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G-BA verbessert Versorgung mit Hörhilfen

G-BA verbessert Versorgung mit Hörhilfen

Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst.

Mit dem Abschluss der Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen zu Hörhilfen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis angepasst. Bestehende Unklarheiten bezüglich des technisch erforderlichen Standards der Hörhilfen wurden ausgeräumt.
Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen, und zwar im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztendlich unbegrenzten Möglichkeiten eines gesunden Menschen, schreibt der G-BA in einer Medienmitteilung.
Dabei soll – soweit möglich – ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden. Zugrunde liegt ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17. Dezember 2009, mit welchem die Zielsetzung, die eine Hörhilfe im Rahmen des Leistungsanspruchs gewährleisten muss, klargestellt wurde.
"Optimierte Versorgung"
„Auf der Grundlage des vom BSG festgestellten Anspruchs auf einen möglichst vollständigen Behinderungsausgleich sichert diese Neuregelung den auf Hörhilfen angewiesenen Patientinnen und Patienten eine optimierte Versorgung“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Darüber hinaus setzte der G-BA mit seinem Beschluss die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Rahmen der Rechtsaufsicht erteilten Auflagen und Hinweise zur damals neu gefassten Hilfsmittel-Richtlinie um. Zudem erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung der Richtlinie hinsichtlich der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Der Beschluss des G-BA wird dem BMG zur Prüfung vorgelegt. (G-BA/MyHandicap/pg)
Beschlusstext