbeiter*in fängt mit einer gewissen Arbeitszeit – zum Beispiel 2 Stunden pro Tag – an. Diese wird alle 1-2 Wochen etwas erhöht, bis die volle Stundenzahl erreicht und die Wiedereingliederung abgeschlossen ist.
  • Bezahlung: Der oder die Arbeitnehmer*in erhält Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld. Die Kosten werden in der Regel von der Kranken- oder Rentenversicherung, manchmal aber auch von der Berufsgenossenschaft getragen. Dies hängt davon ab, wodurch die Arbeitsunfähigkeit (AU) ausgelöst wurde.
  • Urlaubsanspruch: Während der Zeit der Wiedereingliederungsmaßnahme kann kein Urlaub genommen werden. Der Anspruch verfällt jedoch nicht, sondern die Urlaubstage werden in dieser Zeit gesammelt und können im Anschluss im wieder bestehenden Arbeitsverhältnis genommen werden.

Im Übrigen brauchen sich die Angestellten, die eine Behinderung aufgrund eines Unfalls erworben haben oder bereits eine Behinderung hatten, keine Sorgen über eine Kündigung zu machen, denn während der Krankenphase in solch einem Fall greift der besondere Kündigungsschutz. Dieser besondere Kündigungsschutz wird vom Integrationsamt geregelt. 

Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung

Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement kann Anpassungen des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitsaufgaben oder der Arbeitsorganisation umfassen. Manchmal hilft auch eine Weiterbildung für eine andere Tätigkeit, um wieder in dem Unternehmen arbeiten zu können.

Beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement übernehmen Arbeitgeber*innen in Absprache mit dem oder der Integrationsbeauftragten des eigenen Unternehmens oder des zuständigen Integrationsamts, die Leitung des Prozesses. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, der Personalrat oder sonstige Mitarbeitervertretungen werden über die Wiedereingliederung informiert. 

Die Wiedereingliederung kann nach mehreren Modellen erfolgen. Gängig sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“.

Wichtig zu wissen:

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen sind Unternehmen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) des oder der Arbeitnehmer*in verpflichtet. Wenn ein*e Arbeitnehmer*in länger oder schwerer erkrankt, kann das „Hamburger Modell“ eine gute Möglichkeit darstellen, die volle Arbeitsfähigkeit stufenweise wiederherzustellen.

Lesen Sie mehr zu den Modellen in unseren Artikeln: 

Viele Beeinträchtigungen oder Behinderungen lassen sich durch Anpassungen des Arbeitsplatzes und den Einsatz von Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen ausgleichen. Daher kann auch Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zur erfolgreichen Wiedereingliederung beitragen. Die Möglichkeiten reichen von einem verstärkten Lautsprecher für das Telefon, über Stehhilfen für Menschen mit einer Erkrankung des Bewegungsapparates bis hin zu baulichen Maßnahmen. Die Aktion Mensch hat dazu eine Übersicht zu den Anpassungen des Arbeitsplatzes erstellt.

Schwerbehinderte Menschen haben darüber hinaus nach Paragraph 164 des neunten Sozialgesetzbuches einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten sowie auf eine Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen.

Passende Stellen für den Wiedereinstieg gesucht?

Hier geht es zur Jobbörse für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

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Ansprechpartner im Wiedereingliederungsprozess

Wenn Sie nach einer langen Krankheit oder dem Eintreten einer Behinderung wieder zurück in den Beruf finden wollen, stehen Ihnen mehrere Ansprechpartner zur Seite.

  • Das Integrationsamt

Das zuständige Integrationsamt bietet Hilfe, Beratung und Betreuung in allen Fragen zum Arbeitsleben an. Sie beraten Menschen mit einer Behinderung bei der Arbeitssuche. Zudem stehen sie zur Verfügung, wenn Hilfsmittel zur Arbeitsausführung benötigt werden.

  • Integrationsfachdienste

Die Integrationsfachdienste unterstützen Menschen mit einer Behinderung oder chronischer Krankheit bei der Arbeitssuche. Zum Beispiel prüfen sie Bewerbungsunterlagen. Außerdem stehen sie für Bewerbungstrainings zur Verfügung und suchen anhand der persönlichen Interessen des Bewerbers optimale Stellenangebote.

  • Berufliche Rehabilitation

Menschen mit Behinderung können auch Hilfe, Beratung und Unterstützung bei Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation bekommen. Das sind zum Beispiel Reha-Kliniken, Förderschulen, Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren, Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Wohnheime für Menschen mit Behinderungen.

Sollte die Erkrankung im Zusammenhang mit der zuvor ausgeübten Tätigkeit stehen, kann es sinnvoll sein, eine berufliche Neuorientierung zu überdenken. In diesem Bereich gibt es wichtige Hilfen, die finanzieller Art sind und gerade in dieser spärlichen Zeit die Haushaltskasse nicht noch weiter belasten. Denn eine Weiterbildung kann über zwei wesentliche Kostenträger bis zu 100 Prozent finanziert werden. Diese sind:

  • Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenkasse, Berufsgenossenschaften oder andere
  • Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutscheins (dieser kann jedoch nur einmal eingesetzt werden, danach ist dieser Gutschein „aufgebraucht“)

Tipp für Leser*innen aus Bayern

EnableMe bietet als Pilotprojekt in Bayern ein 1:1 Online-Mentoring für Menschen mit einer Behinderung an, die eine berufliche Neuorientierung anstreben. Ziel des Mentoring-Programms ist es, Arbeitssuchende und Unternehmen zu verbinden und gleichzeitig Barrieren abzubauen. Über eine Online-Lernplattform mit strukturierten Inhalten können sich Menschen mit Behinderung auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorbereiten. Weitere Informationen finden Sie im Projektbereich zum EnableMe Online-Mentoring.

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